Digitalisierungsrelevante Gremien geschlechterparitätisch besetzen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I, S. 225
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I, S. 225

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

Es sollte überprüft werden, ob die Digitalgremien des Bundes, allein angesichts ihrer Zukunftsrelevanz, durchgängig als wesentliche Gremien im Sinne des Bundesgremienbesetzungsgesetzesbestimmt werden (§ 5 Abs. 1 BGremBG). Damit hätten die Institutionen des Bundes darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen oder erhalten wird (§ 5 Abs. 2 BGremBG).