Beteiligungsverfahren und Gleichstellungswissen für die sozial-ökologische Transformation ausbauen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 97
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 97

Themenfelder
  • Bildung/Wissen
  • Nachhaltigkeit/Klima

Informelle wie formelle Beteiligungsverfahren in den räumlichen Planungsprozessen, in die diverse Akteur*innen einbezogen werden, liefern vielfältige und innovative Impulse und helfen dabei, Alltags- und Erfahrungswissen einzubeziehen. Aus der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit bedarf es jedoch einer Erweiterung und Änderung der Beteiligungspraktiken auf kommunaler und regionaler Ebene. Für entsprechende Verwaltungsverfahren, deren Digitalisierung und Standardisierung und ebenso für flankierende Formen repräsentativer Bürger*innenbeteiligung sollten inklusive Beteiligungspraxen und -kulturen festgelegt werden. Diese Prozesse sollten a) transformationsfreundlich gestaltet werden und b) die Beteiligung von Frauen, Sorgearbeit Leistenden und weiteren Personengruppen, die vergleichsweise schlecht in Beteiligungsprozesse eingebunden sind (z. B. junge Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte und beteiligungsunerfahrene Menschen), verbessern.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt:

  • die Anwendung innovativer Methoden durch Forschung und ein Modellprojekt zu zum Beispiel performativen, kreativen oder narrativen Ansätzen in Beteiligungsverfahren zu unterstützen, um bislang wenig berücksichtigte Belange besser zu adressieren;
  • durch Förderung von Modellprojekten und Erarbeiten von Leitlinien auch bei Verfahren zur Planungsbeschleunigung sicherzustellen, dass Genderbelange berücksichtigt werden.