Bundesumweltminister Carsten Schneider betont Bedeutung von Geschlechtergerechtigkeit im Klimaschutz

Ulrike Spangenberg mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD)

Anlässlich des Internationalen Frauentags lud das Bundesumweltministerium (BMUKN) am 04. März zur Veranstaltung „Klima. Umwelt. Gerechtigkeit. Frauen gestalten die Zukunft“ ein. Im Mittelpunkt stand die Rolle von Frauen im Klima- und Umweltschutz. In seiner Rede zum Auftakt der Veranstaltung betonte Bundesumweltminister Carsten Schneider, dass Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit eng miteinander verbunden seien.

Gerade Frauen engagierten sich für Klimaschutz – sei es in zivilgesellschaftlichen Bewegungen, in der Politik, in lokalen Initiativen oder auch privat. Gleichzeitig seien Frauen in vielen Bereichen, in denen zentrale Entscheidungen über Energie, Verkehr oder neue grüne Technologien getroffen werden, weiterhin unterrepräsentiert, so der Bundesumweltminister.

Zudem seien Frauen von den Folgen des Klimawandels überdurchschnittlich stark betroffen. So würden Ungleichheit und Ungerechtigkeit durch den Klimawandel weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund sei es besonders wichtig, die Geschlechterperspektive in der Umwelt- und Klimapolitik konsequent zu berücksichtigen. Politische Maßnahmen müssten stärker danach bewertet werden, welche Auswirkungen sie auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen haben, etwa auf Alleinerziehende, Schwangere oder ältere Frauen mit geringem Einkommen.

Dr. Ulrike Spangenberg, Leiterin des Bereichs Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung Gleichstellung, stellte im Rahmen der Veranstaltung des Bundesumweltministeriums den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vor. Dieser mache deutlich, dass Klimapolitiken ökologisch sinnvoll sein müssen, um die planetaren Grenzen zu schützen. Zugleich müssen die Maßnahmen sozial und geschlechtergerecht gestaltet werden. Das verfassungsrechtliche Verschlechterungsverbot gelte für den Klimaschutz und die Gleichstellung der Geschlechter gleichermaßen.

Ulrike Spangenberg wies zudem auf den Gleichstellung-Check hin, der die Verwaltung dabei unterstützt, Gesetze gleichstellungsorientiert zu gestalten. Die Sachverständigen empfehlen, den Gleichstellungs-Check zu stärken und als verbindliche Praxis einzuführen – für Gesetze als auch für andere klimarelevanten Maßnahmen. Die Bundesstiftung Gleichstellung unterstützt die Umsetzung der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung mit einem Schulungsangebot und einer Webseite zum Gleichstellungs-Check.

Ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist daher die vom Minister angekündigte stärkere Berücksichtigung der sozialen Dimension im kommenden Klimaschutzprogramm. Klimaschutz könne, so Schneider, langfristig nur erfolgreich sein, wenn er auch sozial gerecht gestaltet wird. Die Einbeziehung unterschiedlicher Lebensrealitäten – und damit auch der Geschlechterperspektive – sei daher nicht nur eine Frage der Gleichstellung, sondern auch eine Voraussetzung für wirksame Klimapolitik.


 

Zum Video der Veranstaltung auf der Webseite des BMUKN.

Zur Rede von Carsten Schneider auf der Webseite des BMUKN.

NEW: Summary of the Expert Opinion of the Fourth Gender Equality Report

The Fourth Gender Equality Report of the Federal Government “Gender Equality in the Socio-Ecological Transformation” addresses a highly topical issue: how the socio-ecological transformation can be shaped in a gender-equitable manner.

The new summary of the Fourth Gender Equality Report in English presents the key contents of the Expert Opinion in a concise form. The aim of the summary is to present the relevance of the topic and to provide insights into gender equality-related aspects of the fields of action examined in the Expert Opinion, as well as the corresponding recommendations for action.

The summary is available for download here.

 

 

03.-07.03.2026 | Klima Frauen Woche in Bremen

Gemeinsam Zukunft gestalten! Vorträge und Workshops zum Weltfrauentag

Datum: Dienstag bis
Ort: Bremen
Veranstalterin: Klima Bau Zentrum


 

Rund um den Weltfrauentag am 08. März ludt das Klima Bau Zentrum zur „Klima Frauen Woche“ ein – einer vielfältigen Veranstaltungsreihe, die Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und feministische Perspektiven zusammenbringt. Vom 03. bis 07. März wurden Räume für Austausch, Wissen und gemeinsames Handeln geschaffen. Unterschiedliche Veranstaltungen wurden explizit für FLINTA* angeboten.


 

Zur Webseite des Klima Bau Zentrum.


 

 

17.-19.05.2026 | 29. Bundeskonferenz der BAG kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Feministischer Kompass: Kurs halten in antifeministischen Gewässern

Datum: bis
Ort: Musik- und Kongresshalle Lübeck (MUK) Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
Veranstalterin: BAG kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen


 

Die 29. Bundeskonferenz der BAG kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in der Hansestadt Lübeck steht unter dem Titel „Feministischer Kompass: Kurs halten in antifeministischen Gewässern“ und widmet sich einer der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit: dem wachsenden Antifeminismus – in Politik, Gesellschaft und Alltag.

Antifeminismus ist kein Randphänomen – er zieht sich quer durch Parteien, Medien und gesellschaftliche Debatten. Er bedroht das, wofür wir tagtäglich arbeiten: Gleichstellung, Selbstbestimmung, Vielfalt und Demokratie. Errungenschaften, die lange erreicht schienen, werden infrage gestellt, gesetzlich verbriefte Rechte werden zurückgedrängt und feministische Stimmen geraten zunehmend unter Druck. Mit der Bundeskonferenz wollen wir Orientierung geben, Kraft tanken und Strategien entwickeln, wie wir gemeinsam standhalten und vorangehen können. Wie begegnen wir antifeministischen Angriffen in der Kommune, in den sozialen Medien oder im Alltag? Wie stärken wir unsere Netzwerke, unsere Haltung und unsere Sprache – und wie können wir unsere Arbeit feministischer, solidarischer und wirksamer gestalten?

Den Impulsvortrag hält Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats und eine der profiliertesten Stimmen im Kampf gegen Antifeminismus. In Diskussionen und praxisnahen Foren sollen gemeinsam der feministische Kompass justiert werden – für eine Gleichstellungsarbeit, die Haltung zeigt und handlungsfähig bleibt.

Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung des Bereichs Gleichstellungsberichte, wird am Dienstag im öffentlichen Forum ab 10 Uhr zum Vierten Gleichstellungsbericht referieren.


 

Zur Anmeldung.

Zum Einladungsflyer.

Zur Konferenz auf der Webseite der BAG.

12.-13.03.2026 | 36 Grad, und es wird noch heißer

Soziale Folgen des Klimawandels und Gegenstrategien

Datum: Donnersag, 12. März und Freitag, 13 März 2026
Ort: München
Veranstalterin: Sozialverband VdK Bayern e.V.


 

Der fortschreitende Klimawandel stellt unsere Gesellschaft und jeden Einzelnen vor große  Herausforderungen. Notwendig sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel als auch Strategien zum Umgang mit bereits eingetretenen und künftigen Klimawandelfolgen und -folgeschäden.

Auf seinem traditionellen Münchner Forum will der Sozialverband VdK Bayern am 12. und 13. März 2026 mit geschätzten und anerkannten Expert*innen die Essentialia sozialer Klimapolitik sowie soziale Gegenstrategien zu Klimawandelfolgen diskutieren. Dabei soll ebenso ein Blick auf den Zusammenhang von Klimagerechtigkeit und Geschlecht und auf konkrete Klimaschutzmaßnahmen vor Ort geworfen werden.

Jacqueline Melzer, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bereichs Gleichstellungsberichte, wird am Freitag ab 09.30 Uhr zum Vierten Gleichstellungsbericht referieren und ist abschleßend an der Podiumsdiskussion „Klimawandelfolgen, Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit und Sozialstaatsdebatte“ beteiligt.

26.02.2026 | Feministische Verkehrswende in Kommunen

Aus der FES-Reihe „Frauen Gestalten Kommune“: Feministische Verkehrswende – Mobilität für alle

Datum: Donnersag, 26. Februar 2026, 19 Uhr
Ort: online
Veranstalterin: Friedrich-Ebert-Stiftung


 

Unsere heutigen Verkehrsstrukturen orientieren sich vor allem an männlich geprägten Mobilitätsmustern: Der Fokus liegt auf linearen Pendelstrecken mit dem Auto – meist zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Dabei geraten die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse vieler Menschen aus dem Blick: Wegeketten, die Kinderbetreuung, Einkäufe und Pflege miteinander verbinden, werden kaum mitgedacht. Auch Sicherheitsbedürfnisse und Barrierefreiheit spielen in der klassischen Verkehrspolitik eine untergeordnete Rolle.

Doch wie sähe Mobilität aus, wenn sie wirklich gerecht, inklusiv und nachhaltig gestaltet würde?

Die feministische Verkehrswende stellt genau diese Frage. Sie macht sichtbar, dass Mobilität mehr ist als Infrastruktur – sie ist eine Frage der Teilhabe:
Wer kann sich wann und wie bewegen? Wer wird benachteiligt? Und welche Strukturen stehen einer gerechten Mobilität im Weg?

Im Gespräch mit Pat Bohland wurde ein Blick auf feministische Perspektiven in der Verkehrspolitik geworfen – und warum sie kein Nischenthema, sondern ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige, soziale und klimagerechte Mobilität sind. Denn: Eine echte Verkehrswende gelingt nur, wenn sie feministisch gedacht wird.


Zur Veranstaltung auf der Webseite der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Zur Anmeldung.

Zur Publikation „Die Mobilitätswende ist feministisch“ von Pat Bohland im FES Impuls.

25.02.2026 | Online Lecture: Gender Equality Policy in Germany – How Gender Research leads to Gender Equality

Datum: Mittwoch, 25. Februar 2026, 17 Uhr
Ort: online
Veranstalterin: Pettenkofer School of Public Health der LMU München


Der Lehrstuhl für Public Health and Health Services Research bietet im Wintersemester 2025/26 erstmals die Online-Vorlesungsreihe „Sex and Gender in Public Health and Medicine“ an.

Sie vermittelt eine interdisziplinäre Einführung in zentrale Konzepte, Fragestellungen und methodische Ansätze der geschlechtersensiblen Gesundheitsforschung. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Zusammenspiel von biologischem und sozialem Geschlecht (Sex und Gender) und weiteren Dimensionen sozialer Ungleichheit in Bezug auf Gesundheit, Krankheit und medizinische Versorgung.

Dr. Katharina Jacke, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bereiches Gleichstellungsberichte, waram Mittwoch, dem 25. Februar, mit ihrem Vortrag „Gender Equality Policy in Germany – How Gender Research leads to Gender Equality“ Teil der Reihe und gab Einblicke in die Rolle der Geschlechterforschung für Gleichstellungspolitiken in Deutschland.


Zur Webseite der Vorlesungsreihe.

Zum Programm.

21.-22.01.2026 | 19. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung

Datum Zukunftsforum: Mittwoch, 21. Januar 2026, 12-18:30 Uhr / Donnerstag, 22. Januar 2026, 8:30-14:45 Uhr
Ort: City Cube Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin
Veranstalterin: Bundesministerium für Landschaft, Ernährung und Heimat


 

Mit dem Zukunftsforum Ländliche Entwicklung bietet das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) seit 2008 eine Plattform für Diskussion, Austausch und Vernetzung.

Das 19. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung im Januar 2026 widmete sich dem Thema: Flächen und Gebäude in ländlichen Räumen klug nutzen – Heimat gemeinsam gestalten. In 31 Fachforen und einem Markt der Möglichkeiten ging es darum, wie ländliche Räume attraktiv und zukunftsfähig gestaltet werden können.


 

Auch wir waren dabei: Gemeinsam mit dem Deutschen LandFrauenverband e.V. (dlv) und der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) gestalteten wir ein Fachforum mit dem Titel:

Fachforum „Zukunft braucht neue Räume – wie Regionalplanung weibliches Engagement stärkt“

Antifeministische Angriffe nehmen zu: 2024 wurden in Deutschland mehr als zehn gegen Frauen gerichtete Vorfälle pro Woche dokumentiert – von Bedrohungen über Sachbeschädigungen bis hin zu Gewalt. Frauen sollen durch solche Angriffe mundtot und unsichtbar gemacht werden. Vor allem durch Shitstorms und sexistische Posts und Kommentare.

Diese Entwicklung setzt zivilgesellschaftliches Engagement zunehmend unter Druck, insbesondere weibliches Ehrenamt. Wie können Räume geschaffen und gesichert werden, die Frauen stärken statt abzuschrecken? Und welche Rolle spielen Kommunen, Zivilgesellschaft und Politik dabei, sichere und frei zugängliche Ort für Frauen zu erhalten und weiterzuentwickeln, da gerade in ländlichen Regionen oft Rückzugsräume und Unterstützungsstrukturen fehlen?

Diese Herausforderung stand im Mittelpunkt einer Diskussion auf dem 19. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung, zu der der Bereich Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung, die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen sowie der Deutsche Landfrauenverband (dlv) eingeladen hatten.

Deutlich wurde: Antifeminismus ist kein Randphänomen, sondern wirkt gezielt in demokratische Strukturen hinein. Darauf wies Sabine Herberth, Leiterin der Fachstelle für Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung, hin. Antifeminismus sei keine Kritik an einzelnen feministischen Positionen, sondern eine politische Haltung und Mobilisierungsstrategie, die Gleichstellung, sexuelle Selbstbestimmung und Vielfalt delegitimiert.

Den wissenschaftlichen Blick ergänzte Prof. Dr. Brigitte Wotha, Sachverständige für den Vierten Gleichstellungsbericht. Sie stellte Ergebnisse aus dem Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ vor und verwies auf erfolgreiche Beispiele geschlechtergerechter Regionalentwicklung, in denen multifunktionale Räume kürzere Wege ermöglichen, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit verbessern und Vernetzung sowie Mitgestaltung stärken.

Auf dem Podium diskutierten Petra Bentkämper, Präsidentin des dlv, Anna Drosdowska, Vorständin von Wir Sind Fella e. V., Elke Quandt, kommunalpolitische Multiplikatorin des Projekts Frauen.Vielfalt.Politik, sowie Prof. Dr. Brigitte Wotha. Moderiert wurde die Veranstaltung von Katja Henze, Bundessprecherin der BAG, und Sarah Koops, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des dlv.

Klarer Appell an die Politik: Verlässliche Finanzierung, ausreichende Zeitressourcen und Gleichstellung als verbindliche Querschnittsaufgabe sind Voraussetzung dafür, dass weibliches Engagement – gerade im ländlichen Raum – wirksam und sichtbar bleibt.


 

Die Aufzeichnung des Fachforums „Zukunft braucht neue Räume – wie Regionalplanung weibliches Engagement stärkt“ ist demnächst online abrufbar: www.zukunftsforum-laendliche-entwicklung.de.

 

Weiterführende Links

Jetzt NEU: Der Vierte Gleichstellungs-Bericht in Leichter Sprache

Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt, was die Politik tun muss, um den Wandel zu mehr Klimaschutz und Klimaanpassung für alle Menschen gerecht zu gestalten.

Die neue Broschüre greift alle Themen des Gutachtens in Leichter Sprache auf und stellt die zentralen Ergebnisse vor. Die Themen sind: Landwirtschaft, Planung der Städte, Verkehrsplanung, Wohnen, Ernährung, Zeit, weniger Dinge wegwerfen, Gesundheit, Arbeitsmarkt, Geld für Klimaschutz und Gleichstellung sowie Energie. Die Broschüre zeigt, warum das Thema für Geschlechtergerechtigkeit wichtig ist und untermalt die Themen mit anschaulichen Bildern.

Die Broschüre trägt so dazu bei, die wichtigen Themen des Gutachtens „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ für alle Menschen zugänglich zu machen.

 

 

 

 

Hier geht es zum Bericht in Leichter Sprache Hier geht es zur Unterseite „Leichte Sprache“

Jetzt NEU: Kurzfassung des Vierten Gleichstellungsberichts

Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ befasst sich mit einem hoch aktuellen Thema: nämlich damit, wie die sozial-ökologische Transformation geschlechtergerecht gestaltet werden kann.

Die neue Kurzfassung des Vierten Gleichstellungsberichts gibt die wesentlichen Inhalte des Gutachtens der Sachverständigen in kompakter Form wieder. Ziel der Kurzfassung ist es, in die Relevanz des Themas einzuführen und einen Einblick in gleichstellungsrelevante Aspekte der im Gutachten untersuchten Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen zu geben.

Die Broschüre steht hier zum Download zur Verfügung. Sie können bei uns auch eine gedruckte Version der Kurzfassung bestellen. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an gleichstellungsbericht@bundesstiftung-gleichstellung.de.

 

COP 30: Ein gleichstellungspolitischer Blick

Vom 10. bis 21. November 2025 fand in Belém, Brasilien, die 30. UN-Klimakonferenz statt.

Regierungsvertreter*innen aus aller Welt kamen dabei zusammen, um darüber zu beraten, wie das Pariser Klimaabkommen weiter umgesetzt werden kann. Verhandelt wurde, welche Maßnahmen nötig sind, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen und wie die dafür erforderliche Finanzierung sichergestellt werden kann.

