Die lebensverlaufsorientierte sowie präventive Weiterbildungsstrategie um Gleichstellungsziele erweitern
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.2, S. 161
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.2, S. 161
Themenfelder
- Bildung/Wissen
- Digitalisierung
Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) benennt als konkretes Handlungsziel die Verbesserung des Angebots und Zugangs zu Weiterbildung (BMAS/BMBF 2019). Dabei werden mit gering qualifizierten und gering literalisierten Menschen auch Personengruppen in den Blick genommen, die von Weiterbildung besonders profitieren können. Dies wird von der Sachverständigenkommission begrüßt, aber in Hinblick auf eine gleichstellungsorientierte Weiterbildung als unzureichend gewertet. Die Sachverständigenkommission empfiehlt der Bundesregierung, die NWS hinsichtlich Gleichstellung umfassend evaluieren zu lassen. Darauf aufbauend bedarf es einer durchgängigen Geschlechterperspektive in der NWS, damit allen Menschen ermöglicht wird, Weiterbildung in Anspruch zu nehmen – unabhängig vom Geschlecht und jederzeit im Lebensverlauf.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt zudem, die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-Morgen- Gesetz geschlechtsbezogen zu erfassen und auszuwerten. Bestehende Ungleichheiten können abgebaut werden, wenn Förderkriterien geschlechtergerecht gestaltet werden.