Bildung im Erwachsenenalter unabhängig vom Geschlecht allen zugänglich machen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.II.3.a., S. 135
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.II.3.a., S. 135
Themenfelder
- Bildung/Wissen
Bereits der Erste Gleichstellungsbericht empfahl, das BAföG und das Aufstiegs-BAföG (AFBG) zu einem Rahmen für lebenslanges Lernen im Sinne einer Erwachsenenbildungsförderung auszubauen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt,
- Altersgrenzen für Zulassungen zu Ausbildungsgängen, zu Unterstützungen und Stipendien aufzuheben; damit soll die Möglichkeit verbessert werden, auch nach einer Phase der Erwerbstätigkeit Abschlüsse zu erwerben,
- eine Familienkomponente beim BAföG-Satz einzuführen, die über den bisherigen monatlichen Kinderzuschlag von 130 Euro pro Kind hinausgeht,
- eine Ausbildungsförderung für Erwachsene einzuführen, die im Sinne einer Grundsicherung für Weiterbildung den Lebensunterhalt auf AFBG-/BAföG-Niveau sichert.
Diese Förderung müsste insbesondere die Weiterqualifikation zum Master ermöglichen und sollte an eine Prüfung des Weiterbildungsbedarfs und der Erfolgsaussichten gebunden werden. Um Zugangshürden abzubauen, sollten die Bedürftigkeitsprüfung im Vergleich zum SGB II und zum BAföG gelockert und Freibeträge vorgesehen werden. Für eine Teilzeitweiterbildung neben einer Berufstätigkeit müsste auch eine Teilsicherung geschaffen werden.