Eine wissenschaftlich fundierte und zivilgesellschaftlich begleitete unabhängige Kommission zum Thema Anonymität versus Identifikation im digitalen Raum einsetzen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Gewalt

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, eine wissenschaftlich fundierte und zivilgesellschaftlich begleitete Auseinandersetzung damit zu fördern, wie Anonymitätsschutz und Rückverfolgbarkeit von Äußerungen neu austariert werden können; dazu kann die Entwicklung dezentraler Registrierungsformate, technischer Sicherungsmaßnahmen und Abwägungsvorgaben gehören. Zu diesem Zweck sollte eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt werden, die hohe verfahrensrechtliche Sicherungen gewährleistet; Ziel sollte sein, die Weiterverwendung von Identitätsdaten, die mit dem originären Zweck der Sicherung der Meinungsfreiheit nicht mehr vereinbar ist, zu verhindern.