Auch das Thema Geschlechtergerechtigkeit spielte dabei eine wichtige Rolle. Wie der Vierte Gleichstellungsbericht deutlich macht, sind Klima- und Gleichstellungsfragen eng miteinander verknüpft: die Folgen des Klimawandels treffen nämlich Frauen, einkommensschwache Menschen und andere strukturell benachteiligte Gruppen besonders stark.

Das Lima Work Programme on Gender und der Gender Action Plan

Bereits im Jahr 2014 verabschiedeten die Mitgliedsstaaten der UN-Klimarahmenkonvention das Lima Work Programme on Gender (LWPG). Ziel dieser Initiative ist es, Geschlechtergleichstellung durch stärkere Repräsentanz von Frauen innerhalb von klimapolitischen Organen und bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu fördern. Im LWPG wurde auch gefordert, dass die Vertragsstaaten ihre Klimapolitik gendersensibel ausrichten. Geschlechtergerechte Klimapolitik soll zudem bei allen relevanten Aktivitäten der Klimarahmenkonvention verwirklicht werden.

Das Lima Work Programme wurde erstmalig 2017 bei der COP 23 mit einem Gender Action Plan (GAP) unterlegt. Der Gender Action Plan legte fünf Schwerpunktfelder fest, zu denen verschiedene konkrete Aktivitäten formuliert sind. Diese Aktivitäten sollen von der UN selbst, den Vertragsstaaten oder auch nationalen Organisationen und der Wissenschaft umgesetzt werden, um Geschlechteraspekte bei Maßnahmen gegen den Klimawandel zu berücksichtigen.

Der zweite (erweiterte) GAP wurde auf der COP 25 im Jahr 2019 beschlossen.

Der Belém Gender Action Plan 2026 – 2034

Auf der 30. Weltklimakonferenz wurde nun ein neuer Gender Action Plan für die Jahre 2026 bis 2034 verabschiedet, um die Maßnahmen der Schwerpunktfelder zu aktualisieren.

Dazu hat der Subsidiary Body for Implementation (SBI – ein Nebenorgan der COP) in mehreren Sitzungen im Jahr 2025 einen solchen erweiterten GAP vorbereitet.

Das erste auf der Weltklimakonferenz vorliegende Dokument enthielt zunächst 99 ungelöste Diskussionspunkte in Klammern. Differenzen zwischen den Vertragsstaaten hatten zwischenzeitlich bis zu 496 Debattenpunkte ausgelöst – dass der Plan dennoch verabschiedet wurde, ist ein großer Erfolg.

Ein besonders kontrovers diskutiertes Thema war die Definition des Gender-Begriffs, denn mehrere Staaten sprachen sich für eine rein biologische Definition aus. Diese Forderung fand jedoch keinen Eingang in den finalen Text. Auch der Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ war ein Streitpunkt. Er wurde ebenfalls nicht in das endgültige Dokument aufgenommen.

Trotz dieser Herausforderungen, bringt der neue GAP bedeutende Fortschritte. Der Plan umfasst 27 Aktivitäten in den fünf festgelegten Schwerpunktbereichen der bisherigen GAPs. Damit ist eine wichtige Grundlage für die Umsetzung von Gleichstellung, auch auf nationaler Ebene, geschaffen.

Schwerpunkte des Belém Gender Action Plan

Folgende fünf Schwerpunkte sind im neuen Gender Action Plan prioritär zu bearbeiten:

Ein besonderer Erfolg des Gender Actions Plans: Er erkennt ausdrücklich einige strukturell benachteiligte Gruppen, wie etwa indigene Völker, lokale Gemeinschaften oder Frauen aus ländlichen Regionen, an und sieht Richtlinien vor, um Personen zu schützen, die sich für die Umwelt einsetzen. Zudem schafft er Raum, um Themen wie Care-Arbeit, Gesundheit und Gewalt gegen Frauen stärker in den Fokus zu rücken. Die Forderung, geschlechter- und altersdifferenzierte Daten zu erheben, ist durchgängig verankert.

Auch wenn klare Indikatoren für eine verbindliche Rechenschaftspflicht fehlen, ermöglicht der Plan freiwillige nationale Berichterstattung über bestehende Instrumente wie die Biennial Transparency Reports – Transparenzberichte, die die Vertragsparteien des Pariser Klimaabkommens alle zwei Jahre vorlegen müssen. In diesen Berichten informieren die Staaten unter anderem über die Auswirkungen des Klimawandels, Anpassungsmaßnahmen sowie über Fortschritte in der finanziellen und technologischen Entwicklung.

Der Belém Gender Action Plan.

Was sonst auf der COP30 passiert ist

Im Vorfeld der Klimakonferenz in Belém veröffentlichte die Association for Women’s Rights in Development (awid) ein Dokument mit Themen und Forderungen an feministische Klimaaktivist*innen bei der COP 30: „Linking Feminist Economic Alternatives and Climate Justice”.

Sie formulierten konkrete Lösungsansätze für die zentralen Sektoren der COP30-Aktionsagenda: Agrarindustrie und Ernährungssysteme; Energie; Wälder, Ozeane und Biodiversität; Städte und Infrastruktur sowie menschliche und soziale Entwicklung.


Am 20.11.2025 fand der Launch eines Tools statt, mit dem die Integration von Gender in der Klimapolitik bewertet werden kann.

Das Tool soll die Klimaschutzpläne der Länder anhand von sechs Dimensionen analysieren: wirtschaftliche Sicherheit, unbezahlte Pflegearbeit, Gesundheit, geschlechtsspezifische Gewalt, Teilhabe und Führungsrolle sowie Gender-Mainstreaming. Eine Scorecard identifiziert Fortschritte und Lücken, um geschlechtergerechte Klimaschutzmaßnahmen zu verbessern.


Der Gender Just Climate Solutions Award wurde von WECF und der Women and Gender Constituency vergeben und feierte 10-Jähriges Jubiläum. Hier geht es zum Beitrag.

Reaktionen auf den Vierten Gleichstellungsbericht

15. 10.2025, urban.policy Blog
Klima und Gender: Warum gerechte Stadtentwicklung beides zusammendenken muss

06.06.2025, Sozialverband VdK Deutschland
Klimawandel trifft Frauen stärker

05.05.2025, wecf
Gutachten für den vierten Gleichstellungsbericht – Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation

08.04.2025, Gleichstellung am Arbeitsmarkt. Perspektiven schaffen (GAPS)
Geschlechtergerechte Perspektiven auf die sozial-ökologische Transformation

17.03.2025, Tagesspiegel Background
Verkehrsplanung und Subventionen für arbeitende Männer

14.03.2025, Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe
Vierter Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen

13.03.2025, nd
Gleichstellungsbericht: Kühler Kopf in heißen Zeiten

12.03.2025, Stern
Frauen stärker vom Klimawandel und den Folgen betroffen

12.03.2025, zwd Politmagazin
Der Klimawandel trifft Frauen und Einkommensschwache besonders hart

11.03.2025, Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung
Gleichstellung in der sozio-ökonomischen Transformation – Der Klimawandel trifft Frauen besonders hart

07.03.2025, dbb beamtenbund und tarifunion
Vierter Gleichstellungsbericht: Frauen bei Mobilität, Wohnen und Stadtentwicklung mitdenken

06.03.2025, Süddeutsche Zeitung
Die Patriarchen sind wieder da

06.03.2025, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung veröffentlicht

05.03.2025, Öko-Institut e. V.
Energie- und Mobilitätswende – nur was für Männer?

04.03.2025, Frankfurter Rundschau
Ungleichheit zwischen den Geschlechtern

03.03.2025, Deutscher Frauenrat
Sozial-ökologische Transformation gelingt nur mit Gleichstellung

03.03.2025, Deutscher Juristinnenbund e. V.
Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht veröffentlicht

24.11.2025 | Webinar: Caring Cities – Caring Communities

6. Webinar des GenderArchland-Netzwerk: Caring Cities – Caring Communities aus räumlicher Sicht – Teil 2

Datum: Montag, 24. November 2025, 17:00 bis 19:15 Uhr
Ort: Online
Veranstalterin: GenderArchland

Die Veranstatung wurde in Fortsetzung des 4. Webinars vom November 2024 zum Thema „Caring Cities – Caring Communities aus räumlicher Sicht“ durchgeführt. Es fand am 24. November 2025 von 17:00 bis 19:15 Uhr statt.

Diesmal stand die räumliche Perspektive ebenso wie die planerische Umsetzung des Caring Konzepts im Mittelpunkt. Nach einer kurzen Einführung von Barbara Zibell ins Thema „Care-Arbeit räumlich denken“ referierten:

  1. Francesca Göppner und Doris Damyanovic aus der Masterthesis  „What makes a Caring City?“ zum Fallbeispiel Stadterweiterung Wien Aspern
  2. Anne Keiffenheim und Sarah Bauer aus ihrer Masterthesis  „Die emanzipierte Stadt – (k)eine Utopie?“ zum Fallbeispiel City Center Leverkusen
  3. Ines Lüder aus ihrem Seminar an der HAWK  „Wege zur Caring City“ zum Fallbeispiel Stadtquartiere in Hildesheim

17.11.2025 | Fachtagung des BMBFSFJ zum Vierten Gleichstellungsbericht

Was haben Politikfelder wie Energieerzeugung, Bauen und Wohnen, Mobilität, Stadtplanung, Ernährung, Landwirtschaft oder Gesundheit mit Geschlecht zu tun? Wie können angesichts des Klimawandels dringend notwendige ökologische und gesellschaftliche Veränderungen geschlechtergerecht realisiert werden?

Darüber diskutierten am 17. November über 100 Teilnehmende der Fachtagung zum Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zu dieser Tagung Expert*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in das Konferenzzentrum in der Mauerstraße nach Berlin eingeladen.

Eröffnet wurde die Tagung durch die Staatssekretärin im BMBFSJ, Dr. Petra Bahr. Sie wies darauf hin, dass die sozial-ökologische Transformation unser Leben von Grund auf verändere. Das betreffe die Art und Weise, wie wir arbeiten, wie wir bauen und wohnen, wie wir uns fortbewegen und was wir essen. Dabei zeige der Vierte Gleichstellungsbericht, dass jeder Aspekt der Klimakrise, jeder Baustein der sozial-ökologischen Transformation geschlechterrelevant ist. Ein Beispiel dafür sei die Verkehrsplanung, die autogerechte Infrastrukturen und Wege zur Arbeit bevorzugt, aber Eltern bei ihren Rad- oder Fußwegen vernachlässigt.

„Mit der sozial-ökologischen Transformation widmet sich der Vierte Gleichstellungsbericht einem wichtigen Zukunftsthema. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Der Bericht zeigt: alle Politikfelder brauchen einen schärferen Blick auf Gleichstellungsfragen. Nur so sind gerechte Chancen, gleiche Zugänge zur Verbesserung der Lebenslage und faire Teilhabe mehr als ein Lippenbekenntnis. Der Vierte Gleichstellungsbericht gibt gute Hinweise darauf, was auf dem Weg dahin schon erreicht und was noch zu tun ist.“ – Dr. Petra Bahr 

Dr. Ulrike Spangenberg, Leiterin des Bereichs Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung Gleichstellung, führte in einem Keynote-Vortrag in den Vierten Gleichstellungsbericht ein. Sie stellte die besondere Rolle und Verantwortung des Staates für gleichstellungsorientierte sozial-ökologische Transformationsprozesse heraus. Die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung der Geschlechter, das Sozialstaatsprinzip und die Verpflichtung des Staates, die Klimaziele einzuhalten, verpflichte den Staat, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehöre zum Beispiel ein klimafreundlicher und bedarfsgerechter öffentlicher Nahverkehr oder aber gleichstellungsgerechte Förderprogramme für Sanierungen im Gebäudebestand.

„Um die Klimaziele einzuhalten, ist ein Wandel unserer Lebens- und Wirtschaftsweisen erforderlich. Die Verantwortung dafür darf jedoch nicht individualisiert werden. Vielmehr ist der Staat gefordert und verfassungsrechtlich verpflichtet, für strukturelle Rahmenbedingungen zu sorgen, die allen Menschen, unabhängig vom Geschlecht, Alter oder Einkommen ein klimafreundliches Verhalten ermöglichen.“ – Dr. Ulrike Spangenberg

In insgesamt zehn Workshops wurden die einzelnen Handlungsfelder und zahlreiche Handlungsempfehlungen des Vierten Gleichstellungsberichts diskutiert. Zum Beispiel die Einführung eines Bundesmobilitätsgesetzes, das Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit als wesentliche Ziele berücksichtigt oder regionale Projekte zur Kreislaufwirtschaft, die direkt an den Alltagserfahrungen der Menschen ansetzen. Zudem wurde das Instrument des Gleichstellungs-Checks anhand des Klimaanpassungsgesetzes vorgestellt und es ging darum, wie Kommunen geschlechtersensibel zur Energiewende beraten können.

Thema des abschließenden Podiums war die Transformation des Arbeitsmarktes mit Blick auf Geschlechterverhältnisse und Klimawandel. Dr. Peter Bleses vom Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen und Mitglied in der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsbericht, Monika von Palubicki vom Deutschen Frauenrat, Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Anja Weusthoff von den DGB-Frauen diskutierten über Arbeitsplatzverluste in der Industrie, die Aufwertung von Dienstleistungsberufen, Arbeitszeitverkürzungen und Tarifbindung

Wir danken allen Mitwirkenden für die gelungene Veranstaltung.

 

Link zur Aktuelles-Meldung des BMBFSFJ.

Link zum Programm der Fachtagung.

Link zu den Präsentationen der Fachtagung.

Innovative Frauen in Landwirtschaft und im ländlichen Raum

Das EU-geförderte Forschungsprojekt FLIARA zu frauengeführten Innovationen in Landwirtschaft und im ländlichen Raum kam am 17.10.2025 mit einer Tagung in Brüssel zu seinem Höhepunkt und Abschluss. Für eine gleichstellungsorientierte sozial-ökologische Transformation sind innovative Landwirtinnen und Akteurinnen im ländlichen Raum unverzichtbar. Die Ergebnisse, die aus dem Projekt hervorgehen, können gemeinsam mit den Handlungsempfehlungen des Vierten Gleichstellungsberichts genutzt werden, um den Agrarsektor und den ländlichen Raum nachhaltiger und geschlechtergerechter zu gestalten.

 “Women contribute to all dimensions of sustainability in rural and farm settings.” (Maura Farrell, FLIARA Projektkoordinatorin, Universität Galway)

FLIARA – Female-Led Innovation in Agriculture and Rural Area

Vor dem Hintergrund, dass Frauen im Agrar- und ländlichen Sektor lange Zeit nicht sichtbar und unterrepräsentiert waren, erhielten viele von Frauen vorangetriebene Innovationen und Praktiken kaum Aufmerksamkeit. Nicht nur schränkt das die potenzielle Wirkung ein, es trägt auch zu der Vorstellung bei, dass Frauen in diesen Bereichen eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Forschungsprojekt FLIARA hat das Ziel, die Sichtbarkeit und Anerkennung der Beiträge von Frauen in Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu erhöhen und sie in ihrem Handeln zu unterstützen. Das Projekt möchte die Akteurinnen vernetzen und durch die erforschten Innovationen lernen, wie bestehende Hürden überwunden werden. Aus den Forschungsergebnissen ließen sich dann konkrete Politikempfehlungen ableiten. FLIARA zielt darauf ab, Bedürfnisse und Herausforderungen von Frauen zu untersuchen, die innovative Umwelt- und ländliche Entwicklungspraktiken in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten der EU vorantreiben.

“If you can see it, you can be it” (Blátnaid Gallagher, FLIARA Botschafterin, Landwirtin)

Blátnaid Gallagher, FLIARA Botschafterin, Landwirtin
Blátnaid Gallagher, FLIARA Botschafterin, Landwirtin

Women Leading Rural Innovation: From Vision to Action

Um das Ziel der Sichtbarkeit innovativer Frauen in Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu erreichen, bot die Abschlusstagung „Women Leading Rural Innovation: From Vision to Action“ eine passende Plattform. Am 17.10.2025 ermöglichte die Veranstaltung im Gebäude des Europäischen Ausschusses der Regionen die Gelegenheit, dass sich Menschen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und politische Entscheidungsträger*innen auf allen Ebenen mit den Ergebnissen des Projekts auseinandersetzen konnten. Auch die Bundesstiftung Gleichstellung war dabei vertreten.

“The potential of rural women to drive sustainability transitions remains largely untapped” (Maura Farrell, FLIARA Projektkoordinatorin, Universität Galway)

Landwirtschaft und ländliche Räume in der sozial-ökologischen Transformation

Landwirtschaft und der ländliche Raum nehmen eine wichtige Rolle im Vierten Gleichstellungsbericht ein. Der Gleichstellungsbericht zeigt, dass insbesondere in der Landwirtschaft tiefsitzende geschlechterspezifische Ungleichheiten verwurzelt sind. Betriebe werden zu großen Teilen durch Männer geleitet, die soziale Absicherung ist insbesondere für Frauen ohne Arbeitsvertrag mangelhaft, Ressourcen wie Boden und Geld sind ungleich verteilt und auch die Arbeit ist geschlechterstereotyp aufgeteilt.

