Bildung im Erwachsenenalter für Frauen und Männer in gleichem Maß zugänglich machen

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 4.8, S. 102
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bildungssektor
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 4.8, S. 102

Themenfelder
  • Bildung/Wissen

Bildungsmöglichkeiten im Erwachsenenalter sollen für Frauen und Männer in gleichem Maß als Anschluss- und Aufstiegsqualifikation oder als Nachholen verpasster erster Abschlüsse zugänglich sein. „Ziehungsrechte“ für Bildungsoptionen können über den Lebenslauf verteilt und finanziell flankiert Bildungsphasen ohne Nachteile ermöglichen. Die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie in allen Lebensphasen für Frauen und Männer ist dabei eine prinzipielle Voraussetzung. Dafür sollten unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Eine „Erwachsenenbildungsförderung, ähnlich wie von der Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens“ im Jahr vorgeschlagen, sollte eingeführt werden. Der Anspruch auf die Förderung sollte unter der Geschlechterperspektive geprüft werden. Zum Beispiel sollte eine vollzeitschulische Erstausbildung  angemessen berücksichtigt werden.  Ebenso sollte eine Familienkomponente enthalten sein.
  • Die Anerkennung von außerhalb der formalen Lerngelegenheiten erworbenen Kompetenzen bzw. „Kapitalien“  sollte weiterentwickelt werden, um Einstiegsbedingungen in die Erwachsenenbildung zu flexibilisieren. Die Verfahren der Anerkennung müssen dabei auf ihre Auswirkungen für Frauen und Männer geprüft werden.
  • Die Altersgrenzen für Zulassungen zu Ausbildungsgängen und Stipendien, BAföG etc., sollten aufgehoben werden. Damit kann ermöglicht werden, dass  z. B. auch nach einer Phase der Erwerbstätigkeit der Bachelor im Anschluss an eine Berufsausbildung oder der Master im Anschluss an den Bachelor erworben werden kann.