Bedürfnisse von Pflegenden im Rahmen einer lebensereignisorientierten Personalpolitik stärker berücksichtigen

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 7.6.2, S. 227
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 7.6.2, S. 227

Themenfelder
  • Zeit

Dem in der Pflegeversicherung verankerten „Vorrang der häuslichen Pflege“, der auch dem Wunsch eines Großteils der Pflegebedürftigen entspricht, steht ein sinkendes Potenzial an Personen gegenüber, die privat Pflege leisten können und wollen. Familiäre Pflege bedarf nicht nur flexiblerer Erwerbsmöglichkeiten für Pflegende, sondern auch einer besseren Verzahnung von häuslicher und professioneller Pflege. Hierzu gehören auch Mischformen zwischen häuslicher/ambulanter und stationärer Versorgung. Ein geschlechtergerechtes Sozialrecht muss vor dem Hintergrund der gesetzlich und von den Betroffenen bevorzugten häuslichen Pflege und der hiermit verbundenen physischen und psychischen Belastungen der überwiegend weiblichen Pflegepersonen die Leistungsansprüche so ausgestalten, dass Teilhaberisiken für die Pflegenden möglichst vermieden oder mindestens so weit wie möglich abgemildert werden. Von großer Bedeutung ist die bisher oft fehlende Unterstützung von Beschäftigten mit Pflegeverantwortung durch die Betriebe. Eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Pflegenden im Rahmen einer lebensereignisorientierten Personalpolitik kann Fluktuationskosten sparen und ist im eigenen Interesse von Betrieben.