Anspruch auf erwerbsarbeitsfreie Zeit einführen („Ziehungsrechte“)

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 6.4, S. 195
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 6.4, S. 195

Themenfelder
  • Zeit

Die Sachverständigen plädieren im Anschluss an einen Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik für die Gewährung von „Ziehungsrechten“. Diese umfassen einen Anspruch auf einen bestimmten Umfang an erwerbsarbeitsfreier Zeit in der Erwerbsphase. Die Freistellungszeiten sollten sozialpolitisch auf Grundsicherungsniveau abgefedert oder auf Langzeitkonten angespart werden können.