Beim derzeit stattfindenden Wandel des Agrarbereichs zu mehr ökologischem Landbau dürfen sich diese Ungleichheiten nicht festigen. Stattdessen besteht gerade jetzt die Chance auf Veränderung der bisherigen Strukturen. Daher liegt es an der EU, Bund und Ländern, Rahmenbedingungen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation in der Landwirtschaft zu schaffen.

Während sich die Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission des Gleichstellungsberichts in erster Linie an die Bundesregierung und staatlichen Akteur*innen richten, braucht es gleichzeitig Menschen, Organisationen und Betriebe vor Ort, die Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation umsetzen. Landwirtinnen und Frauen im ländlichen Raum spielen dabei eine Schlüsselrolle: als Innovatorinnen, Multiplikatorinnen und Vorbilder.

“Empowerment to innovate comes from a confidence, that networks can provide” (Ursula Kelly, FLIARA Botschafterin, Landwirtin)

Innovative Landwirtinnen und Frauen im ländlichen Raum aus Deutschland

Im Rahmen des FLIARA-Projekts wurden über 200 Beispiele innovativer Frauen aus 10 EU-Ländern untersucht, Vorschläge für politische Rahmenbedingungen erprobt und praktische Instrumente entwickelt. 20 dieser Interviews führte die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde in Deutschland durch. Die Ergebnisse dieser Interviews (FLIARA 2025 D3.3, S. 79) zeigen unter anderem, dass die befragten Landwirtinnen davon angetrieben sind, gesellschaftliche Nachhaltigkeitsziele erreichen zu wollen. Sie teilen die Überzeugung, dass Menschen, die täglich landwirtschaftliche Produkte konsumieren, mehr über die landwirtschaftliche Produktion sowie die wirtschaftliche und soziale Situation der Landwirt*innen wissen sollten. Durch die Verbreitung dieses Wissens soll unter anderem ein Umdenken zu weniger Essensverschwendung bewirkt werden.

Eine der deutschen FLIARA Botschafterinnen, Linda Kelly, hat beispielsweise auf ihrem Biobauernhof die Produktion und Direktvermarktung der Hülsenfrucht Süßlupine etabliert. Die Lupinenproduktion trägt zur Biodiversität und zum Naturschutz bei. In Zeiten des abnehmenden Fleischkonsums stellen Proteinquellen wie die Süßlupine gesunde Alternativen dar. Zudem können Lupinen in Trockenform zu Gewürzen oder Mehl verarbeitet oder als Öl in der Kosmetikproduktion verwendet werden. Mehr Informationen zu Linda Kelly gibt es unter diesem Link.

Handlungsempfehlungen für EU, Bund, Länder und Kommunen

Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde formulierte anhand der ermittelten Forschungsergebnisse vier Leitfäden für Entscheidungsträger*innen. Diese beziehen sich auf Frauennetzwerke, maßgeschneiderte Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung und zur Kompetenzentwicklung, Stakeholder Engagement sowie Mutterschutz für Selbstständige.

Diese Politikempfehlungen gehen Hand in Hand mit den Handlungsempfehlungen des Vierten Gleichstellungsberichts zur Gleichstellung im Bereich der Landwirtschaft. So fordert die Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts unter anderem,

  • die gerechte Verteilung durch gerechte Bodenpolitik zu ermöglichen,
  • die Gestaltungsmacht von Frauen in Entscheidungsgremien zu erhöhen und Organisationsstrukturen zu stärken,
  • Elternschaft geschlechtergerecht  zu ermöglichen, Mutterschutz und Elternzeit durchzusetzen, indem u. a. ein Mutterschutz für Selbstständige eingeführt wird und
  • geschlechtergerechte Datenerhebung und Wissensproduktion umzusetzen.

Mehr Informationen zu Landwirtschaft im Vierten Gleichstellungsbericht finden Sie in Kapitel B.3., Landwirtschaft.

Mehr Informationen zu FLIARA finden Sie auf der Website: https://fliara.eu/

06.11.2025 | „Gender & Klima“ – Klima-Allianz Deutschland

Datum: Donnerstag, 06. November 2025, 10-11:30 Uhr
Ort: online
Veranstalterin: Klima-Allianz Deutschland


 

Geschlechtergerechtigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für eine sozial gerechte und erfolgreiche Klimapolitik. Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt diesen Zusammenhang auf und analysiert, welche Herausforderungen und Lösungen sich daraus für Klimapolitiken ergeben.

In ihrem Netzwerktreffen diskutierte und beleutete die Klima-Allianz Deutschland die Handlungsempfehlungen des Berichts und debattierte, wie gemeinsam diese Empfehlungen stärker in den politischen Raum getragen und in der Praxis verankert werden können.

Agenda des Treffens:

  • Vorstellung des Vierten Gleichstellungsberichts: Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation
    Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung der Geschäftsstelle für den Vierten Gleichstellungsbericht, Bundesstiftung Gleichstellung
  • Impuls: Wie können wir eine geschlechtergerechte Klimapolitik voranbringen?
    Martina Bergk, Geschäftsführerin LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. und Mitglied im Sprecher*innenrat der Klima-Allianz Deutschland
  • Diskussion:
    • Welche politischen und zivilgesellschaftlichen Schritte sind nötig, um die Empfehlungen umzusetzen?
    • Wie kann Klima- und Gleichstellungspolitik in der Zivilgesellschaft stärker miteinander verknüpft werden?
    • Wie kann die Klima-Allianz Deutschland als Netzwerk aktiv werden?

05.11.2025 | Gleichstellungs-Lunch zum Vierten Gleichstellungsbericht

Datum: Mittwoch, 05. November 2025, 13 Uhr
Ort: Online
Veranstalterin: Bundesstiftung Gleichstellung

Mit dem Online-Format „Gleichstellungs-Lunch“ informiert die Bundesstiftung Gleichstellung alle 14 Tage über ihre Arbeit und aktuelle Trends aus der Gleichstellungspolitik und -forschung.Wir laden Euch herzlich ein, in 25 Minuten Informationen und Denkanstöße für Euren Arbeitsalltag, Ehrenamt, Ausbildung oder Studium mitzunehmen. Mitarbeiter*innen der Stiftung geben jeweils um 13 Uhr Einblicke und Analysen zu aktuellen gleichstellungspolitischen Themen, relevanten Studien oder gleichstellungspolitischen Konzepten und Gesetzesvorhaben.

Bei diesem Termin stellte Dr. Katharina Jacke den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vor.

Informationen zur Anmeldung folgen auf der Website der Bundesstiftung Gleichstellung

Gleichstellung im Arbeitsmarkt: Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation | WSI-Blog

Eine gerechte Transformation gelingt nur, wenn soziale Dienstleistungen gestärkt und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Die sozial-ökologische Transformation ist eine doppelte Herausforderung: Einerseits muss der ökologische Umbau insgesamt realisiert werden, zudem muss dieser Umbau sozial gerecht gestaltet werden. Dabei ist die Geschlechtergerechtigkeit eine zentrale Dimension.

In ihrem Beitrag für den Blog des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) analysieren die Sachverständigen für den Vierten Gleichstellungsbericht Dr. Silke Bothfeld und Dr. Peter Bleses die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation und verdeutlichen die zentrale Bedeutung des Arbeitsmarktes – insbesondere der sozialen Dienstleistungen.

„Der Arbeitsmarkt ist einer der Dreh- und Angelpunkte für das Gelingen einer (geschlechter-)gerechten ökologischen Transformation. Neben den großen Fragen, wie wir unseren Ressourcen- und Energieverbrauch neu justieren können, müssen wir auch Lösungen entwickeln, wie wir die Folgen dieses – nach der Mechanisierung, Industrialisierung und der Automatisierung und Digitalisierung erneuten – strukturellen Wandels des Arbeitsmarkts gestalten wollen. Im Sachverständigengutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung haben wir die Folgen der sozial-ökologischen Transformation für das Geschlechterverhältnis im deutschen Arbeitsmarkt untersucht. Unsere Erkenntnis: Wollen wir Gleichheit und Gerechtigkeit stärken, müssen wir sehr viel ‚tiefer‘ ansetzen, als wir uns bislang vorgestellt haben.“

 

Hier geht es zum Artikel auf der Webseite des WSI.

 

LABOR.A® 2025 – Geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation auf dem Arbeitsmarkt geht anders

Session auf der LABOR.A® 2025

Auf der diesjährigen LABOR.A® am 01.10.2025 nahm der Bereich Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung mit einer eigenen Session unter dem Titel „Geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation auf dem Arbeitsmarkt geht anders“.

Das Video der Session ist nun online auf der Seite der LABOR.A® abzurufen.

Teaser: Der Vierte Gleichstellungsbericht sieht die Gefahr, dass geschlechterbezogene strukturelle Ungleichheiten durch industrie- und technikzentrierte Transformationsstrategien verschärft werden. Im Fokus öffentlicher Debatten und staatlicher Maßnahmen stehen in erster Linie männerdominierte Branchen, wie die Strom-, Stahl- oder Automobilindustrie. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Belegschaft werden kaum berücksichtigt. Soziale, oft frauendominierte, Dienstleistungen, etwa im Bereich von Bildung und Erziehung werden oft ganz vernachlässigt.

Wir nennen konkrete Gestaltungsansätze, wie wir aus einem verengten in ein weites Transformationsverständnis kommen: Gleichstellungsorientierte Ziele werden integraler Bestandteil der Umstellungsprozesse in emissionsintensiven Wirtschaftsbereichen. Gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen werden als Game Changer anerkannt, weil Bildung, Erziehung und Soziales erst die Voraussetzungen für eine gelingende Transformation schaffen.

Referentinnen: Dr. Dorothea Voss, wissenschaftliche Leiterin am Institut Arbeit und Qualifikation; Dr. Zeynep Nettekoven, Dozentin für Wirtschaftswissenschaften an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main; Stefanie Geyer, Ressortleiterin Frauen und Gleichstellung IG Metall

Moderatorin: Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung Bereich Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung

Zu weiteren Informationen auf der Webseite der LABOR.A® 2025.

20.10.2025 | Klimaschutz geschlechtergerecht gestalten

Es braucht alle für eine zukunftsorientierte Klimapolitik!

Datum: Montag, 20. Oktober 2025, 16:00 – 18:00 Uhr
Ort: münchner zukunftssalon | Goethestr. 28 | 80336 München
Veranstalter: Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Bayern e.V.


 

Der Klimawandel ist nicht geschlechtsneutral. Studien zeigen, dass Frauen besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen sind und sich auch mehr Sorgen um den Klimaschutz machen. Auf der anderen Seite sind Frauen in klima­politischen Entscheidungsprozessen und Strukturen unterrepräsentiert. Anhand von zwei Inputs und einer Diskussionsrunde wurde der Frage nachgegangen, was passieren muss, damit die Perspektive von Frauen auf den Klimawandel und ihre Lebenssituation in einer zukunfstorientierten Klimapolitik mehr berücksichtigt wird.

Referent*innen:

  • Margit Berndl (Vorständin Verbands- und Sozialpolitik beim Paritätischen in Bayern)
  • Ulrike Röhr (Bauingenieurin und Dipl. Soziologin, Sachverständige für den Vierten Gleichstellungsbericht)
  • Christa Weigl-Schneider (Rechtsanwältin und Präsidentin des Vereins „Parité in den Parlamenten e.V.“)
  • Annemarie Räder (Regionalreferentin beim BUND Naturschutz)

Zur Veranstaltung auf der Webseite des Münchner Klimaherbst

Zur Veranstaltung auf der Webseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbands

Den Wandel gerecht gestalten – Gemeinsame Erklärung Bremen

Gemeinsame Erklärung von Arbeitnehmerkammer, DGB und Bremer Umwelt-, Wohlfahrts- und Sozialverbänden

„Die Klimakrise schreitet spürbar voran: Ein alarmierender Temperaturrekord folgt dem nächsten, Extremwetterereignisse häufen sich, und das Klimasystem nähert sich den sogenannten Kipppunkten, deren Überschreiten zu gravierenden Verschlechterungen der Lebensbedingungen führen und ganze Weltregionen unbewohnbar machen könnten. Der Klimawandel verschärft soziale Ungleichheit, beschleunigt das Artensterben, zerstört die Grundlagen des Wirtschaftens und hat spürbare Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden. Wirksamer Klimaschutz gehört daher ganz weit oben auf die politische Agenda, weltweit, aber auch bei uns in Deutschland und Bremen.“ (Gemeinsame Erklärung, S. 1)

Im Rahmen der Bremer Transformationskonferenz am 19. September 2025 veröffentlichte die Arbeitnehmerkammer Bremen gemeinsam mit dem DGB sowie elf Bremer Umwelt-, Wohlfahrts- und Sozialverbänden eine gemeinsame Erklärung unter dem Titel „Den Wandel gerecht gestalten“. Darin fordern die Unterzeichner*innen eine Transformation, die sowohl ökologische als auch soziale Dimensionen umfasst, um die Lebensqualität für alle zu verbessern und den allgemeinen Wohlstand langfristig zu sichern.

Die Erklärung betont, wie wichtig es ist, die Bremer Klimaziele bis 2038 einzuhalten. Dies beinhalte unter anderem die konsequente und mitbestimmte Dekarbonisierung der bremischen Industrie und die Stärkung der Weiterbildungskultur sowie des Arbeitsschutzes in allen Betrieben.

Darüber hinaus wird gefordert, dass die Maßnahmen aus dem Aktionsplan Klimaschutz und aus der neuen Klimaanpassungsstrategie sowie auch bundespolitische Maßnahmen regelmäßig auf ihre sozialen Auswirkungen und ihre Effekte auf gesundheitliche Chancengleichheit überprüft werden. Die unterschiedlichen Auswirkungen der Klimapolitik auf die Geschlechter sollen außerdem mit dem Einsatz von Gender-Budgeting sichtbar gemacht und gesteuert werden. Die Autor*innen empfehlen zudem ein sozial gestaffeltes Klimageld und neue Förderinstrumente für die Energie-, Verkehrs- und Wärmewende, die auch einkommensarme Haushalte in den Blick nehmen. Maßnahmen für die Klimaanpassung von Unternehmen der Sozialwirtschaft dürften nicht aus den Sozialetats von Ländern und Kommunen geleistet werden, sondern aus den Förderprogrammen des Bundes.

 

Die Gemeinsame Erklärung auf der Webseite der Arbeitnehmerkammer Bremen

Dokumentation der Konferenz auf der Webseite der Arbeitnehmerkammer

01.10.2025 | BSG on Tour in Bremen

Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation

Datum: Mittwoch, 01. Oktober 2025, 19 bis 21 Uhr
Ort: „frölichs“ im Erdgeschoss der Bremer Volkshochschule
Veranstalterin: Bundesstiftung Gleichstellung


 

Der Klimawandel trifft nicht alle Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise. Frauen und andere strukturell benachteiligte Personengruppen sind besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Das liegt einerseits an bereits existierenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, die durch den Klimawandel verschärft werden, andererseits werden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung bislang nicht automatisch geschlechtergerecht gestaltet. Hier muss Geschlecht aktiv mitgedacht und eingebunden werden. Wie kann das gelingen?

Bundesstiftung Gleichstellung on Tour in Bremen – u. a. mit:

  • Kathrin Moosdorf (Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen)
  • Prof. Dr. Silke Bothfeld (Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts)
  • Daniela Ordowski (Journalistin)
  • Yvonne Zwick (Vorsitzende von BAUM e.V. – Zukunft Unternehmen)
  • Lisi Maier (Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung)

Das vollständige Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

01.101.2025 | LABOR.A® 2025

LABOR.A® 2025: Gerechtigkeit – Die Konferenz zur Arbeit der Zukunft

Datum: 01. Oktober 2025, 09–21 Uhr
Ort: vor Ort in Berlin (Cafe Moskau) und online
Veranstalterin: Hans-Böckler-Stiftung


 

Die LABOR.A® 2025 fokussierte auf „Gerechtigkeit“ als zentralem Wert zukünftiger Arbeitswelten. Eine gerechte Gesellschaft braucht demokratische Aushandlung – gerechte Arbeitswelten fußen auf Mitbestimmungsprozessen. Im Zentrum einer gerechten Gesellschaft steht die faire Gestaltung von Arbeit. Für alle. Dafür lohnt es sich zu streiten.

Der Bereich Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung nahm mit einer eigenen Session teil:

Titel: “Geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation auf dem Arbeitsmarkt geht anders”:
Uhrzeit: 13:00 – 13:45
Teaser: Der Vierte Gleichstellungsbericht sieht die Gefahr, dass geschlechterbezogene strukturelle Ungleichheiten durch industrie- und technikzentrierte Transformationsstrategien verschärft werden. Im Fokus öffentlicher Debatten und staatlicher Maßnahmen stehen in erster Linie männerdominierte Branchen, wie die Strom-, Stahl- oder Automobilindustrie. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Belegschaft werden kaum berücksichtigt. Soziale, oft frauendominierte, Dienstleistungen, etwa im Bereich von Bildung und Erziehung werden oft ganz vernachlässigt.
Wir nennen konkrete Gestaltungsansätze, wie wir aus einem verengten in ein weites Transformationsverständnis kommen: Gleichstellungsorientierte Ziele werden integraler Bestandteil der Umstellungsprozesse in emissionsintensiven Wirtschaftsbereichen. Gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen werden als Game Changer anerkannt, weil Bildung, Erziehung und Soziales erst die Voraussetzungen für eine gelingende Transformation schaffen.
Referentinnen: Dr. Dorothea Voss, wissenschaftliche Leiterin am Institut Arbeit und Qualifikation; Dr. Zeynep Nettekoven, Dozentin für Wirtschaftswissenschaften an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main; Stefanie Geyer, Ressortleiterin Frauen und Gleichstellung IG Metall
Moderatorin: Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung Bereich Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung

Zur Session des Bereiches Gleichstellungsberichte

Zu weiteren Informationen auf der Webseite der LABOR.A® 2025

Workshop „Sozial-ökologische Transformation in Kommunen gestalten“

Welche Möglichkeiten gibt es Klimaschutz auf kommunaler Ebene geschlechtergerecht zu gestalten?

