Digitalisierungsrelevante Gremien geschlechterparitätisch besetzen
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I, S. 225
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I, S. 225
Themenfelder
- Digitalisierung
- Macht
Es sollte überprüft werden, ob die Digitalgremien des Bundes, allein angesichts ihrer Zukunftsrelevanz, durchgängig als wesentliche Gremien im Sinne des Bundesgremienbesetzungsgesetzesbestimmt werden (§ 5 Abs. 1 BGremBG). Damit hätten die Institutionen des Bundes darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen oder erhalten wird (§ 5 Abs. 2 BGremBG).