Bundesstiftung Gleichstellung konsolidieren

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.2, S. 196
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Bundesstiftung Gleichstellung
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.2, S. 196

Themenfelder
  • Macht
  • Nachhaltigkeit/Klima

Seit 2021 gibt es mit der Bundesstiftung Gleichstellung eine unabhängige Gleichstellungseinrichtung, wie sie in allen Gleichstellungsberichten der Bundesregierung gefordert wurde und in anderen EU-Mitgliedstaaten existiert. Zweck der Bundesstiftung Gleichstellung ist die „Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“ (Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung vom 18.05.2021).

Die Sachverständigenkommission empfiehlt die Konsolidierung der Bundesstiftung Gleichstellung und ihre weitere Profilbildung:

  • Das Thema des jeweils aktuellen Gleichstellungsberichts sollte in das Arbeitsprogramm der Bundesstiftung einfließen, damit die Erkenntnisse und Empfehlungen in die Öffentlichkeit getragen werden.
  • Die Bundesstiftung Gleichstellung könnte einen Kompetenzpool mit unabhängigen Expert*innen aufbauen sowie Datenbanken und Expert*innennetzwerke entwickeln, mit denen die Bundesministerien und Bundesoberbehörden bei der Umsetzung gleichstellungsrelevanter Vorhaben und von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe unterstützt würden, insbesondere im Kontext der sozial-ökologischen Transformation.
  • Die Bundesstiftung könnte bei der Entwicklung eines systematischen gleichstellungspolitischen Monitorings unterstützen, mit dem die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Gleichstellungsberichte fokussiert würde.
    Die Übertragung weiterer Aufgaben muss mit einer angemessenen Ausstattung der Bundesstiftung Gleichstellung einhergehen, das heißt mit finanziellen und personellen Ressourcen.