Die Bundesstiftung Gleichstellung veranstaltete am 18. und 19. September 2025 einen Fachtagung zu ihrem Fokusbereich Strukturwandelregionen.

Unter dem Titel „In guter Gesellschaft?! Gleichstellungspolitische Chancen und Herausforderungen in Strukturwandelregionen“ diskutierten 75 Teilnehmende aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft über Umsetzung, Gelingensbedingungen und Herausforderungen von Gleichstellung im Kontext von Strukturwandelprozessen (Tagungsdokumentation auf der Seite der Bundesstiftung).

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sind ein Treiber von Strukturwandel. Strukturwandel ist damit unmittelbar verknüpft mit der sozial-ökologischen Transformation. Ein Workshop beschäftigte sich daher auf Basis des Vierten Gleichstellungsberichts mit den Möglichkeiten Klimaschutz geschlechtergerecht zu gestalten. Da Klimaschutz häufig kommunal umgesetzt werden muss, wurde in dem Workshop die kommunale Ebene angesprochen.

Der Workshop „Sozial-ökologische Transformation in Kommunen gestalten: Gleichstellung und Klimapolitik zusammendenken“, moderiert von Dr. Johanna Storck, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesstiftung Gleichstellung, beleuchtete, wie Maßnahmen der Klimapolitik geschlechtergerecht gestaltet und Kooperationen zwischen Gleichstellungs- und Klimaschutzakteur*innen auf kommunaler Ebene gestärkt werden können.

Dazu stellte Pat Bohland von LIFE e.V. das Projekt Gender Mainstreaming für kommunalen Klimaschutz vor. Ziel ist es, bestehende Klimaschutzmaßnahmen in den teilnehmenden Kommunen geschlechtergerecht weiterzuentwickeln und kommunale Mitarbeitende für Gender Mainstreaming zu sensibilisieren. In 15 Modellkommunen werden dafür konkrete Maßnahmen erprobt, z. B. in den Bereichen Mobilität, Energie oder Fachkräftesicherung. Unterstützt werden die Beteiligten durch Materialien wie Checklisten, Kommunikationsleitfäden oder ein Gender Impact Assessment Tool. Beim Workshop stellten Mitarbeitende aus dem Klimaschutzmanagement dreier Modellkommunen ihre Maßnahmen und Erfahrungen mit dem Projekt vor. Sina Englert (Klimaschutzmanagement, Stadt Rüsselsheim), Lina-Luise Hölter (Klimaberatungszentrum, Stadt Oldenburg) und Simone Krischke (Referat für Klima- und Umweltschutz, Landeshauptstadt München) berichteten von ihrer Arbeit in der Stadtverwaltung.

Die Vorstellung der Maßnahme aus der Stadt Oldenburg fokussierte sich darauf, wie das Informationsangebot zu Altbausanierungen neugestaltet wurde. Dazu führte LIFE e.V. ein Gender Training vor Ort durch. Eine zentrale Erkenntnis aus dem Training war, dass Informationen alltagsnah, niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch aufbereitet sein müssen – etwa für Menschen mit Sorgeverantwortung. Vorträge nur für Frauen, neue Anspracheformate und dezentrale Veranstaltungsorte sollen helfen, mehr Menschen zu erreichen.

Die in Rüsselsheim durchgeführte Maßnahme des „klimaTischs“ bezweckt, durch verschiedene Veranstaltungsformate rund um Nachhaltigkeit, wie einem Kleidertausch oder einem Klima-Café, einerseits über Klimaschutz und Umweltbewusstsein zu informieren. Als Nebeneffekt ist beabsichtigt, dadurch verschiedene Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter oder anderer Merkmale, zusammenzubringen und so den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Bei der Vorstellung der Münchner Maßnahmen (einem integrierten Quartiersansatz und einem Runden Tisch zur Fachkräftesicherung) ging es vor allem darum zu zeigen, wie in einer derart großen Verwaltung eine übergreifende Vernetzung der verschiedenen Akteur*innen gelingen kann. Mehrere mit dem Thema Klimaschutz, Klimaanpassung und Gleichstellung befasste Referate und Personen galt es zu vernetzen, für eine querschnittliche Berücksichtigung dieser Themen zu sensibilisieren und damit die übergreifende Zusammenarbeit zu stärken.

Erste Ergebnisse des übergreifenden LIFE e.V.-Projekts zeigen, dass geschlechtergerechte Klimapolitik lokal insbesondere dort Wirkung entfalten kann, wo sie die Lebensrealitäten der Menschen vor Ort – etwa in Sorge- oder Erwerbsarbeit – mitdenkt. Deutlich wurde aber auch: Die kommunalen Teams sind oft stark belastet, und die gemeinsame Bearbeitung von Querschnittsthemen wie Gleichstellung und Klima braucht neben persönlichem Engagement der Teams auch ausreichende Ressourcen.

22.09.2025 | Webinar: Welches Geschlecht hat die sozial-ökologische Transformation?

Datum: Montag, 22. September 2025, 17 bis 19:15 Uhr
Ort: Online
Veranstalterin: GenderArchland


 

5. Webinar des GenderArchland-Netzwerk: Welches Geschlecht hat die sozial-ökologische Transformation?

Im 4. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ging es um die Gleichstellung der Geschlechter in der sozial-ökologischen Transformation. Klimafolgen, Klimaanpassung und Klimaschutz sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verbunden. Sie verstärken oder mindern die Betroffenheit und die Chancen sich dem Klimawandel anzupassen oder die Folgen des Klimawandels zu mindern.

Mitglieder der Sachverständigenkommission für den 4. Gleichstellungsbericht stellten Ergebnisse zu ausgewählten Themen in dem 5. GenderArchland Webinar vor. Das Webinar fand am 22. September 2025 von 17:00 bis 19:15 Uhr statt. Es referierten: Brigitte Wotha, Fachhochschule Kiel, zu Raumentwicklung und Mobilität und Immanuel Stieß, ISOE, Institut für sozial-ökologische Forschung in Frankfurt am Main, zu Wohnen und Energie.

 

20.09.2025 | Altmarkkonferenz: Arbeit. Gerechtigkeit. Zukunft.

Datum: Samstag, 20. September 2025, ab 10.00 Uhr
Ort: Stendal
Veranstalterin: Freiwilligen-Agentur Altmark e. V.


 

Soziale Nachhaltigkeit steht 2025 im Mittelpunkt der „Wochen der Nachhaltigkeit“ in der Altmark vom 18. September bis zum 8. Oktober. Am 20. September gestaltete die Freiwilligen-Agentur Altmark e. V. einen ganzen Tag zu diesem Thema. Bei der Altmarkkonferenz Sozial & Gerecht wurdeim Stendaler Landratsamt vor allem der Aspekt der Chancengleichheit beleuchtet.

Was ist und was soll soziale Nachhaltigkeit? Wie steht es mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Arbeitswelt, mit der Lohnangleichung zwischen Ost und West aber auch zwischen Stadt und Land?

Ab 13:15 Uhr war Ulrike Spangenberg, Leitung des Bereiches Gleichstellungsberichte, gemeinsam mit einer Gleichstellungsbeaufragten aus der Altmark auf einem Panel mit dem Titel „Gleichstellung in der Arbeitswelt – Utopie oder Realität?“

Ab 15.00 Uhr ließ Kabarettistin Sunna Huygen den Tag für die soziale Nachhaltigkeit mit Politik & Poesie ausklingen. Ihr aktuelles Programm „Ungestalten“ führt in den Wald, wo hinter mancher Eiche auch „patriarchales Unbehagen und undemokratische Umtriebe“ lauern. Sunna Huygen hat ursprünglich Tischlerin gelernt. Während ihrer Lehre erfuhr sie „viel über Holz und noch viel mehr über die herrschenden desaströsen Vorstellungen von Männer- und Frauenrollen“, so schreibt sie in ihrer Vita.

Die Altmarkkonferenz Sozial & Gerecht ist im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt entstanden.

Zum Programm

 

 

18.-19.09.2025 | Workshop: Sozial-ökologische Transformation in Kommunen gestalten

Fachtag: In guter Gesellschaft?! Gleichstellungspolitische Chancen und Herausforderungen in Strukturwandelregionen

Datum: 18. September 2025, 13–20 Uhr
19. September 2025, 9–12:30 Uhr
Ort: Bundesstiftung Gleichstellung, Karl-Liebknecht-Straße 34, 10178 Berlin
Veranstalterin: Bundesstiftung Gleichstellung


Workshop: Sozial-ökologische Transformation in Kommunen gestalten: Gleichstellung und Klimapolitik zusammendenken

Der klimabedingte Strukturwandel stellt Kommunen vor neue Herausforderungen, da die Auswirkungen von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung hier unmittelbar zu spüren sind. Der Workshop rückte die Frage in den Fokus, wie Gleichstellung und Klimapolitik auf kommunaler Ebene gemeinsam gedacht und gestaltet werden können. Akteur*innen aus der kommunalen Praxis stellten Beispiele vor und teilten ihre Erfahrungen. Gemeinsam diskutierten wir, wie kommunale Maßnahmen auf Geschlechtergerechtigkeit hin überprüft werden sollten, wie gegenseitiges Lernen zwischen Gleichstellungsbeauftragten und Klimaschutzexpert*innen gelingt und welche Hürden die Zusammenarbeit birgt.

Referent*innen:
Projekt Gender Mainstreaming für kommunalen Klimaschutz:
Sina Englert (Klimaschutzmanagement, Stadt Rüsselsheim),
Lina-Luise Hölter (Klimaberatungszentrum, Stadt Oldenburg),
Simone Krischke (Referat für Klima- und Umweltschutz, Landeshauptstadt München)
Moderation:
Dr. Johanna Storck (Bundesstiftung Gleichstellung)

Informationen zum Fachtag auf der Website der Bundesstiftung Gleichstellung

Betroffenheit von Frauen durch Klimawandel völkerrechtlich anerkannt

Friedenspalast in Den Haag, Sitz des Internationalen Gerichtshofs

Der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen veröffentlichte am 23. Juli 2025 sein Gutachten zu staatlichen Verpflichtungen zum Schutz gegen den Klimawandel. Die besondere Betroffenheit von Frauen und anderen strukturell benachteiligten Gruppen durch den Klimawandel fand auch Einzug in diese Meilensteinentscheidung. Das Gutachten macht deutlich: Staaten müssen nicht nur Maßnahmen ergreifen – sie müssen diese im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen auch mit Rücksicht auf vulnerable Gruppen und geschlechtergerecht gestalten.

„The Court therefore considers that the enjoyment of human rights by such groups is at risk of being affected by the adverse effects of climate change.“

Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23.07.2025, Randnummer 384

Bestimmte Gruppen, darunter Frauen, Kinder, Indigene und andere vulnerable Gruppen, seien gefährdet, in ihren Menschenrechten von den negativen Auswirkungen des Klimawandels eingeschränkt zu werden. So lautet ein Ergebnis des obersten Rechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen in seinem Gutachten („Obligations of States in Respect to Climate Change, 23 July 2025, Advisory Opinion“). Mit diesem Satz unterstreicht der IGH den Befund des Vierten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung: Gleichstellungs- und Klimapolitik muss zusammengedacht werden.

Ein klimapolitischer Durchbruch

Im März 2023 beauftragte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den internationalen Gerichtshof mit der Beantwortung mehrerer Fragen zur Rolle von Staaten im Kampf gegen den Klimawandel (Resolution der UN-Generalversammlung Nummer 77/276 vom 29.03.2023). Die Initiative dazu kam vor allem von Bewohner*innen der Insel Vanuata, die infolge des Klimawandels gefährdet ist.

Kernaussage des Rechtsgutachtens ist, dass völkerrechtliche Verträge, wie das Pariser Klimaabkommen, die Staaten dazu verpflichten, die Umwelt zu schützen. Ansonsten sei die Ausübung der Menschenrechte gefährdet. Im Rechtsgutachten wird das Recht auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkannt, welches nötig sei, um andere menschenrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Ein Verstoß gegen diese Schutzpflicht stelle eine völkerrechtswidrige Handlung dar. Daher lösen solche Verletzungen rechtliche Konsequenzen aus. Wie diese konkret ausgestaltet werden, ob es beispielsweise Schadensersatz oder andere Ausgleichsmaßnahmen gibt, hänge jedoch vom Einzelfall ab.

Unverbindlich – und doch wirkungsvoll

Ein solches Gutachten des IGH stellt in erster Linie die Rechtsansicht des Gerichtshofs zu der konkreten Frage dar. Staaten sind daran nicht direkt gebunden. Trotz der mangelnden Durchsetzbarkeit hat das Gutachten dennoch Wirkung. Es besteht von nun an Klarheit, wie die völkerrechtlichen Verträge zu verstehen sind. Diese Rechtsansicht kann wiederum in nationale – und damit durchsetzbare – Rechtsprechung Einzug finden. Weiteren Klimaklagen kann so zu mehr Erfolg verholfen werden.

Gleichstellungspolitische Aussagen des IGH-Gutachtens

Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“, enthält die Kernaussagen, dass erstens der Klimawandel Frauen und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart trifft. Zweitens müssen die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels geschlechtergerecht ausgestaltet sein. Beides bestätigt nun der IGH.

In der Präambel des Rechtsgutachtens nennt der IGH explizit die Rechte von Frauen, Kindern und Indigenen bei der Aufzählung der relevanten völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Notwendigkeit, Geschlechtergerechtigkeit und die Rolle der Frau zu stärken, findet sich im Gutachten auch an dieser Stelle.

Bei der Prüfung, ob der Klimawandel die Menschenrechte beeinträchtigt, legt der IGH einen besonderen Fokus auf Frauen, Kinder und indigene Gruppen. Der IGH beruft sich bei seiner rechtlichen Analyse vor allem auf das Pariser Klimaabkommen. Darin erkennen die Vertragsstaaten an, dass die Staaten bei Maßnahmen zum Klimaschutz Rücksicht auf unter anderem Geschlechtergleichheit nehmen müssen. Staaten sind laut Pariser Abkommen verpflichtet bei Maßnahmen einen geschlechtergerechten Ansatz (gender-responsive approach) zu verfolgen – so auch zitiert vom IGH.

Auch das vom IGH erwähnte Komitee gegen Diskriminierung von Frauen (CEDAW) formuliert den konkreten Anspruch, dass Klimaanpassungsmaßnahmen im Einklang mit den menschenrechtlichen Prinzipien wie Gleichstellung, Teilhabe, Selbstbestimmung, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit auszugestalten seien. Letztlich zieht der IGH mehrere Befunde des Weltklimarats (IPCC) heran, wonach Frauen und indigene Gruppen von Folgen des Klimawandels in besonderem Maße betroffen sind. All diese Argumente münden dann im Befund: Bestimmte Personen, darunter Frauen, sind durch den Klimawandel in ihren Menschenrechten gefährdet.

Gutachten – und nun?

Wenn auch die Erwähnung geschlechterspezifischer Auswirkungen des Klimawandels innerhalb des Gutachtens im Verhältnis zum Gesamttext knapp bleibt, ist sie dennoch deutlich: Die Staaten müssen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen müssen auch derart gestaltet werden, dass Menschenrechte, zum Beispiel von Frauen und anderen strukturell benachteiligten Menschen, nicht gefährdet werden.

In Zeiten, in denen Pushbacks gegen sowohl Klimaforschung als auch Gleichstellungspolitik zunehmen, ist das Gutachten in der Hinsicht von besonderer Bedeutung. Die Verbindung von Klimawandel und Geschlecht sowie weiteren strukturellen Ungleichheiten wird vom IGH gesehen und bestätigt.

Das IGH-Gutachten zum Nachlesen

Podcast: Was hat Gleichberechtigung mit dem Klimawandel zu tun?

Akademie fürs Ohr: Episode 29 mit Giulia Mennillo

Die Auswirkungen des Klimawandels sind unübersehbar und eine gerechte, sozial-ökologische Transformation ist dringlicher denn je. Der im März 2025 veröffentlichte Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt deutlich die Gleichstellungsrelevanz dieses Themas: Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark. Was also muss getan werden? Und wie können die Handlungsempfehlungen des Gleichstellungsberichts umgesetzt werden?

