30-Prozent-Quote im Führungspositionen-Gesetz auf weitere Unternehmen ausdehnen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.a., S. 126 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.a., S. 126 f.

Themenfelder
  • Arbeit
  • Macht

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die feste 30-Prozent-Quote im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) auf weitere Unternehmen auszudehnen.

Einbezogen werden sollten:

  • alle mitbestimmten Unternehmen,
  • alle börsennotierten Unternehmen unabhängig von der Mitbestimmung (also zum Beispiel auch Tendenzunternehmen) sowie
  • Familienunternehmen mit über 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sollten Planziele verlangt werden, die oberhalb des jeweiligen Status quo liegen. Unternehmen sollen zu Transparenz und Berichterstattung über die Geschlechterverteilung bei der Besetzung von Ausschüssen eines Aufsichtsrats verpflichtet werden.