Datenbasis durch den Gleichstellungsatlas verbessern
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.4, S. 198 f.
Themenfelder
- Bildung/Wissen
- Nachhaltigkeit/Klima
Die Sachverständigenkommission regt an, dass die Überführung des Gleichstellungsatlas an die Bundesstiftung Gleichstellung genutzt wird, um mittelfristig Synergien zwischen dem Gleichstellungsatlas und dem Bereich der Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung Gleichstellung zu nutzen.
Eine solide evidenzbasierte Gleichstellungspolitik in Bezug auf die sozial-ökologische Transformation erfordert eine leicht zugängliche, aktuelle und räumlich differenzierte Datenbasis. Die Sachverständigenkommission schließt sich den Empfehlungen der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) an, den digitalen Gleichstellungsatlas weiterzuentwickeln, und fordert die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen auf, die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
Bisher bildet der Gleichstellungsatlas kaum Themen der sozial-ökologischen Transformation ab. Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher der Fachgruppe Gleichstellungsatlas der GFMK, im Rahmen eines Konzepts für die inhaltliche Weiterentwicklung des Gleichstellungsatlas auch eine kohärente Indikatorik zum Themenfeld sozial-ökologische Transformation zu entwickeln.
Darüber hinaus fehlen in einigen Handlungsfeldern, die für die sozial-ökologische Transformation zentral sind, Daten für die Bildung aussagekräftiger Gleichstellungsindikatoren. Die Sachverständigenkommission fordert die jeweils zuständigen Institutionen auf, die benötigten Daten nach Geschlecht und gegebenenfalls weiteren sozialen Kategorien sowie regional differenziert zu erheben und auszuweisen, zum Beispiel:
- in der Agrarstatistik;
- im Feld der Mobilität, wo es unter anderem Lücken in der Datenbasis für eine (geschlechter-)differenzierte Mobilitätsplanung zum Beispiel im Bereich der Wegeketten gibt;
- in der Beschäftigungsstatistik, vor allem im Bereich der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft;
- für die Energienutzung, verschnitten mit Daten zum Energiebedarf von Gebäuden sowie entsprechenden Daten für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen für die energetische Gebäudesanierung;
- in allen Daten und Erhebungen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes und der Umweltmedizin, bei der Bewertung von Gesundheitsrisiken, im Informations- und Wissensmanagement sowie in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt – auch unter Zuhilfenahme der Indikatoren aus dem Gleichstellungsatlas – eine qualitative und quantitative Berichterstattung zu Stand, Zielen und Maßnahmen der gleichberechtigten Teilhabe und Geschlechtergerechtigkeit in allen Handlungsfeldern der sozial-ökologischen Transformation.
Dies könnte die Basis für die periodische Berichterstattung gegenüber der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (englisch United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), zum Beispiel National Communication, und der Europäischen Union, zum Beispiel National Energy and Climate Plans (NECPs), bilden. Dabei sind durchgängig geschlechterdisaggregierte Daten zu verwenden.