In dieser Podcast-Folge der Akademie für Politische Bildung Tutzing blicken Giulia Mennillo und Anna Berchtenbreiter auf die Tagung „Geschlechtergerechtigkeit in der sozial-ökologischen Transformation“ zurück. Mithilfe ausgewählter Vortragsmitschnitte gehen sie der Frage nach: Was hat Gleichberechtigung mit dem Klimawandel zu tun? Im Fokus steht dabei der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und die Handlungsempfehlungen für den Arbeitsmarkt.

Podcast auf der Webseite der Akademie für Politische Bildung Tutzing

HLPF2025 – Der freiwillige Staatenbericht Deutschlands

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und der deutsche Staatenbericht zum HLPF 2025 weisen auf die Empfehlungen des Vierten Gleichstellungsberichts hin. Jetzt kommt es darauf an, die Empfehlungen auch zu berücksichtigen.

In der zweiten Woche tagt das HLPF auf ministerieller Ebene unter dem Titel „From Silos to Solidarity“. Aus Deutschland sind unter anderem Dr. Bärbel Kofler, Parlamentarische Staatssekretärin im BMZ sowie Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUKN angereist. Zudem ist die deutsche Delegation durch Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU, der Grünen und der Linken sowie weitere zivilgesellschaftliche Akteur*innen, u. a. von UN Women angewachsen.

Bereits in der Auftaktveranstaltung betont u. a. der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN), Antonio Guterres, die Bedeutung von Geschlechtergleichstellung für die Realisierung aller Nachhaltigkeitsziele. Auch der Entwurf der Ministeriellen Erklärung, der am Mittwoch abgestimmt werden soll, beinhaltet trotz zunehmenden Widerstands – die Verpflichtung, sich für die umfassende Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen einzusetzen.

Nachdem sich die USA zunehmend aus den Vereinten Nationen zurückziehen, spielen Europa und auch Deutschland eine zunehmend wichtigere Rolle, auch weil Annalena Baerbock ab September Präsidentin der UN-Vollversammlung wird. Umso erfreulicher die Aussage von Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler im Rahmen eines Panels: „Let´s Push back the Push back“.

Deutschland stellte am Dienstag, den 22. Juli 2025, seinen dritten Staatenbericht (Voluntary National Report – VNR) vor dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss der UN vor.

Der VNR hebt Kernelemente der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) hervor und geht beispielhaft auf Maßnahmen und Herausforderungen in verschiedenen Transformationsbereichen ein, z. B. menschliches Wohlergehen und soziale Gerechtigkeit, Kreislaufwirtschaft, Energiewende und Klimaschutz, Ernährungssysteme oder nachhaltige Mobilität. Eine Besonderheit des deutschen VNR ist die breite Beteiligung von Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Ländern und Kommunen sowie junger Menschen, die auch bei der Vorstellung des Staatenberichts zu Wort kommen. Anders als bei den letzten Berichten soll es allerdings kein Grußwort des amtierenden Kanzlers geben.

Die in der DNS und im VNR benannten Bereiche betreffen viele der im Vierten Gleichstellungsbericht thematisierten Handlungsfelder. In der DNS selbst ist Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe verankert, wird aber bislang nur in wenigen Transformationsbereichen explizit berücksichtigt. Gleichzeitig sollen die Empfehlungen des Vierten Gleichstellungsberichts in die Umsetzung der DNS einfließen. Der VNR weist ausdrücklich auf die Empfehlungen zu den institutionellen Mechanismen hin (Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe, geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung, Gender Budgeting), um Gleichstellung in Umwelt und Klimapolitik zu integrieren.

Weiterführende Links:

Das #HLPF2025 tagt in New York

Die Gleichstellung der Geschlechter muss vom Ziel zur täglichen Realität werden: national und global

In New York tagt seit Montag das High Level Political Forum für Nachhaltige Entwicklung (#HLPF2025) der Vereinten Nationen, zuständig für die Überprüfung und Berichterstattung zur Umsetzung der Agenda 2030 und der darin vereinbarten 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs). Kommende Woche stellt Deutschland seinen dritten freiwilligen Staatenbericht vor.

Teil der deutschen Delegation aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Politik ist Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung des Bereiches Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung, denn ein Fokus der diesjährigen Sitzung ist die Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5).

Am Ende des achttägigen Treffens soll eine einvernehmliche Erklärung aller Mitgliedsstaaten stehen, die zeigt, wie die Ziele der Agenda bezüglich Gesundheit, Geschlechtergleichstellung, oder menschenwürdiger Arbeit bis 2030 tatsächlich noch zu realisieren sind.

Fakt ist: es gibt noch viel zu tun. Das gilt insbesondere für SDG 5. Beispielsweise sind Frauen in Entscheidungs- und Führungspositionen mit einem von fünf Parlamentssitzen und einem Drittel aller Führungspositionen weltweit unterrepräsentiert. Nur 26 % der Staaten, die die Agenda 2030 unterzeichnet haben, verfügen über Mechanismen für eine geschlechtergerechte Verwendung öffentlicher Gelder. Eine von drei Frauen hat physische oder sexualisierte Gewalt erlebt.

Krisen, wie der Klimawandel, treffen marginalisierte Menschen, darunter Frauen, bedingt durch bestehende strukturelle Ungleichheiten härter.

In Deutschland ist der Anteil von weiblichen Abgeordneten im Bundestag sogar rückläufig. Auf Bundesebene fehlen effektive Mechanismen für eine gleichstellungsorientierte Erhebung und Verwendung staatlicher Gelder. In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Und auch in Deutschland laufen die auf neue Technologien und Industrien fokussierenden Klimapolitiken Gefahr, geschlechtsbezogene Ungleichheiten zu verstärken.

Die bisherige Berichterstattung vor dem Wirtschafts- und Sozialrat hat deutlich gezeigt, dass die Mehrheit der Mitgliedsstaaten hinter der Agenda 2030 steht und diese nicht ohne Geschlechtergleichstellung zu realisieren ist. Dafür braucht es u. a.:

  • Integrierende Perspektiven und institutionelle Mechanismen, die dafür sorgen, dass Gleichstellung in allen Handlungsfeldern berücksichtigt wird
  • Gesetze und Strategien, die Diskriminierung verhindern und eine substantielle Gleichstellung aller Geschlechter voranbringen
  • Geschlechterdifferenzierte, intersektional aufbereitete Daten, um Handlungsbedarfe und Wirkungen aufzuzeigen
  • Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt und Gewährleistung reproduktiver Rechte als grundlegende Menschenrechte
  • Repräsentation aller Geschlechter in Entscheidungsgremien und Führungspositionen, um diverse Perspektiven und demokratische Partizipation zu gewährleisten
  • Staatliche Investitionen in öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur, die u. a. die gerechte Verteilung von Sorgearbeit unterstützt

Die Gleichstellung der Geschlechter muss vom Ziel zur täglichen Realität werden: national und global.

 

Weiterführende Links und Informationen:

Sommerempfang der Bundesstiftung Gleichstellung im Juli 2025

Der Bereich Gleichstellungsberichte beim Sommerempfang

Am bislang heißten Tag des Jahres, dem 2. Juli 2025, konnten Interessierte beim Sommerempfang der Bundesstiftung Gleichstellung einen Blick hinter die Kulissen werfen und neben den Räumlichkeiten auch das Team der Stiftung kennenlernen.

Die Gäste konnten nicht nur durch die verschiedenen Gleichstellungsberichte blättern, sondern einen Eindruck gewinnen, wie der Vierte Gleichstellungsbericht zum Thema „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ zustande kam. Gerade die Temperaturen führten zu angeregten Gesprächen rund um das Thema Klimawandel und sozial-ökologische Transformation. Die Illustration der Themenschwerpunkte des Vierten Gleichstellungsbericht, die die Auswirkungen von globalen Klimaschäden für Mensch und Planet deutlich macht, regte zum Nachdenken an.

Ein Highlight im Bereich Gleichstellungsberichte war die Darstellung der diversen Handlungsfelder des Vierten Gleichstellungsberichts inklusive der dazugehörigen Kernbotschaften. Das Publikum konnte sich einen Überblick über den Inhalt des aktuellen Berichtes verschaffen und die Spannbreite der abgedeckten Themen kennenlernen.

Die Kernbotschaften luden zu Gesprächen und Nachfragen mit den Teammitgliedern ein. Daraus ergaben sich sowohl spannende Impulse zum Vierten Gleichstellungsbericht als auch Anregungen für zukünftige Gleichstellungsberichte. Einige dieser Aha-Momente wurden auf der Pinnwand festgehalten.

Zeitgleich konnten die Besucher*innen sich auch über die anderen Bereiche der Bundesstiftung Gleichstellung informieren – etwa über den Bereich Wissen, Beratung, Innovation oder den Bereich Gleichstellungs-Check, der seine neue Webseite vorstellte.

Nach diesem Kennenlernen der einzelnen Bereiche der Bundesstiftung war ein Höhepunkt des Sommerempfangs das gemeinsame Gespräch zwischen dem Direktorium, Lisi Maier und Dr. Arn Sauer, und der Bundesgleichstellungsministerin und Stiftungsratsvorsitzenden Karien Prien. Die Bundesministerin stand auch im Anschluss für einen weitergehenden Austausch zur Verfügung.

Wir danken allen Teilnehmenden herzlich für Ihre Teilnahme und die zahlreichen anregenden Gespräche!

Zum Rückblick auf der Webseite der Bundesstiftung Gleichstellung.

GFMK begrüßt den Vierten Gleichstellungsbericht

Der Vierte Gleichstellungsbericht auf der 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder

Am 26. und 27. Juni 2025 tagte die 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) in Essen. Mit auf der Tagesordnung stand ein Antrag des Saarlandes zum Vierten Gleichstellungsbericht, der mehrheitlich ohne Gegenstimmen angenommen wurde.

Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark betroffen

Die GFMK bekräftigt die Erkenntnisse des Berichts, dass einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark vom Klimawandel betroffen sind. Darüber hinaus erkennt sie an, dass die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel mit unterschiedlich hohen Belastungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Geschlechter verbunden sind. Die GFMK unterstützt die Forderung, dass staatliche Institutionen und alle relevanten Akteur*innen eine gerechte Verteilung der Chancen und Lasten der Transformation sicherstellen müssen.

Gleichstellung als Querschnittsthema

Im zweiten Beschlusspunkt wird betont, dass Gleichstellungsaspekte in Transformationsprozessen zu beachten auch bedeutet Gleichstellung als Querschnittsthema in allen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. Die GFMK bekräftigt frühere Beschlüsse (TOP 12.1. der 31., TOP 9.1 der 32. sowie TOP 5.2. der 33. GFMK) und fordert, dass Gender Mainstreaming sowohl bei der Umsetzung von klimapolitischen Maßnahmen als auch in der Mobilitäts- und Verkehrsplanung mit einbezogen wird.

Weiterentwicklung der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung

Im dritten Beschlusspunkt spricht sich die GFMK dafür aus, dass die Bundesregierung ihre Gleichstellungsstrategie weiterentwickelt, insbesondere in Hinblick auf die Handlungsfelder des Vierten Gleichstellungsberichts – und mit einem ressortübergreifenden Verständnis. Im Zuge dessen sollte sich die Bundesregierung laut GFMK mit den Handlungsempfehlungen des Berichtes im Einzelnen befassen und die entsprechenden Handlungsfelder des Vierten Gleichstellungsberichts bearbeiten. Die Bundesstiftung Gleichstellung soll der Bundesregierung bei der Umsetzung beratend und unterstützend zur Seite stehen. Im Rahmen dessen spricht sich die GFMK auch für eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Stiftung aus.

Messung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Maßnahmen

Desweiteren bittet die GFMK die Bundesregierung, bestehende oder geplante Prüf- und Kontrollinstrumente wie Monitoring-Mechanismen und gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung so zu nutzen, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Maßnahmen in den relevanten Handlungsfeldern der Transformation überprüft und gemessen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass geschlechterdifferenzierte Daten zu den Handlungsfeldern des Vierten Gleichstellungsberichts bundeseinheitlich erfasst, zur Verfügung gestellt und entsprechende Indikatoren entwickelt werden.

Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Abschließend bittet die GFMK die zuständigen Fachminister*innenkonferenzen, den Vierten Gleichstellungsbericht zur Kenntnis zu nehmen und gleichstellungspolitische Ansätze in ihren Fachpolitiken zu verankern. Die GFMK fordert die Minister*innen dazu auf, in ihrer Verantwortung gleichstellungspolitische Maßnahmen aktiv zu verfolgen und umzusetzen.

Link zum vorläufigen Protokoll der 35. GFMK.

15.07.2025 | Fachtag: GENDER & KLIMA der LAG Gleichstellung SH

Datum: 15. Juli 2025
Ort: Rendsburg, Martinshaus
Veranstalterin: LAG Gleichstellung SH (Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein)


 

Die LAG Gleichstellung SH lud am 15.07. zum Fachtag GENDER & KLIMA ein.

Die Veranstaltung startete nach einer Begrüßung mit einem Vortrag von Ulrike Röhr (Sachverständige für den Vierten Gleichstellungsbericht) zum Thema „Gerechter & Wirkungsvoller: Kommunale Klimapolitik geschlechtergerecht gestalten. Was wir wissen, woran wir anknüpfen können“. An diesem Vortrag war die Teilnahme auch digital möglich.

Nach einer gemeinsamen Mittagspause wurden folgende drei Workshops vor Ort angeboten:

  • Gendersensibler Katastrophenschutz als Aspekt der Klimafolgenanpassung (mit Lena Siemann)
  • Schnittstellen nutzen: Klimaschutz und Gleichstellung im ländlichen Raum (mit Dr. Kerrin Trimpler)
  • Vom Papier in die Praxis – Wie der Gleichstellungbericht in der Kommune wirken kann (mit Tinka Frahm)

Link zum Programm

07.07.2025 | Der Vierte Gleichstellungsbericht bei den SPD Frauen

Der Vierte Gleichstellungsbericht – so wollen wir Zukunft gestalten!

Datum: 07. Juli 2025, 18 Uhr
Ort: online
Veranstalterin: SPD FRAUEN, Bundesvorstand


 

Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung informieren regelmäßig über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Unter dem Thema: „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ widmet sich der Anfang 2025 veröffentlichte Vierte Gleichstellungsbericht dem Klimawandel und Klimapolitiken in Deutschland unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit. Die Sachverständigenkommission war damit beauftragt Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie Auswirkungen umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen auf die Geschlechterverhältnisse darzustellen, Empfehlungen zur gleichstellungsorientierten Gestaltung der ökologischen Transformation zu erarbeiten, und Empfehlungen zu Strukturen, Instrumenten und institutionellen Mechanismen für eine an Art. 3 Abs. 2 und 3 Grundgesetz orientierte Gleichstellungs-, Umwelt- und Klimapolitik zu entwickeln.

Über die zentralen Aussagen des Gutachtens, die Empfehlungen der Sachverständigenkommission und Ausblicke diskutierten wir gemeinsam mit Dr. Ulrike Spangenberg, Leiterin der Geschäftsstelle des Vierten Gleichstellungsberichts in der Bundesstiftung Gleichstellung.

Zum Teilnahmelink

23.06.2025 | Ländliche Räume im Wandel

Impulse für eine sozial-ökologische Transformation

Datum: 23. Juni 2025, 13–18 Uhr, 24. Juni 2025, 9–14 Uhr
Ort: Schumanns Garten, Promenade 11, 06667 Weißenfels


 

Die ländlichen Räume stehen vor großen Herausforderungen und Chancen im Kontext der sozialökologischen Transformation. Gleichstellungspolitik spielt dabei eine entscheidende Rolle, um nachhaltige und gerechte Strukturen zu gestalten. Die Konferenz „Ländliche Räume im Wandel“ bot eine Plattform für Austausch, Wissenstransfer und praxisnahe Lösungsansätze. Gemeinsam entwickelten wir Handlungsempfehlungen für die kommunale Gleichstellungsarbeit – basierend auf dem Vierten Gleichstellungsbericht.

Eine Einführung in den Bericht stellte die Leiterin des Bereiches Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung Dr. Ulrike Spangenberg in ihrem Redebeitrag vor. Sie betonte dabei die Integration einer Gleichstellungsperspektive in kommunalen Klimapolitiken. Wer den Wandel in ländlichen Regionen gestalten will, darf Gleichstellung nicht als Randthema sehen, sondern als zentralen Baustein einer nachhaltigen Entwicklung.

Ziele der Konferenz

  • Vernetzung und Austausch kommunaler Gleichstellungsbeauftragter
  • Praxisnahe Aufbereitung des Vierten Gleichstellungsberichts für die kommunale Gleichstellungsarbeit
  • Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen in interaktiven Workshops

Die Konferenz wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen organisiert und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Zum Programm

Zum LinkedIn-Beitrag der BAG

Beitrag auf der Webseite der Stadt Weißenfels

20.06.2025 | Fachveranstaltung des Deutschen Frauenrats

Gleichstellung in Zeiten des Wandels – mit Frauen die Zukunft gestalten

Datum: 20. Juni 2025, 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort: Scandic Hotel, Gabriele-Tergit-Promenade 19, 10963 Berlin


 

Die Welt befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Klimawandel und politische Entwicklungen weltweit führen zu tiefgreifenden Veränderungen von Wirtschaft, Arbeit und Lebensrealitäten und fordern die Gesellschaft heraus. Diese Veränderungsprozesse werfen zentrale Fragen auf – mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die geschlechtergerechte Gestaltung von Veränderungen in der Arbeitswelt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik diskutierten wir, wie der digitale und klimabedingte Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft die Geschlechtergerechtigkeit beeinflusst. Welche zentralen Weichenstellungen sind notwendig, um Gleichstellung in Zeiten des Wandels voranzubringen? Und wie können wir sicherstellen, dass alle Geschlechter gleichermaßen von den anstehenden Veränderungen profitieren? Gemeinsam haben wir Antworten auf diese Fragen erarbeitet.

