Beitragsfreie Mitversicherung zeitlich begrenzen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.2.b, S. 182
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.2.b, S. 182

Themenfelder
  • Geld

Der eigenständige Versichertenstatus kraft Familienversicherung für Eheleute und Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und ihnen gleichstehende Personen sollte zeitlich begrenzt sein. Als Orientierungsgröße kann in der Regel die Zeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes gelten – ein Zeitraum, der aus besonderen Gründen, etwa bei erhöhtem Pflegebedarf infolge einer Behinderung des Kindes, verlängert werden kann. Kinder von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhielten wie bislang einen eigenständigen Zugang zur GKV, der nicht durch die Drei-Jahres-Frist begrenzt wird (zur bisherigen Altersgrenze vgl. § 10 Abs. 2 SGB V).