Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessern
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.X.2, S. 193 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.X.2, S. 193 f.
Themenfelder
- Geld
- Zeit
Pflegezeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar als Beitragszeiten anerkannt, die daraus resultierenden Rentenanwartschaften bleiben jedoch gering und sind an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Zudem werden bei einer Kombination von Pflege und Erwerbstätigkeit Einschränkungen vorgenommen, die bei der Kindererziehung nicht gelten.
Angesichts dieser Unterschiede empfiehlt die Sachverständigenkommission zu prüfen, wie die Anrechnung von Pflegezeiten verbessert werden kann, damit Pflege- und Kindererziehungszeiten eine vergleichbare gesellschaftliche Wertschätzung erfahren. Dies schließt eine stärkere additive Anrechnung von Pflege und Erwerbstätigkeit sowie die Ausweitung der rentenrechtlichen Berücksichtigung auf nicht verwandte, privat gepflegte Personen ein.
Darüber hinaus sollte angestrebt werden, wie auch nach Erreichen des Rentenalters weitere Rentenanwartschaften aus Pflegetätigkeiten erworben werden können. Die Sachverständigenkommission spricht sich jedenfalls für die Etablierung von Beratungsstrukturen aus, die sicherstellen, dass pflegende Angehörige die Neuregelungen kennen und gegebenenfalls zum Aufbau von Rentenanwartschaften nutzen können.