Bildung, die Datenschutz und IT-Sicherheit gerecht wird, ausbauen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

Datenschutz und IT-Sicherheit sind als Bildungsinhalte sicherzustellen und als Teil digitalisierungsbezogener Kompetenzen zu vermitteln (vgl. Kapitel B.III.2) – und zwar bereits ab der frühen Bildung. Die hinter den Informations- und Kommunikationstechnologien stehenden Prozesse und deren Konsequenzen sind für Einzelne nicht abschätzbar (auch aufgrund der hohen Kosten der Angebote zur leichteren Bedienbarkeit). Daher sind Nutzer*innen insbesondere erstens auf die Gefahren der Nutzung von IT (Profilbildung; ungewollte/ missbräuchliche Datenauswertung; Diskriminierung und Verhaltenssteuerung/Manipulation) hinzuweisen und zweitens in datenschutzkonforme Alternativen (Verschlüsselung; datensparsame Nutzung; Auswahl passender Datenschutzeinstellungen; Dezentralität) einzuführen.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt den Ländern, Bildung zu Datenschutz- und IT-Sicherheit über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu vermitteln, d. h. in der frühen Bildung, in den Schulen sowie in Angeboten der Aus- und der allgemeinen Weiterbildung; die Empfehlung richtet sich auch an den Bund für den Bereich der beruflichen Weiterbildung.