Energieberatungsangebote geschlechtersensibel gestalten

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 121 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Energiegemeinschaften
  • Energieversorger
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 121 f.

Themenfelder
  • Bildung/Wissen
  • Nachhaltigkeit/Klima

Viele Energieberatungsangebote sind überwiegend technisch-ökonomisch ausgerichtet und werden den Informationsbedarfen von Frauen nicht gerecht. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, Energieberatungsangebote geschlechtersensibel auszugestalten und neben technischen und ökonomischen Aspekten der Sanierung die Alltagsbedürfnisse aller Nutzer*innen anzusprechen.

  • Kommunikations- und Beratungsinhalte sollten so gestaltet werden, dass sie Alltagsbedürfnisse aller Geschlechter berücksichtigen. Hierfür sind Trainings in die Ausbildung von Energieberater*innen zu integrieren.
  • Angebote für die Wohn- und Energieberatung sollten stärker verzahnt werden. Durch die Verknüpfung der Themen energetische Sanierung und Wohnsuffizienz können Eigenheimbesitzer*innen ganzheitlich zum Wohnen im Alter beraten werden.
  • Schließlich sollten gezielt Frauen motiviert werden, in der Energieberatung tätig zu werden. Der Bund sollte die Kooperation von Wohn- und Energieberatung fördern, indem er die Weiterqualifizierung von Berater*innen und die Erstellung von Informationsmaterialien finanziell unterstützt.