Arbeitsschutz mit Blick auf digitale Gewalt weiterentwickeln
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 209
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 209
Themenfelder
- Arbeit
- Digitalisierung
- Gewalt
Die Sachverständigenkommission schließt sich den Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichtes im Hinblick auf den Schutz vor digitaler Gewalt im Erwerbsleben an. Dazu gehören unter anderem ausreichende Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, kollektive Klagemöglichkeiten sowie niedrigschwellige Beschwerdeverfahren und Beratungsstellen. Insbesondere muss klargestellt werden, dass Cyber Harassment sowie andere Formen sexueller Belästigung im Erwerbsleben auch unter den Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG fallen.
Zudem empfiehlt die Kommission, Schutzlücken im Geltungsbereich des AGG zu schließen, beispielsweise im Hinblick auf (digitale) sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gegenüber Studierenden an Hochschulen oder (digitale) sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gegenüber (Solo-)Selbstständigen.
Die Impressumspflicht sollte neu geregelt werden; die eindeutige Zuordnung einer Internetpräsenz sollte nicht mehr zwingend über eine zustellfähige Adresse erfolgen müssen, sondern könnte beispielsweise über eine Chiffrenummer bei einer Meldestelle ermöglicht werden.