Es wurden auf der Veranstaltung drei Impulsvorträge gehalten von Philippa Sigl-Glöckner (Dezernat Zukunft – Institut für Makrofinanzen), Dr. Ulrike Spangenberg (Geschäftsstelle für den Vierten Gleichstellungsbericht) und Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok (Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht). Außerdem gab es zwei Diskussionspanels u. a. mit Bernd Ulrich (ZEIT), Nicola Brandt (OECD Berlin), Serap Altinisik (Oxfam Deutschland), Prof. Dr. Johanna Wenckebach (IG Metall), Dr. Britta Matthes (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ) und Sylvia Borcherding (50Hertz).

Zum Programm

Bericht auf der Webseite des Deutschen Frauenrates.

12.06.2025 | Fünfte Landauer Klimagespräche

Genderperspektiven der Klimakrise – Wege zur Gerechtigkeit

Datum: 12. Juni 2025, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Ort: Haus am Westbahnhof, Landau in der Pfalz


 

Die Klimakrise ist im Kern eine Krise der Gerechtigkeit. Besonders Frauen und Menschen marginalisierter Gruppen spüren die Folgen der globalen Erwärmung. So ist es im Globalen Süden für Frauen und Kinder 14-mal wahrscheinlicher, durch eine Unwetterkatastrophe zu sterben als für Männer. Maßnahmen für den Klimaschutz können bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verringern oder sogar verschärfen. Woran liegt das und was muss sich für mehr Klimagerechtigkeit ändern?

Laudauer Bürgermeister Lukas Hartmann, Gleichstellungsbeauftragte Laura Hess und die Klimastabsstelle haben herzlich zum Gesprächsabend am 12. Juni eingeladen. Zu Gast waren zwei Expertinnen aus den Bereichen Klima, Gleichstellung und Genderforschung: Dr. Andrea Amri-Henkel vom Institut für Zukunftsenergie und Stoffstromsysteme in Saarbrücken und Ulrike Röhr, Leiterin von genanet – Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit aus Berlin.

Andrea Amri-Henkel ist promovierte Nachhaltigkeitswissenschaftlerin und leitet Projekte im Bereich Energiemärkte. Ulrike Röhr arbeitet seit 30 Jahren zu Gender-Themen in Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik. Zuletzt war sie Mitglied der Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.

Zur Veranstaltungsankündigung

Zur Pressemitteilung

 

Der Vierte Gleichstellungsbericht an der Akademie für Politische Bildung Tutzing

Geschlechtergerechtigkeit in der sozial-ökologischen Transformation

Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung liefert konkrete Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Ausrichtung der sozial-ökologischen Transformation. Wie können diese Empfehlungen nun in die Praxis umgesetzt werden? Genau darüber diskutierten Sachverständige des Vierten Gleichstellungsberichts mit Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis bei der Tagung „Geschlechtergerechtigkeit in der sozial-ökologischen Transformation“, die am 22. und 23. Mai 2025 in der Akademie für Politische Bildung in Tutzing stattfand.

Die Tagung thematisierte insbesondere Handlungsempfehlungen für die Stadt- und Raumentwicklung, Wohnen und Energienutzung sowie für den Arbeitsmarkt. Zudem wurden die aktuellen politischen Rahmenbedingungen beleuchtet. Mit dabei waren unter anderem Prof. Dr. Sigrid Boysen, Dr. Andrea Bues, Dr. Peter Bleses, Dr. Immanuel Stieß, Ulrike Röhr, Dr. Ulrike Spangenberg, Dr. Anke Stock, Dr. Tessa Hillermann, Dr. Giulia Mennillo, Magdalena Polloczeck, Bernhard Stiedl, Daniela Schneckenburger und Astrid Schaffert.

Auf dem Panel zur Stadt- und Raumentwicklung ging es insbesondere um das Konzept der Caring Cities, das die oft getrennten Aspekte der Sorge für Menschen und Sorge für den Planeten verbindet. Auf kommunaler Ebene gibt es bereits Erfahrungen und Ansätze für die Berücksichtigung der Bedarfe aller Geschlechter (Gender Planning), die durch Maßnahmen zum Klimaschutz ergänzt werden könnten. Die Umsetzung setzt ressortübergreifendes Arbeiten voraus: in den Kommunen, aber auch auf Länderebene. Ein Beispiel dafür: die Gleichstellungsstrategie des Saarlandes, in der unter anderem Mobilität und Gleichstellung unter Einbeziehung von Gesundheitsdaten zusammengeführt wurden. Zudem braucht es gute Beteiligungsprozesse und Konfliktlösungen in Entscheidungsprozessen und im Quartier, denn der Wechsel vom Parkplatz zu Grünflächen kann zu Konflikten führen.

Ein weiteres zentrales Thema: Wohnen und Energienutzung. Mit steigenden CO₂-Preisen steigen auch die Kosten für Heizung und Warmwasser. Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Einkommen – darunter viele alleinlebende Frauen, Rentnerinnen und Alleinerziehende in unsanierten Altbauten. Die soziale Abfederung der steigenden Kosten allein genügt hier nicht. Notwendig ist es zudem, genau diese Menschen beim Wechsel zu klimafreundlichen und bezahlbaren Alternativen zu unterstützen, zum Beispiel durch Programme für die energetische Sanierung im Gebäudebestand sowie eine bessere Infrastruktur, wie etwa Fernwärme aus erneuerbaren Energien. Aktueller Anknüpfungspunkt: die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds und der derzeit erarbeitete Klimasozialplan.

Auf dem Arbeitsmarkt muss neben der Förderung oder Entlastung emissionsintensiver Branchen und Unternehmen der für den Strukturwandel zentrale frauendominierte Bereich der sozialen Dienstleistungen stärker berücksichtigt werden. Neben Investitionen in Gesundheits-, Bildungs- und Erziehungsinfrastruktur, sind außerdem Angebote Weiterbildung und Qualifizierungsangebote notwendig, die allen Geschlechtern Beschäftigungsperspektiven eröffnen. Ein wichtiges Instrument dafür ist das Qualifizierungsgeld. Zudem spielen Tarifverträge und Gewerkschaften eine zentrale Rolle für gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Gestaltung des Wandels.

Eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation ist kein Nice-to-have sondern ein verfassungsrechtlich verpflichtender Auftrag. Für die Umsetzung braucht es starke Allianzen – gerade auch auf kommunaler Ebene. Und es braucht Erfahrungsaustausch – auch innerhalb der Mitgliedsstaaten. Es braucht aber auch staatliche Regelungen, Strategien und Programme, die Klimapolitiken und Geschlechtergerechtigkeit zusammenführen. Daher muss zum Beispiel das neue Klimaschutzprogramm gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen einbeziehen und die über das neue Sondervermögen finanzierten Investitionen müssen sozial gerechte Klimapolitiken befördern sowie Geschlechtergerechtigkeit mitdenken.

Hier geht es zum Programm der Tagung.

Ort: Akademie für Politische Bildung, Buchensee 1, 82327 Tutzing

Die Tagung war eine Kooperation von Akademie für Politische Bildung und Bundesstiftung Gleichstellung unter der Leitung von Dr. Giulia Mennillo und Dr. Ulrike Spangenberg.

Arbeitnehmerkammer Bremen: Ohne Gleichstellung keine Transformation!

Der Vierte Gleichstellungsbericht in der Diskussion

Zeit: 21. Mai 2025, 17:30 Uhr bis 20 Uhr

Ort: Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerstr. 1, 28195 Bremen

Der Vierte Gleichstellungsbericht macht auf die geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels aufmerksam und ruft zu geschlechtergerechten Transformationspolitiken und zu einem breiten Verständnis der sozial-ökologischen Transformation als grundlegendem Wandel der Lebens- und Wirtschaftsweisen auf. Wir möchten uns mit der Frage auseinandersetzen, was die Ergebnisse für Bremen und den hiesigen Arbeitsmarkt bedeuten.

Nach einer Vorstellung des Berichtes durch die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Silke Bothfeld, bietet sich an Themen-Tischen die Möglichkeit zum Austausch.

Programm

Vortrag: Einblick in den Gleichstellungsbericht
Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation
– Prof. Dr. Silke Bothfeld (Hochschule Bremen)

Themen-Tische

Frauen in MINT, Männer in Pflege – Wie geht klischeefreie(re) Berufsorientierung?
– Zentralstelle zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Arbeit, Arbeitszeit und Arbeitsmarkt in der Transformation
– Deutscher Gewerkschaftsbund Bremen-Elbe-Weser

Gleichstellung steuern: Das Instrument der Gleichstellungsberichte
– Prof. Dr. Silke Bothfeld (Hochschule Bremen)

Geschlechtergerechte Kreislaufwirtschaft
– Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
– Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Moderation: Elke Heyduck (Arbeitnehmerkammer Bremen, Geschäftsführerin)

Digitale Fachveranstaltung des Deutschen Vereins

Gleichstellung in der ökologischen Transformation. Der Vierte Gleichstellungsbericht in der Diskussion

Frauen und Männer sind in unterschiedlicher Weise vom klimabedingten Strukturwandel betroffen. Die Empfehlungen der Sachverständigenkommission des Vierten. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung beleuchten unterschiedliche Aspekte dieser Ungleichheiten, wie z.B. das Mobilitätsverhalten, Energiearmut oder Luftverschmutzung. Der Deutsche Verein greift die klimapolitischen Schnittstellen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Verteilung von Sorgearbeit auf Frauen und Männer auf. In Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Gleichstellung und der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen wird er die Empfehlungen der Sachverständigenkommission auf einer Fachtagung vorstellen und diskutieren. Ziel der Fachtagung ist, die Empfehlungen praxisnah zu vermitteln und einen Austausch darüber zu ermöglichen, wie eine geschlechtergerechte Gestaltung des Strukturwandels gelingen kann.

Datum und Ort: 14./15.05.2025, Digital
1. Block: 14.05.2025, 10.00 bis 14.00Uhr,
2. Block: 15.05.2025, 10.00 bis 14.00 Uhr

Ansprechperson: Dörthe Gatermann, Deutscher Verein, Wissenschaftliche Referentin Infrastrukturelle Familienförderung, Zeitpolitische Familienförderung, Familienbildung, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit, Adoption, Gleichstellung

Metropolregion im Blick – den Wandel geschlechtergerecht gestalten

Was folgt aus sozial-ökologischen Perspektiven für die Metropolregion Hamburg?

Datum: 7. Mai 2025, 9:00 bis 15:45 Uhr
Ort: Schloss Reinbek, Schloßstraße 5, 21465 Reinbek

Keynotes:
Impulse für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Prof. Dr. Silke Bothfeld,
Vorsitzende der Sachverständigenkommission Vierter Gleichstellungsbericht

Transformation der Arbeitszeit
Dr. Sabine Reiner,
ver.di Bundesverwaltung Bereich Tarifpolitik öffentlicher Dienst

Praxisworkshops:
Workshop 1 Sozialplanung und Gleichstellung am Beispiel Pinneberg
Workshop 2 Impulse für eine klimafreundliche und geschlechtergerechte Mobilität
Workshop 3 Anpassung an Klimafolgen – Was brauchen Frauen?
Workshop 4 Vom Papier in die Praxis – wie der Gleichstellungsbericht in der Kommune wirken kann

Weitere Informationen

Bundeskabinett beschließt Vierten Gleichstellungsbericht

Am 12.03.2025 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ beschlossen.

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme auf die Bedeutung der Gleichstellungsberichte als ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung einer geschlechtergerechten und fortschrittsorientierten Politik hin. Der jetzt vorliegende Bericht leiste eine fundierte Analyse der gleichstellungspolitischen Situation im Rahmen aktueller transformativer Prozesse und biete einen Ausgangspunkt für die politische Diskussion gleichstellungspolitischer Handlungsbedarfe und Handlungsoptionen.

Die von den Sachverständigen formulierten Handlungsempfehlungen zeigten Ansätze für eine aktive, partizipatorische Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation unter Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten und Nachhaltigkeitsprinzipien. Das Gutachten zeige außerdem, dass für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation eine ressortübergreifende Politikgestaltung über alle Handlungsfelder hinweg unerlässlich ist. Insgesamt stelle das Sachverständigengutachten mit seinen Handlungsempfehlungen einen wichtigen Beitrag in der weiteren Diskussion der sozial-ökologischen Transformation dar.

Das Gutachten wurde erst nach der Bundestagswahl im Kabinett beschlossen. Daher nimmt die Bundesregierung zu einzelnen Handlungsempfehlungen des Gutachtens keine Stellung. Dabei sei weder von einer Zustimmung noch einer Ablehnung auszugehen.

Das Gutachten und die Stellungnahme werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und Bundestag und Bundesrat vorgelegt.

Aktuelle Meldung des BMFSFJ

Bundestags-Drucksache 20/15105

Frauentagsfrühstück im BMFSFJ zum Vierten Gleichstellungsbericht

Lisa Paus: Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!

Bei einem Frauentagsfrühstück mit der Bundesfrauenministerin Lisa Paus stellte Prof. Dr. Silke Bothfeld das Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht vor.

Die Analysen und Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission wurden mit 50 gleichstellungspolitischen Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft an Thementischen diskutiert.  Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie die Erkenntnisse und Empfehlungen des Gutachtens in die Arbeit der künftigen Bundesregierung einfließen können.

Im Rahmen ihres Grußworts betonte Ministerin Lisa Paus, dass eine nachhaltige Zukunft nur dann möglich ist, wenn Klima- und Gleichstellungspolitik gemeinsam gedacht werden. „Geschlechtergerechtigkeit muss in alle Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft schaffen!“, so die Ministerin.

Mehr zum Frauentagsfrühstück auf der Seite des BMFSFJ

Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht veröffentlicht

Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht am 3. März 2025 veröffentlicht

Nach knapp zwei Jahren intensiver Arbeit wurde heute das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ veröffentlicht.

Die für das Gutachten verantwortliche elfköpfige Sachverständigenkommission wurde im März 2023 durch die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus berufen. Im Januar 2025 haben die Sachverständigen das Gutachten an die Ministerin übergeben.

Das Gutachten zeigt, dass der Klimawandel strukturell benachteiligte Gruppen wie Frauen und Menschen mit geringem Einkommen besonders hart trifft. Frauen sind etwa durch ungleiche Geschlechterverhältnisse bei der Sorgearbeit, als Arbeitnehmerinnen in der Pflege oder in ihrer Gesundheit bei großer Hitze besonders belastest. Aktuelle Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigen geschlechterspezifische Ungleichheiten bisher zu wenig.

Mit dem Gutachten der Sachverständigen und den zahlreichen Expertisen und Hintergrundpapieren, die die Sachverständigen beauftragt haben, liegen vielfältige Erkenntnisse und Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation vor. Dieses Wissen findet nun hoffentlich in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft Beachtung. Der Bereich Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung Gleichstellung wird diesen Prozess mit Informationen auf der Webseite, Vorträgen und Publikationen unterstützen.

Ein Informationsblatt gibt einen Überblick über die Inhalte des Gutachtens.

Auf der Webseite werden künftig Informationen zum Vierten Gleichstellungsbericht sowie zu allen vorherigen Gleichstellungsberichten zur Verfügung stehen. Auch die im Rahmen der Gleichstellungsberichte erstellten Expertisen, Hintergrundpapiere und Themenblätter können heruntergeladen werden.

Gutachten zum Download

Pressemitteilung vom 3. März 2025

Vierter Gleichstellungsbericht

Sachverständigenkommission übergibt Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht an die Bundesregierung

Wie kann die sozial-ökologische Transformation geschlechtergerecht gestaltet werden? Diesem Thema widmet sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Am 7. Januar 2025 hat die Sachverständigenkommission ihr Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ an Bundesministerin Lisa Paus übergeben.

Brigitte Wotha, Silke Bothfeld, Peter Bleses, Bundesministerin Lisa Paus, Ulrike Röhr, Gülay Çağlar, Melanie Jaeger-Erben, Immanuel Stieß
Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts, Übergabe des Gutachtens an Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus am 7. Januar 2025

Das Gutachten analysiert insbesondere die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels und der darauf reagierenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und formuliert auf dieser Basis Handlungsempfehlungen.

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule Bremen und Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Der Klimawandel und seine Folgen sind gleichstellungsrelevant! Als Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts haben wir mit ‚Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation‘ ein Zukunftsthema bearbeitet, das in Deutschland bislang nicht ausreichend für die Gleichstellungspolitik ausgestaltet ist. Es ist uns daher ein Anliegen, die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels sichtbar zu machen und Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Transformation zu entwickeln, die unterschiedlichste Lebensbereiche betrifft und in den kommenden Jahren immer stärker betreffen wird.“

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts erstellt. Der unabhängigen und ehrenamtlich arbeitenden Kommission gehören Sachverständige an, die sich aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der sozial-ökologischen Transformation befassen. Die Sachverständigen thematisieren eine Vielzahl von Handlungsfeldern: Energieerzeugung, Zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Arbeit und Zeit, Arbeitsmarkt und Finanzen. Zudem beinhaltet das Gutachten Empfehlungen für die Weiterentwicklung institutioneller Gleichstellungsmechanismen.

