Einkommensteuerrechtliche Anreize zur Spezialisierung auf Erwerbs- und Sorgearbeit in der Ehe abbauen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.1.b, S. 180 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.1.b, S. 180 f.
Themenfelder
- Geld
Als weiteren Schritt zu einer gleichstellungsorientierten Weiterentwicklung der Einkommensbesteuerung empfiehlt die Sachverständigenkommission, zu einem sogenannten Realsplitting überzugehen und dabei die Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung für Ehepaare und Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu erhalten. Bei diesem Verfahren würde wie bisher zunächst für beide Personen das zu versteuernde Einkommen einzeln ermittelt. Steuerliche Absetz- und Abzugsbeträge werden gegenüber Ledigen weiterhin generell verdoppelt und können zwischen den gemeinsam Veranlagten so übertragen werden, dass sie unverändert wirksam bleiben. Darüber hinaus darf ohne gesonderten Nachweis ein Unterhaltsbetrag vom höher Verdienenden auf den weniger Verdienenden übertragen werden, soweit dessen persönliche steuerliche Leistungsfähigkeit nicht zur Sicherung des eigenen Unterhalts ausreicht.