Arbeitszeit verkürzen und verträglich gestalten
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.9, S. 157 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
- Öffentliche Arbeitgebende
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.9, S. 157 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Nachhaltigkeit/Klima
- Zeit
Eine kürzere Wochenarbeitszeit verbessert die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und nichterwerbsförmiger Arbeit und erhöht das Erwerbspotenzial von Frauen.
- Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher, betriebliche Strategien für die Verkürzung und die sozial verträgliche Verteilung von Arbeitszeit zu unterstützen. Zudem sollte die gesetzliche Brückenteilzeit verbessert werden. Hierfür ist der Vorschlag des Deutschen Juristinnenbunds e. V. für ein Wahlarbeitszeitgesetz zu prüfen.
- Um vor allem Frauen an der Ausgestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen besser zu beteiligen, empfiehlt die Sachverständigenkommission, in die Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers (§ 81 BetrVG) eine einstündige Freistellung pro Woche (Demokratiezeit) einzufügen, gemäß DGB-Reformentwurf zum Betriebsverfassungsgesetz. Die Beschäftigten sind demnach zur Erörterung ihrer Beteiligungsrechte bei den Verfahren, Maßnahmen und Änderungen nach Abs. 1–4 im erforderlichen Maß von der Arbeit freizustellen, mindestens eine Stunde pro Woche.
- Das Arbeitszeitgesetz sollte dahingehend reformiert werden, dass die gesetzliche Norm an die mehrheitlich praktizierten Wochenarbeitszeiten angepasst wird.
- Die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz soll durch die Gewährung kurzfristiger time-outs ergänzt werden; im Dritten Gleichstellungsbericht wurde in diesem Sinne die Gewährung von Vereinbarkeitspausen vorgeschlagen. Pausenzeiten müssen so neu geregelt werden, dass die biologische Regeneration und die Vereinbarung mit anderweitigen Anforderungen erleichtert wird.