Die in der Bundesstiftung Gleichstellung nun dauerhaft angesiedelte Geschäftsstelle für die Gleichstellungsberichte hat die Arbeit der Sachverständigenkommission wissenschaftlich und organisatorisch begleitet.

Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht wird jetzt zur Veröffentlichung vorbereitet.

Wege zu einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation in Deutschland: Fokus Mobilität

2. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung stellt den Sektor Mobilität auf den Prüfstand

Wie kann eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation aussehen? Die Panel-Diskussion auf dem 2. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung, der am 5. November 2024 stattfand, beleuchtete diese zentrale Frage. Anhand konkreter Beispiel verdeutlichten die Expert*innen die Implikationen einer sozial-ökologischen Transformation. Der Fokus lag dabei auf der Mobilitätswende, die nicht nur ökologische, sondern auch soziale Dimensionen berücksichtigt. In der Diskussion wurden die Möglichkeiten und Herausforderungen erörtert, die mit einer geschlechtergerechten Neugestaltung des Mobilitätssektors einhergehen.

Nach dem Grußwort von Prof. Dr. Silke Bothfeld (Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht) veranschaulichte Prof. Dr. Daniela Gottschlich, wie sich Klimawandel und Klimapolitik auf die noch immer ungleichen Geschlechterverhältnisse auswirken und welche Strategien für Geschlechtergerechtigkeit in der Zukunft notwendig sind. In der Podiumsdiskussion beleuchteten die Autor*innen Katja Diehl („Raus aus der AUTOkratie“) und Boris von Heesen („Was Männer kosten“) mit der Gewerkschafterin Stefanie Geyer (IG Metall) und Katy Wiese (European Environmental Bureau) den Sektor Mobilität. Dabei diskutierten sie sowohl Szenarien, die auf eine Abkehr vom Individualverkehr setzen, als auch Konsequenzen einer solchen Mobilitätswende für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht, wie sich die Szenarien auf Geschlechtergerechtigkeit auswirken. Das Schlusswort mit einer fachlichen Einordnung hielt Prof. Dr. Brigitte Wotha (Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht).

Moderation: Katharina Linnepe

2. Gleichstellungstag

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Fachgespräch zum Vierten Gleichstellungsbericht: Steuern und Finanzen – ökologisch und gleichstellungsorientiert?!

Die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel notwendigen Maßnahmen gehen mit erheblichen Kosten einher. Anders als bei der Digitalisierung kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass diese Kosten über wirtschaftliche Gewinne refinanziert werden. Vielmehr sind umfangreiche staatliche Investitionen notwendig. Daher stellt sich die Frage, wie die für einen sozial-ökologischen Wandel notwendigen staatlichen Gelder sowohl umweltfreundlich als auch gleichstellungsorientiert finanziert und eingesetzt werden können.

Im Rahmen des Fachgesprächs sollen dazu zum einen die umwelt- und gleichstellungsbezogenen Verteilungs- und Anreizwirkungen von Steuern, Steuersubventionen und der CO2-Bepreisung thematisiert werden. Zum anderen soll diskutiert werden, wie gewährleistet werden kann, dass staatliche Mittel umwelt- und gleichstellungsorientiert verwendet werden. Hier werden insbesondere öffentliche Haushalte, Förderprogramme und Sonderfonds in den Blick genommen.

Ziel des Fachgesprächs ist es, grundlegendes Wissen zu Funktionsweise sowie Verteilungs- und Anreizwirkungen finanzwirksamer Maßnahmen und Instrumente zusammenzuführen. Zudem sollen Wissenslücken identifiziert, Reformbedarfe aufgezeigt und Reformoptionen diskutiert werden.

Expert*innen:

Ort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

EIGE Gender Equality Index 2023: Europäischer Green Deal weist blinde Flecken im Bereich Gleichstellung auf

Der diesjährige Gender Equality Index 2023 des European Institute for Gender Equality (EIGE, deutsch: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen) analysiert die Auswirkungen des europäischen Green Deals auf die Gleichstellung der Geschlechter und identifiziert diverse blinde Flecken und Leerstellen in seiner Programmatik. Auf diesen Erkenntnissen kann auch der Vierte Gleichstellungsbericht mit dem Schwerpunktthema „Gleichstellung in der ökologischen Transformation“ aufbauen.

Gender Equality Index 2023

Der Gender Equality Index misst jährlich Fortschritte (und Rückschritte) im Bereich Gleichstellung in der EU. Betrachtet werden dabei geschlechtsspezifische Indikatoren in den verschiedenen Wirkungsbereichen: Arbeit, Geld, Wissen, Zeit, Macht und Gesundheit. Diese verschiedenen Indikatoren können zu einem Indexwert zusammengefasst werden, der den Stand der Gleichstellung in den einzelnen EU-Ländern angibt. Ein Überblick über die Ergebnisse für Deutschland im Jahr 2023 ist im Länderprofil Deutschland zu finden.

Schwerpunkt: European Green Deal

Als Schwerpunktthema des Gender Equality Index 2023 wurde die sozial gerechte Transformation im Green Deal der Europäischen Union gewählt. Der Green Deal bezeichnet ein Paket politischer Maßnahmen, durch die die Wirtschaft in der EU nachhaltiger gestaltet werden soll.

Bei der Analyse des Green Deals aus einer Geschlechterperspektive konzentriert sich das EIGE auf die folgenden Themen:

  • Einstellungen und Verhaltensweisen zum Klimawandel und zum Klimaschutz
  • Energie
  • Transport
  • Entscheidungsmacht

Der aktuelle EIGE-Bericht fokussiert sich auf die Themenfelder Energie und Transport, da diese im Green Deal als Bereiche mit prioritärem Handlungsbedarf im Rahmen einer sozial gerechten Transformation benannt werden. Für das Kapitel zum Thema „Energie“ war Ulrike Röhr, Sachverständige in der Kommission des Vierten Gleichstellungsberichts, als Expertin für Gender und Energie beratend tätig.

Neue geschlechterspezifische Indikatoren für den Bereich Klima

Diverse Aspekte einer sozial gerechten Transformation, die Geschlechteraspekte konsequent mitdenkt, werden im europäischen Statistiksystem bisher nicht abgebildet. Daher wurden eigene Indikatoren entwickelt, die Geschlechtergerechtigkeit in der Transformation messen sollen. Für Deutschland zeigen die Indikatoren beispielsweise, dass klimafreundliches Verhalten bei Frauen etwas ausgeprägter ist als bei Männern. So verzichten Frauen häufiger auf Fleisch als Männer und achten bei Tätigkeiten im Haushalt stärker auf umweltfreundliche Optionen. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass Frauen bei politischen Entscheidungen im Bereich Klima stark unterrepräsentiert und seltener als Männer beruflich in den Bereichen Transport und Energie tätig sind.

EIGE Wirkungsbereiche und ihre Verbindung zu Klima und Geschlecht

Der Bericht beschreibt für die oben genannten EIGE Wirkungsbereiche die Zusammenhänge zwischen dem Green Deal und Geschlechterverhältnissen. Um die Transformation geschlechtergerecht zu gestalten, müssen diese Zusammenhänge stärker berücksichtigt werden.

Durch die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt sind Männer und Frauen unterschiedlich von Veränderungen des Arbeitsmarkts betroffen. Maßnahmen des Green Deal schaffen hauptsächlich Arbeitsplätze in männerdominierten Bereichen, wie dem Energiesektor. Dies kann sich zusätzlich negativ auf die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt auswirken. Auch die bestehenden Einkommensunterschiede und ihre Effekte, z. B. auf die Mobilität von Frauen und Männern, sollten im Green Deal nicht vernachlässigt werden. Da Frauen u. a. aufgrund von geringerem Einkommen weniger häufig ein eigenes Auto besitzen als Männer, würden sie stärker von einem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs profitieren. Dabei muss auch die Sicherheit von Frauen in öffentlichen Transportmitteln eine Rolle spielen. Im Bereich Gesundheit und Gewalt gibt es weitere geschlechtsspezifische Auswirkungen des Klimawandels, die bisher weniger bekannt sind und im EIGE-Report beschrieben werden. Gesundheitsrisiken durch extreme Hitze sind z. B. für Frauen höher als für Männer. Besonders ältere (einkommensschwächere) Frauen leiden enorm unter Hitzewellen, insbesondere wenn sie in schlecht gedämmten Häusern leben. Zudem steigt mit extremer Hitze oder Trockenheit die Wahrscheinlichkeit für Gewalt in der Partnerschaft, wie Studien aus Spanien und Australien zeigen.

Weitere Informationen:

Gesamter Report des EIGE

Webseite des EIGE

Fachgespräch zum Vierten Gleichstellungsbericht: Geschlechterverhältnisse in landwirtschaftlichen Betrieben

Landwirtschaft

Die intensive Landwirtschaft, die weiterverarbeitende Nahrungsmittelindustrie wie auch der internationale Handel mit Nahrungsmitteln tragen massiv zur Umweltzerstörung bei. Um die ökologische Transformation bewerkstelligen zu können, müssen daher Fragen der Produktion und des Konsums von Nahrungsmitteln ins Zentrum des Interesses gerückt werden. Eine ökologische  Transformation ist nicht denkbar ohne eine Ernährungswende, die auf die sozial-ökologische Nahrungsmittelproduktion und die Verkürzung von Wertschöpfungsketten bzw. Re-lokalisierung von Produktion und Konsum der Nahrungsmittel zielt. Zugleich strukturieren Geschlechterverhältnisse den Sektor der landwirtschaftlichen Produktion maßgeblich. Die Sachverständigenkommission hat vor diesem Hintergrund ein Fachgespräch über die Rolle landwirtschaftlicher Betriebe in der Nahrungsmittelproduktion und der geschlechtsspezifischen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft durchgeführt.

Expert*innen: Dr. Zazie von Davier; Dr. Susanne Padel (Thünen Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei)

Ort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht stellt auf der LABOR.A erste Themen vor

Auf der LABOR.A 2023 am 27.09.2023 stellten mehrere Mitglieder der Sachverständigenkommission die Themen des Vierten Gleichstellungsberichts vor. Die Videoaufzeichnung der Diskussionsrunde steht online in der Tagungsmediathek bereit.

Immanuel Stieß, Ulrike Spangenberg, Johanna Wenckebach sowie Videozuschaltung von Peter Bleses
LABOR.A 2024 mit den Sachverständigen Dr. Immanuel Stiess, Dr. Immanuel Stieß, Dr. Peter Bleses und Prof. Dr. Johanna Wenckebach sowie Dr. Ulrike Spangenberg von der Geschäftsstelle Vierter Gleichstellungsbericht

Die jährlich stattfindende Tagung der Hans-Böckler-Stiftung stand 2023 unter dem Motto „In Arbeit: Die nächste Stufe der sozial-ökologischen Transformation!“. Die Geschäftsstelle für den Vierten Gleichstellungsbericht und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) beteiligten sich mit einer Session zu den Geschlechteraspekten der sozial-ökologischen Transformation, moderiert von Dr. Ulrike Spangenberg.

Unter dem Titel „Klimawandel und Gleichstellungspolitik: Wie kann die sozial-ökologische Transformation geschlechtergerecht gestaltet werden?“ umrissen die Sachverständigen Dr. Peter Bleses (Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen), Dr. Immanuel Stieß (ISOE) und Prof. Dr. Johanna Wenckebach (Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht in der Hans-Böckler-Stiftung) die zentralen Handlungsbereiche für eine geschlechtergerechte Gestaltung der ökologischen Transformation. Dazu zählen u. a. geschlechtergerechte Angebote für Umschulungen und Weiterbildung, eine Erweiterung des Fokus von politischen Maßnahmen auf Berufe der sozialen Dienstleistungen sowie ein Blick auf Synergien zwischen Klima- und Gleichstellungspolitik.

Die gesamte Session kann in der Mediathek der Tagung auf der Website der Hans-Böckler-Stiftung abgerufen werden.

Über die Relevanz und Spotlights der Session sprachen Lisa Basten, Leiterin der Forschungsstelle „Arbeit der Zukunft“, und Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, in der Folge „Die ökologische Frage spitzt sich zu“ im Podcast „Systemrelevant“.

 

Neues Rechtsgutachten: Das AGG schützt nicht ausreichend vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, stellte am 30.08.2023 das Gutachten „Automatisch benachteiligt“ vor. Es zeigt deutliche Lücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beim Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme auf. Das Gutachten hat dabei auch Empfehlungen aus dem Dritten Gleichstellungsbericht aufgegriffen. Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, ehemaliges Mitglied der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“, und Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh haben das Rechtsgutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verfasst.

Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und die Digitalisierung

Das AGG zielt ab auf den Schutz vor Benachteiligungen, unter anderem aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Identität vor allem im Bereich Beschäftigung und Beruf (§ 1 AGG). Bislang fehlt es jedoch an Regelungen für die durch die Digitalisierung entstandenen Diskriminierungsrisiken. Die Autor*innen von „Automatisch benachteiligt“ stellen insbesondere fest, dass algorithmische Systeme, wie sie etwa zunehmend bei der Personalauswahl angewendet werden, das AGG wie auch das Antidiskriminierungsrecht im Allgemeinen vor große Herausforderungen stellen. Die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht hatte 2021 bereits darauf verwiesen, dass das AGG in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht ausreichend vor Diskriminierungen durch algorithmische Entscheidungssysteme schützt.

Welche diskriminierungsrelevanten Fallstricke gibt es?

Diskriminierungsrelevante Fehlerquellen bei algorithmischen Entscheidungssystemen beginnen bei der Gewinnung von Daten, die genutzt werden, um algorithmische Systeme zu trainieren. Werden beispielsweise Hautfarbe oder Geschlecht nicht ausgewogen in ein Datenset für das Training eines biometrischen Erkennungssystems eingespeist, wird das System die nicht oder weniger repräsentierten Gruppen schlechter erkennen. Ähnliches gilt für algorithmische Systeme zur Unterstützung von Personalentscheidungen. So könnte ein System, das passende Bewerber*innen auf Basis von Daten, die aus einem weiter zurückliegenden Zeitraum stammen, filtern soll , männliche Bewerber häufiger als geeignet bewerten, wenn bisher überwiegend Männer eingestellt wurden. Gleichzeitig ist ein Merkmal algorithmischer Entscheidungssysteme, dass die Kriterien der Entscheidungen aufgrund der Komplexität und Intransparenz der Systeme kaum nachvollzogen werden können. Zudem sind an der Programmierung, Fortentwicklungung weiteren Verwendung eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Dies führt zu Problemen bei der Frage, wer die Verantwortung für die Diskriminierung trägt.

Wie können Lücken geschlossen werden?

Die Autor*innen kommen vor diesem Hintergrund – ebenso wie die Sachverständigen des Dritten Gleichstellungsberichts – zu dem Schluss, dass das geltende Recht bei Diskriminierungen durch algorithmische Systeme nicht greift. Die im AGG bestehenden Regelungslücken müssen geschlossen werden. Das Gutachten knüpft dabei an Empfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts an und empfiehlt insbesondere:

  • Der Intransparenz muss begegnet werden: Es braucht z. B. Auskunftsrechte für Betroffene und Offenlegungspflichten für Betreiber*innen algorithmischer Systeme.
  • Die Beweislast muss umgekehrt werden: Haben Betroffene den Verdacht, von einem System diskriminiert worden zu sein, müssen die Betreiber*innen beweisen, dass das nicht der Fall ist. Auch ein Verbandsklagerecht könne die Rechte von Betroffenen verbessern.
  • Bisher ist bereits Diskriminierung aufgrund eines Näheverhältnisses zu einer nach § 1 AGG geschützten Personengruppe untersagt. Die vorgeschlagene Neuregelung soll darüber hinausgehen und auch statistische Nähe zu einer Personengruppe einbeziehen. So werden Menschen geschützt, die aufgrund von statistischen Korrelationen einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden. Verhindert werden kann dadurch beispielsweise, dass einer Person eine schlechte Kreditwürdigkeit zugeschrieben wird, weil sich einige ihrer Merkmale (zum Beispiel die Postleitzahl) mit Eigenschaften einer Gruppe überschneidet, die häufig eine geringe Bonität hat.

Ähnliche Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Algorithmisches Management“

Mit dem Diskriminierungsschutz bei der Anwendung algorithmischer Systeme bei der Personalauswahl hat sich auch die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Algorithmisches Management“ des Bundesarbeitsministeriums unter Vorsitz von Prof. Dr. Johanna Wenckebach und Mitarbeit von Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung des Bereichs Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung, beschäftigt. Angelehnt an die Empfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung spricht sich die Arbeitsgruppe für gesetzlich konkrete Informationspflichten und korrespondierende Auskunftsansprüche beim Einsatz algorithmischer Systeme aus. Außerdem empfiehlt sie, eine (betriebliche) Datenschutzfolgeabschätzung mit Blick auf Diskriminierungen verpflichtend einzuführen, besonders im Hinblick auf Personalentscheidungen.

