Arbeitsrechtliche Mindeststandards für Beschäftigte in haushaltsnahem Dienstleistungen regeln

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VII.1, S. 170 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VII.1, S. 170 f.

Themenfelder
  • Arbeit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, für haushaltsnahe Dienstleistungen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter Einschaltung von Dienstleistungsunternehmen zu fördern, um auf dieser Grundlage gute Arbeitsbedingungen, die Aufwertung von Tätigkeiten sowie die Qualität und Nachhaltigkeit der Dienstleistungen zu sichern. Von der empfohlenen Maßnahme wird zudem auch die Einbindung in ein durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem erwartet, das zu qualifizierten Berufsprofilen führt. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, die Regelung von Mindeststandards insbesondere für Live-in-Arbeitskräfte (die oft in 24-Stunden-Konstellationen arbeiten) umzusetzen.