Attraktive Sanierungsanreize schaffen und die Umlage von Sanierungskosten auf Mieter*innen begrenzen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 120 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 120 f.

Themenfelder
  • Geld
  • Nachhaltigkeit/Klima

Vor allem in Städten mit angespanntem Mietwohnungsmarkt sind Mieter*innen durch Wohnkosten sehr belastet. Die Sachverständigenkommission empfiehlt der Bundesregierung, die staatliche Förderung von Sanierungen von Mietwohnungen und die Modernisierungsumlage zu reformieren. Ziel dessen ist a) die Schaffung attraktiver Förderkonditionen für Vermieter*innen und b) die stärkere Begrenzung der Umlage von Sanierungskosten auf Mieter*innen mit geringem Einkommen.

  • Die BEG sollte für die Sanierung von Mietwohnungen mit besonders schlechtem energetischem Standard einen zusätzlichen Förderbonus gewähren. Dazu könnte der Förderbonus für Wohngebäude in kommunalem Eigentum auf weitere Eigentümer*innengruppen ausgeweitet werden.
  • Die Förderkonditionen sollten für Eigentümer*innen attraktiver gestaltet werden, sodass diese eher die Förderung in Anspruch nehmen, als die Kosten vollständig über die Modernisierungsumlage zu refinanzieren.
  • Um Mieter*innen zu entlasten, sollte eine generelle Kürzung der Modernisierungsumlage geprüft werden, um den Anteil der Sanierungskosten, die jährlich auf die Miete umgelegt werden können, zu verringern.
  • Die BEG für vermietete Gebäude sollte grundsätzlich an eine Mietpreisobergrenze unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gekoppelt werden, um Mietsteigerungen zu begrenzen.
  • Darüber hinaus sollte die Bundesregierung zusätzliche Finanzhilfen für die energetische Sanierung im sozialen Wohnungsbau sowie quartiersbezogene Förderprogramme für eine energetische Sanierung in sozial benachteiligten Quartieren bereitstellen.