Besondere Anforderungen im öffentlichen Dienst berücksichtigen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.3, S. 171
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Forschende/Hochschulen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.3, S. 171

Themenfelder
  • Arbeit
  • Digitalisierung

Sollte der öffentliche Dienst den Einsatz algorithmischer Systeme erwägen, empfiehlt die Sachverständigenkommission, den Besonderheiten im öffentlichen Dienst Rechnung zu tragen. Die Karrierewege sind hier stärker formalisiert und durch Gleichstellungsgesetze weit stärker reguliert als in der Privatwirtschaft. Gleichstellungsbeauftragte und Personalräte werden in der Regel geschult, auf Diskriminierungsrisiken besonders zu achten. Sie können die Risiken aber nur erkennen, wenn die durchgeführten Verfahren nachvollziehbar und transparent sind.

Um Diskriminierungsrisiken auszuschließen, müssen herkömmliche ebenso wie digital gestützte und vollständig automatisierte Verfahren durch entsprechend gestaltete Prozesse, Systeme, Dokumentationen und Personen, die für Diskriminierungsrisiken sensibilisiert sind und auf deren Entdeckung spezialisiert sind, begleitet werden. Auch die Risiken transparenter Systeme können oft nur nach spezifischen (technischen) Schulungen erkannt werden.

Es gilt zu vermeiden, dass die gleichstellungsbezogenen Fortschritte, die im öffentlichen Dienst erzielt wurden, durch die technologische Entwicklung verloren gehen. Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher eine vertiefende Studie, welche die Berücksichtigung gleichstellungsrechtlicher Anforderungen für Personalverfahren im öffentlichen Dienst untersucht.