Abgabenprivilegierung der geringfügigen Beschäftigung aufgeben
Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 81
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 81
Themenfelder
- Geld
Geringfügige Beschäftigung ist in der Praxis weitgehend eine weiblich konnotierte Beschäftigungsform. Diese festigt in Verbindung mit dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Familienkrankenversicherung eine traditionelle Rollenverteilung in der Ehe. Zugleich wird durch die Abgabenprivilegierung ein Übergang in höher entlohnte Beschäftigungsformen erschwert. Aus gleichstellungspolitischer Sicht sollte die Abgabenprivilegierung der geringfügigen Beschäftigung daher aufgegeben werden.