ePrivacy-Verordnung datenschutzsteigernd ausgestalten

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220

Themenfelder
  • Digitalisierung

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind gezielt durchzusetzen. Bei der geplanten ePrivacy-Verordnung der EU soll sich Deutschland dafür einsetzen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: eine strikte Opt-in-Lösung für Datenauswertungsprogramme und hierfür unbemerkt hinterlegte Informationen, insbesondere Cookies; eine strikte Verpflichtung und Haftung auch der Softwarehersteller*innen, was die Einhaltung der DSGVO und der Privacy-Verordnung betrifft und bezüglich Privacy-by-Design; effektive und benutzer*innenfreundliche Do-not-track-Vorkehrungen; eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; eine klare Begrenzung von Profiling und Scoring; ein Verbot personalisierter, dynamischer Werbung und Preisbildung.