Datenschutz gewährleisten

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 180
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 180

Themenfelder
  • Arbeit
  • Digitalisierung

Ortsflexibles Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte wirft Datenschutzprobleme in mehrerlei Hinsicht auf. Zum einen muss die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten bei technischen Überwachungssystemen geschützt werden (siehe auch Kapitel B.IV.3). Zum anderen muss der Schutz privater Daten gewährleistet werden. Mobile Endgeräte, ob von Arbeitgeber*innen überlassene oder eigene, bilden häufig eine Schnittstelle in den Privatbereich. Eine umfängliche Überwachung der Arbeitnehmer*innen ist nicht zulässig.