Energieberatungsangebote geschlechtersensibel gestalten
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 121 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Energiegemeinschaften
- Energieversorger
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 121 f.
Themenfelder
- Bildung/Wissen
- Nachhaltigkeit/Klima
Viele Energieberatungsangebote sind überwiegend technisch-ökonomisch ausgerichtet und werden den Informationsbedarfen von Frauen nicht gerecht. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, Energieberatungsangebote geschlechtersensibel auszugestalten und neben technischen und ökonomischen Aspekten der Sanierung die Alltagsbedürfnisse aller Nutzer*innen anzusprechen.
- Kommunikations- und Beratungsinhalte sollten so gestaltet werden, dass sie Alltagsbedürfnisse aller Geschlechter berücksichtigen. Hierfür sind Trainings in die Ausbildung von Energieberater*innen zu integrieren.
- Angebote für die Wohn- und Energieberatung sollten stärker verzahnt werden. Durch die Verknüpfung der Themen energetische Sanierung und Wohnsuffizienz können Eigenheimbesitzer*innen ganzheitlich zum Wohnen im Alter beraten werden.
- Schließlich sollten gezielt Frauen motiviert werden, in der Energieberatung tätig zu werden. Der Bund sollte die Kooperation von Wohn- und Energieberatung fördern, indem er die Weiterqualifizierung von Berater*innen und die Erstellung von Informationsmaterialien finanziell unterstützt.