Besonders betroffene Gruppen entlasten und die Umstellung auf klimafreundliche Alternativen fördern
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 190 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 190 f.
Themenfelder
- Geld
- Nachhaltigkeit/Klima
Einnahmen aus der CO2-Besteuerung, aber auch aus (regressiv wirkenden) umweltbezogenen Steuern müssen für die finanzielle Entlastung besonders betroffener Gruppen genutzt werden. Neben gezielten finanziellen Entlastungen für Menschen mit geringen Einkommen muss diesen Menschen der Wechsel zu klimafreundlichen Verhaltensweisen ermöglicht werden.
- Als Entlastung für die CO2-Bepreisung empfiehlt die Sachverständigenkommission statt einer pauschalen Pro-Kopf-Klimaprämie eine Variante, die noch stärkere positive Verteilungseffekte mit sich bringt. Dies könnte zum Beispiel durch eine einkommensbasierte Staffelung des Klimageldes erreicht werden und/oder durch die Unterstützung von Personen, die durch Energiekosten besonders belastet sind. Diese Unterstützung kann kurzfristig durch die direkte Subvention von Grundbedarfen für energiearme und/oder Haushalte mit geringen Einkommen erfolgen. Langfristig ist die Förderung von Investitionen in eine Gebäudesanierung oder sind andere Hilfen vorzuziehen, die Geringverdiener*innen den Zugang zu klimafreundlicher Energieversorgung und Mobilität ermöglichen. Dies käme Menschen mit geringem Einkommen besonders zugute, darunter viele Frauen.
- Ab 2027 wird ein Teil der Erlöse aus dem Emissionshandel über den KSF vergeben. Die Sachverständigenkommission fordert die Bundesregierung auf, in dem für die Auszahlung erforderlichen nationalen
Klima-Sozialplan gleichstellungsrelevante Aspekte umfassend zu berücksichtigen. Dazu gehören die folgenden Punkte:- Bei der Definition der Kriterien und Indikatoren für Vulnerabilität und bei der Charakterisierung vulnerabler Gruppen muss die Verschränkung von sozialer Ungleichheit und geschlechterbezogenen Ungleichheiten besonders berücksichtigt werden. Gemeint ist beispielsweise die Situation alleinlebender Frauen, Alleinerziehender sowie älterer Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern.
- Bei der Festlegung von Maßnahmen für die Unterstützung vulnerabler Gruppen sind deren Handlungsmöglichkeiten für klimafreundliches Wohnen und klimafreundliche Mobilität zu stärken, beispielsweise durch Förderprogramme für die Gebäudesanierung und eine klimafreundliche Mobilität sowie für Maßnahmen, die die sparsame Nutzung von Wohnfläche ermöglichen.
- Bei der Verwendung der Mittel sollte darauf geachtet werden, dass klimafreundliche und geschlechtergerechte Mobilitätsmuster besonders gefördert werden. Grundsätzlich sollte die Verwendung der Mittel einer Gender-Budgeting-Analyse unterzogen werden, in Anlehnung an die Methodik einer ESF-Prüfung, die für den ESF entwickelt wurde.
- Die Ausweitung umweltbezogener Steuern und Abgaben sollte grundsätzlich in übergreifende Konzepte integriert beziehungsweise als Maßnahmenpaket umgesetzt werden. So lassen sich unter anderem geschlechterbezogene Benachteiligungen auffangen. Damit stiege auch die Akzeptanz für Reformen.