Arbeitsbereich Digitalisierung in der Bundesstiftung für Gleichstellung etablieren

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV, S. 232 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV, S. 232 f.

Themenfelder
  • Bildung/Wissen
  • Digitalisierung

Die Sachverständigenkommission erneuert die Handlungsempfehlung aus dem Ersten und Zweiten Gleichstellungsbericht, eine Einrichtung für den Transfer von Wissen über Gleichstellung zu schaffen. Auch wenn diesbezüglich in der Zwischenzeit manche Schritte gegangen wurden, steht die Schaffung einer solchen Einrichtung weiter aus (zum Zeitpunkt der Fertigstellung des vorliegenden Gutachtens).
Mit einer Bundesstiftung für Gleichstellung, die den Aufgaben der Vernetzung, der Bereitstellung von Informationen, der Stärkung der Gleichstellungspraxis vor Ort und der Entwicklung innovativer Gleichstellungsansätze gewachsen ist, lässt sich Gleichstellung auch in der Digitalisierung nachhaltig umsetzen. Insbesondere für eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung ist die zu schaffende Stiftung ein wesentlicher Gelingensfaktor. Dynamische Entwicklungen wie die Digitalisierung unterstreichen die Notwendigkeit einer baldigen Einrichtung und einer dem Aufgabenprofil angemessenen Personal- und Ressourcenausstattung. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, in der Stiftung einen eigenen Arbeitsbereich für Digitalisierung einzurichten.