Die Vergabe von Fördermitteln und Subventionen im Mobilitätsbereich an Geschlechtergerechtigkeit koppeln

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.5, S. 107
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.5, S. 107

Themenfelder
  • Macht
  • Nachhaltigkeit/Klima

Der Verkehrs- und Mobilitätsbereich ist in der Finanzierung von staatlichen Förderungen und Subventionen abhängig. Diese sollten mit den verfassungsrechtlich verankerten Zielen der Gleichstellung und der Geschlechtergerechtigkeit gekoppelt werden. Zum Beispiel könnte bei der Förderung des Radwegeausbaus darauf geachtet werden, dass Anforderungen der Sorgearbeit inklusive der dafür typischen Wegeketten berücksichtigt werden: etwa durch breite Radwege, die Anbindung an Alltagsziele und eine gute Vernetzung der Stadtteile. Aus diesem Grund empfiehlt die Sachverständigenkommission Folgendes:

Bei der Aufstellung von Förderrichtlinien und Subventionen im Verkehrs- und Mobilitätsbereich soll die Mittelvergabe an die Erreichung und Umsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Ziele der Gleichstellung und der Geschlechtergerechtigkeit gekoppelt werden. Damit verbunden sollte ein verpflichtendes Monitoring sein, das prüft, ob mit den Maßnahmen die gleichstellungsorientierten Ziele erreicht wurden, und in der Folge eine Wirkungsanalyse ermöglicht.