Empfehlungsalgorithmen prüfen und regulieren

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.1, S. 196
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.1, S. 196

Themenfelder
  • Bildung/Wissen
  • Macht

Die Sachverständigenkommission erachtet es für dringend notwendig, die Empfehlungsalgorithmen Sozialer Medien weniger geschlechterverzerrend und diskriminierend zu gestalten. Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung, zu prüfen, wie der Einsatz von Empfehlungsalgorithmen prinzipiell gekennzeichnet und umgesetzt werden kann. Hersteller*innen von Diensten und Software, die Empfehlungsalgorithmen enthalten (für Scoring, Profiling etc.), müssen mithilfe geeigneter Tests sicherstellen, dass das geschlechterbezogene Diskriminierungspotenzial minimal ist. Testverfahren wie -ergebnisse müssen vor dem Kauf bzw. der Nutzung transparent eingesehen werden können.