Alleinerziehende durch eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes stärken: Unterhaltsvorschussleistungen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.5.a., S. 162 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.5.a., S. 162 f.
Themenfelder
- Geld
Im Bereich des Unterhaltsrechts begrüßt die Sachverständigenkommission die Pläne, ab dem Jahre 2017 die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss auf 18 Jahre anzuheben und die zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. Sie hält es darüber hinaus für sinnvoll, bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses den Kindergeldabzug auf das halbe Kindergeld zu beschränken (entsprechend der alten, bis 2008 geltenden Rechtslage).