Entgeltgleichheit umsetzen

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.5, S. 157
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.5, S. 157

Themenfelder
  • Geld

Erarbeitete Maßnahmen zur Verringerung der Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern müssen in ein Gesamtkonzept „Maßnahmen zur Entgeltgleichheit“ integriert werden. Es gilt, die bereits bestehenden Maßnahmen einzeln zu evaluieren und in Bezug auf ihren Beitrag zur Entgeltgleichheit zu prüfen.

Folgende Maßnahmen sollten umgesetzt werden:

  • Bestehende tarifliche Regelungen in Deutschland zu Entgeltstrukturen sollten dahingehend geprüft werden, welche Möglichkeiten im Rahmen der Tarifverträge zur Verbesserung der Entgeltgleichheit ergriffen werden können. Die Tarifparteien müssen mögliche Diskriminierungspotenziale nachdrücklicher als bisher analysieren, überprüfen und eliminieren. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, Diskriminierung beim Arbeitsentgelt zu vermeiden.
  • Geschlechtergerechte Arbeitsbewertungsverfahren und eine geschlechtergerechte Lohnstrukturpolitik sind konsequent anzuwenden. Zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit bedarf es der Evaluation, Weiterentwicklung und Implementierung handhabbarer Instrumente (wie Logib-D oder eg-check.de) zur Messung der Lohnungleichheit im Betrieb. Ebenso sollten vorhandene arbeitspsychologische Verfahren auf ihre mögliche Eignung im Kontext der Analyse der Lohnungleichheit geprüft werden. Der Staat sollte Maßnahmen und Initiativen zur Erfassung und Offenlegung tatsächlicher geschlechtsspezifischer Lohnungleichheit in den Betrieben fördern.
  • Bei der Vergabe und Gestaltung öffentlicher Aufträge von Bund und Ländern, betriebliche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen, sollten die Möglichkeiten des Vergaberechts ermittelt und ausgeschöpft werden.
  • Zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke sollte ein normierter rechtlicher Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Tätigkeiten in Deutschland eingeführt werden. Das AGG ist in dieser Hinsicht zu ergänzen.
  • Ein Gleichstellungscontrolling im Unternehmen sollte Führungskräfte für eine unternehmensinterne Gleichstellungskompetenz sensibilisieren. Dazu ist ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot mit Fokus auf betriebliches Entgeltcontrolling erforderlich. Mithilfe des betrieblichen Informations- und Kommunikationsmanagements sollten Beschäftigte über ihr Recht auf diskriminierungsfreie Behandlung und ihre Handlungsmöglichkeiten informiert werden sowie das Recht erhalten, einen eventuellen Diskriminierungsverdacht anhand betrieblicher Unterlagen überprüfen zu lassen.