Agrarsubventionen an ökologische und Gleichstellungsziele knüpfen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.3, S. 83
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.3, S. 83

Themenfelder
  • Geld
  • Nachhaltigkeit/Klima

In der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (EU-GAP) ist ein Paradigmenwechsel dringend geboten, um den großen Etat der Agrarsubventionen zugunsten einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation einzusetzen.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt der EU, die pauschalen flächenbasierten Bodenprämien der ersten Säule durch existenzsichernde Subventionsstrategien zu ersetzen, die die Abkehr von ineffizienten tierischen Produkten zugunsten einer vor allem pflanzlichen Produktion und zugleich die Gleichstellung der Geschlechter fördern. Die Subventionen müssen zum einen den Erhalt kleiner und mittelgroßer (selbstständiger) Höfe einschließlich alternativer Landwirtschaftsformen (z. B. Alternative Ernährungsnetzwerke), Tierwohl (z. B. Freiluft, Verzicht auf Wachstumshormone) und Biodiversität (z. B. Sortenvielfalt, Verzicht auf synthetische Düngemittel) begünstigen. Zum anderen müssen die Subventionen die Leitung, Übernahme und Gründung von Höfen durch Frauen und strukturell benachteiligte Menschen fördern. Bei der Ausarbeitung der Subventionsstrategien sollten Beteiligungsformate eingesetzt werden, die auch den Stimmen von Landwirt*innen kleiner, mittlerer und ökologischer Betriebe Gehör verschaffen. Die Subventionen sind in regelmäßigem Umfang auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren.

Die Sachverständigenkommission schlägt dem Bund folgende Maßnahmen zur Unterstützung einer ökologischen, geschlechtergerechten Landwirtschaft in Deutschland vor:

  • Der Bund sollte Beratungs- und Förderprogramme für Existenzgründungen und Hofübernahmen durch Frauen und strukturell benachteiligte Menschen, insbesondere zu Finanzierungsmöglichkeiten, fördern.
  • Der Bund sollte Beratungs- und Förderprogramme für Betriebe der konventionellen Landwirtschaft in Richtung Biodiversität, Klimaschutz, ökologischer Landbau fördern.
  • Der Bund sollte eine Abgabe für Treibhausgasemissionen der Tierhaltung, eine sogenannte Methan-Steuer, orientiert an der dänischen Initiative, einführen. Die Einnahmen sollten für die nachhaltigere Landwirtschaft und den Naturschutz verwendet werden, etwa für die Wiederbewaldung oder die Finanzierung eines methanreduzierenden Futtermittelersatzes. Gleichzeitig muss das Tierwohl Priorität haben und eine mögliche Effizienzsteigerung (z. B. durch Kraftfutter in der Milchproduktion) vermieden werden.
  • Der Bund sollte Vermittlungsprogramme und -portale für Anbieter*innen und potenzielle Käufer*innen von Höfen initiieren; dabei sollte für Frauen als Pächterinnen oder Käuferinnen sensibilisiert werden.
  • Der Bund sollte Maßnahmen für die Verbesserung der Arbeitsstandards und des Arbeitsschutzes für Saisonarbeitskräfte, insbesondere Arbeitsmigrantinnen, ergreifen.
  • Der Bund sollte landwirtschaftliche Materialien und Medien hinsichtlich ihrer geschlechterstereotypen Text- und Bildsprache überarbeiten.