Die Sachverständigen für den Dritten Gleichstellungsbericht befürworten darüber hinaus, den Anwendungsbereich des AGG auf selbstständige Tätigkeiten oder zumindest Plattformarbeit auszuweiten. Dadurch könnten z. B. auch Menschen vor Diskriminierung geschützt werden, die auf digitalen Plattformen häufig selbstständig arbeiten.

EU-Regulierungen: Die KI-Verordnung (KI-VO)

In der aktuell in Arbeit befindlichen EU-Regulierung (KI-Verordnung, zu den wesentlichen gleichstellungs- bzw. diskriminierungsrelevanten Aspekten des Gesetzentwurfs siehe auch den Blogbeitrag auf der Seite des Dritten Gleichstellungsberichts) sehen sowohl die Expert*innen des Dritten Geleichstellungsberichts als auch die Autor*innen des Rechtsgutachtens keine ausreichende Lösung für die Schutzlücken. Diese umfasst z. B. keinerlei Individualrechte, also etwa Klage- und Auskunftsrechte, für Betroffene.

Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023: Stellungnahme der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 den Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2023 (KSP2023) vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Gesamtpaket an Maßnahmen, mit dem die Bundesregierung aufzeigt, wie sie die Klimaschutzziele im Klimaschutzgesetz erreichen will. Die Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht nutzt diese Gelegenheit, um auf die Dringlichkeit hinzuweisen, gleichstellungsbezogene Auswirkungen in die Gestaltung der Maßnahmen einzubeziehen.

Gleichstellungspolitische Bewertung des Klimaschutzprogramms 2023

Die Sachverständigenkommission sieht in ihrer Stellungnahme aus einer feministischen und gleichstellungspolitischen Perspektive Konkretisierungs- und Veränderungsbedarf am veröffentlichten Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023.

Sachverständige Ulrike Röhr, Leiterin genanet – Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit, Berlin und Mitgründerin des internationalen Netzwerks GenderCC – Women for Climate Justice e. V., zum Klimaschutzprogramm 2023:

„Auch wenn wir erst am Anfang unserer Arbeit in der Sachverständigenkommission stehen, bot die Stellungnahme eine Möglichkeit, erste Erkenntnisse zusammenzufassen: Ob es um die Fixierung auf technologische Lösungen zum Klimaschutz geht, um die Auswirkungen der Transformation auf den Arbeitsmarkt oder um Subventionierungen – ungleiche Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf die Geschlechter in all ihrer Vielfalt sind ausreichend belegt. Ein Klimaschutzprogramm, das diesen ungleichen Wirkungen keine Aufmerksamkeit widmet, verschenkt die positiven Synergieeffekte, die mit einer Verknüpfung von Klima- und Gleichstellungspolitik zu erzielen sind.“

In ihrer Stellungnahme empfehlen die Sachverständigen unter anderem:

  • Rückkehr zu den Sektorzielen und Einführung zusätzlicher Instrumente und Verfahren, die das Auseinanderfallen zwischen den Sektorzielen und den tatsächlichen Emissionsminderungen öffentlich machen und den verantwortlichen Ressorts Nachbesserungspflichten auferlegen. Damit würde vermieden, dass gesellschaftliche oder wirtschaftliche Partikularinteressen in Abhängigkeit von politischen Konjunkturen über das verfassungsrechtlich verankerte Gemeinwohl gestellt werden.
  • Kritische Überprüfung der stark technologie-orientierten Ausrichtung des Klimaschutzprogramms, bei der ungleiche Machtverhältnisse ausgeblendet und dadurch eher noch verstetigt werden. Dagegen gilt es, gesellschaftliche Innovationen stärker zu fördern.
  • Konkretisierung der Ausgestaltung des sozialen Ausgleichs bei direkten finanziellen Belastungen durch klimapolitische Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Haushalte von Alleinerziehenden und Rentnerinnen mit ihren durchschnittlich sehr viel geringeren Einkommen und Vermögen.
  • Die Einbeziehung von Gleichstellungs- und Genderexpertise in die wissenschaftlichen Gremien zum Klimaschutz soll dazu beitragen, dass in diesen Beratungsgremien die Gendersensibilität steigt und Gleichstellungsperspektiven in der Arbeit der Gremien aufgegriffen werden.
  • Durch eine enge Verknüpfung der systematischen Prüfung von Klima- und Gleichstellungswirkungen der Regierungspolitik muss dargelegt werden, wie die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm und allen damit zusammenhängenden Handlungsfeldern zum Leitprinzip Gleichstellung beitragen.

Weitere Empfehlungen und Erläuterungen finden sich in der Stellungnahme der Sachverständigenkommission, die hier abrufbar ist:

Stellungnahme der Sachverständigenkommission zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 (PDF, 1,19 MB)

Neue EU Richtlinie: Mit Transparenz gegen Lohndiskriminierung am Arbeitsplatz

Am 6. Juni 2023 ist die Entgelttransparenz-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie stärkt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Mit dieser Richtlinie soll nun europaweit dem Gender Pay Gap, also dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle, durch mehr Transparenz von Entgeltstrukturen und entsprechenden Durchsetzungsmechanismen entgegengewirkt werden.

Gender Pay Gap und Lohntransparenz

Der Gender Pay Gap ist Folge eines komplexen Zusammenspiels unterschiedlicher Ungleichheiten am Arbeitsmarkt. Im Lebensverlauf setzt sich die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit fort, so dass sich das Armutsrisiko von Frauen besonders im Alter erhöht. In Deutschland lag der Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern im Durchschnitt im Jahr 2022 bei rund 18 Prozent. 2006 waren es noch 23 Prozent. Damit zeichnet sich die Tendenz ab, dass der geschlechtsspezifische Lohnabstand sinkt – allerdings nur langsam. Dementsprechend haben alle bisherigen Gleichstellungsberichte der Bundesregierung die Durchsetzung von Entgeltgleichheit und Entgelttransparenz zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung mit verschiedenen Schwerpunkten aufgegriffen, denn Entgelttransparenz trägt dazu bei, das Lohngefälle zu verringern.

 Handlungsempfehlungen der Gleichstellungsberichte

Bereits der Erste Gleichstellungsbericht (2011) forderte Maßnahmen zur Umsetzung eines gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein. Die Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht (2017) befasste sich u. a. eingehender mit der Intransparenz von Gehältern und Verdienststrukturen. Sie unterstrich die Relevanz eines Entgelttransparenzgesetzes, das damals schon im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Die Sachverständigen hoben insbesondere zwei Instrumente hervor: betriebliche Prüfverfahren (sogenannte Entgeltaudits) und individuelle Auskunftsansprüche.

Nach dem 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) sollen private Arbeitgeber*innen mit mehr als 500 Beschäftigten regelmäßig ihre Entgeltregelungen überprüfen. Zudem wurde Beschäftigen ein Auskunftsanspruch eingeräumt, der es ermöglicht, Informationen über die Bezahlung von vergleichbaren Tätigkeiten einzuholen.

Die Sachverständigen zum Dritten Gleichstellungsbericht (2021) „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ empfahlen anknüpfend an die vorherigen Gleichstellungsberichte die Standardisierung und Ausweitung der Berichtspflichten und der betrieblichen Prüfverfahren. Die Sachverständigen forderten zudem verbindliche Sanktionen, falls die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden. Insbesondere sollten auch kleine und mittelständische Unternehmen, die auch in der Digitalbranche einen hohen Frauenanteil aufweisen, zu Prüfverfahren verpflichtet werden.

Was ändert sich durch die neue Richtlinie für Deutschland?

 Die neue Entgelttransparenz-Richtlinie schafft europaweit einheitliche Vorgaben zur Verringerung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU – also auch Deutschland – zur Verankerung von Maßnahmen, die über das schon jetzt in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz hinausgehen:

Beispielsweise müssen Arbeitgebende Arbeitssuchende über das Einstiegsentgelt oder die Entgeltspanne der ausgeschriebenen Stelle informieren. Das vorherige Gehalt darf nicht abgefragt werden. Zudem müssen Unternehmen schon ab einer Größe von mehr als 250 Beschäftigten jährlich und kleinere Unternehmen (zeitlich gestaffelt) alle drei Jahre Daten zum geschlechtsspezifische Lohngefälle vorlegen. Bei einer Lohndifferenz von mehr als fünf Prozent müssen die Unternehmen Maßnahmen in Form einer gemeinsamen Entgeltbewertung ergreifen. Außerdem gilt der Auskunftsanspruch nun für alle Beschäftigten (Art. 7) und geht damit über das deutsche Entgelttransparenzgesetz, das Ausnahmen für Kleinbetriebe vorsieht, hinaus. Darüber hinaus werden Schadenersatzansprüche verankert (Art. 16). Und die Mitgliedsstaaten müssen nun Sanktionen bei Pflichtverletzungen regeln (Art. 23). Damit greift die Entgelttransparenz-Richtlinie viele der Handlungsempfehlungen aus den Gleichstellungsberichten auf.

Wie diese Maßnahmen letztlich konkret ausgestaltet werden, ist Sache der deutschen Gesetzgebung. Deutschland hat bis Juni 2026 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und das Entgelttransparenzgesetz entsprechend zu überarbeiten. Die Reform sollte zum Anlass genommen werden, die insbesondere im Dritten Gleichstellungsbericht geforderte Standardisierung von Berichtspflichten und Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit gesetzlich verpflichtend zu verankern. Darüber hinaus könnten kleine Unternehmen, z. B. durch die Entwicklung digitaler Tools, bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden.

Weitere Informationen

Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen, Amtsblatt der Europäischen Union, L 132/21

Starkes Signal für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Europa, BMFSFJ, Meldung vom 25.04.2023

Dritter Gleichstellungsbericht (2021): „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“

Zweiter Gleichstellungsbericht (2017): „Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“

Erster Gleichstellungsbericht (2011): „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“

CEDAW: Geschlechtergerechtigkeit auch in der Klimapolitik mitdenken

Am 11. Mai 2023 fand die Anhörung der Bundesregierung zum Umsetzungsstand der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW in Deutschland vor den Expert*innen des zuständigen Ausschusses der UN in Genf statt. Am Tag zuvor hatten bereits mehrere NGOs die Möglichkeit, sich mit Empfehlungen und Forderungen vor dem Ausschuss zu äußern.

Neuntes Staatenberichtsverfahren und Alternativberichte

Vertragsstaaten wie Deutschland müssen dem CEDAW-Ausschuss der UN alle vier Jahre über die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention berichten. Die Expert*innen im CEDAW-Ausschuss prüfen die Staatenberichte und berücksichtigen dabei auch Stellungnahmen und Alternativberichte von NGOs. Auf Grundlage der Berichte und Anhörungen übermittelt der CEDAW-Ausschuss Handlungsempfehlungen an die Regierungen der Vertragsstaaten. Aktuell befindet sich Deutschland im Berichtsverfahren zum 9. Staatenbericht, den die Bundesregierung im Juli 2021 beim Ausschuss eingereicht hat. Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter die CEDAW-Allianz Deutschland sowie der Deutsche Juristinnenbund, haben Alternativberichte veröffentlicht.

NGOs trugen ihre Bedenken vor

Eine Reihe von NGOs äußerten sich am 10. Mai mit Bedenken und Anmerkungen vor dem für CEDAW zuständigen Ausschuss der UN. Aus Deutschland waren unter anderem das Deutsche Institut für Menschenrechte, die CEDAW-Allianz Deutschland sowie das Center for Migration, Gender, and Justice vor Ort. Die Vertreter*innen der NGOs thematisierten unter anderem das Fehlen wirksamer umfassender Strategien gegen geschlechtsspezifische Gewalt, den mangelhaften Schutz von lesbischen, bisexuellen, schwulen, trans* und intersexuellen Personen während des Asylverfahrens und den unzureichenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Auch die Klimapolitik der Bundesregierung war ein Thema.

CEDAW auch in der Klimapolitik berücksichtigen

Der 9. Staatenbericht Deutschlands geht nicht auf den Einfluss des Klimawandels auf die durch CEDAW geschützten Rechte von Frauen ein. Das Netzwerk GenderCC – Women for Climate Justice e. V., das sich für eine geschlechtergerechte Klimapolitik einsetzt, forderte bei der Anhörung vor Ort daher unter anderem mehr Bemühungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der nationalen Gesetze und internationalen Verpflichtungen im Klimaschutz und beim Ausstieg aus der fossilen Energie. Auch der bereits im April 2023 veröffentlichte Alternativbericht der CEDAW-Allianz Deutschland zeigt gleichstellungsrelevanten Handlungsbedarf bei der Umsetzung von CEDAW in der Klimapolitik auf.

Dazu gehören insbesondere

  • die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich primär für die Verknüpfung von Nachhaltigkeitsthemen und Geschlechtergerechtigkeit auf nationaler und internationaler Ebene einsetzt,
  • die interministerielle Verpflichtung zur Durchführung von gleichstellungsorientierten Risikofolgenabschätzungen (Gender Impact Assessments) aller geplanten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen,
  • die Anerkennung der Expertise von Frauen* und Queers bei der Klimakatastrophenminderung und -bewältigung sowie Stärkung ihrer Entscheidungsmacht und
  • die Einbindung von Genderexpertise bei der Entwicklung klimapolitischer Maßnahmen als Grundlage einer geschlechtergerechten nationalen und internationalen Klimapolitik und deren Verfahrensabläufe.

Einrichtung der Bundesstiftung Gleichstellung wurde begrüßt

Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßte unter anderem die Einrichtung der Bundesstiftung Gleichstellung, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter durch Information, Forschung und Vernetzung zu fördern. In der Bundestiftung Gleichstellung ist die Geschäftsstelle für den Vierten Gleichstellungsbericht angesiedelt, der sich mit Gleichstellung und ökologischer Transformation befasst. In der dafür berufenen Sachverständigenkommission ist neben anderen Ulrike Röhr vertreten, die das internationale Netzwerk GenderCC – Women for Climate Justice e. V. mit ins Leben gerufen hat.

Weitere Informationen

Vierter Gleichstellungsbericht: Gleichstellung in der ökologischen Transformation

Neunter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) Staatenbericht der Bundesregierung, 9. März 2020 (PDF, 3,8 MB)

Civil Society Organizations Brief the Committee on the Elimination of Discrimination against Women on the Situation of Women in Timor-Leste, Germany, China and Sao Tome and Principe, UN-Bericht zur Anhörung, 8. Mai 2023

Alternativbericht zum 9. Staatenbericht der Bundesregierung, CEDAW-Allianz Deutschland, 21. April 2023 (PDF, 1,9 MB)

Alternativbericht zum 9. Staatenbericht der, Deutscher Juristinnenbund, 24. April 2023 (PDF, 262 KB)

 

Eckpunkte zur Bekämpfung digitaler Gewalt: Mehr Unterstützung für Betroffene

Das Bundesministerium für Justiz hat am 12. April ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Die Eckpunkte nehmen Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung auf, der sich umfassend mit der geschlechtsbezogenen Dimension digitaler Gewalt auseinandersetzt.

Maßnahmen sollen Hürden für Betroffene abbauen

Die durch das BMJ vorgelegten Eckpunkte sollen Grundlage für ein Gesetz sein, mit dem Personen, die Gewalt im digitalen Raum erfahren, effektiver gegen digitale Bedrohungen und Übergriffe vorgehen können. Das Gesetz soll laut Koalitionsvertrag „rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei Auskunftsrechten abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen“.

Die in den Eckpunkten genannten Maßnahmen sehen unter anderem vor, dass Menschen, die Hass im Netz ausgesetzt sind, leichter Auskunft über die Daten von Account-Inhaber*innen erhalten, zum Beispiel über deren IP-Adresse. Außerdem sollen Gerichte die Möglichkeit erhalten, Accountsperren anzuordnen und auch kurzfristig zu reagieren, um beispielsweise Daten zu sichern. Betroffene sollen zudem künftig klare Ansprechpersonen bei den Betreiber*innen der sozialen Netzwerke haben, um zum Beispiel Löschungsaufforderungen zuzustellen.

Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts

Digitale Gewalt wie Cyber-Mobbing und Hate Speech steht einer geschlechtergerechten Nutzung des digitalen Raums im Wege. Misogyne, sexistische und andere menschenfeindliche Inhalte und ihre Folgen treffen vor allem Frauen, People of Colour und marginalisierte Personen. Digitale Gewalt ist Ausdruck von Gewaltverhältnissen und kann weitreichende gesundheitliche, soziale und ökonomische Auswirkungen haben.

Gleichzeitig fehlt es an angemessenen Schutzmöglichkeiten. Die Sachverständigen des Dritten Gleichstellungsberichts haben daher Handlungsempfehlungen formuliert, die die Schutzlücken schließen sollen. Dazu gehören:

  • Erleichterte Ermittlung von Accountinhaber*innen
  • Beweissicherungspflichten für Plattformbetreiber*innen
  • Einrichtung eines Schutzschirms bei digitaler Gewalt
  • Einrichtung von Beschwerdestellen auf den Plattformen
  • Meldeverfahren auf den Plattformen vereinheitlichen und vereinfachen

Weitere Empfehlungen beziehen sich u. a. darauf, Beratungsstellen im Bereich digitaler Gewalt zu stärken, zivilgesellschaftliche Expertise zu fördern und einbeziehen, Strafverfolgung und Justiz zu sensibilisieren und umfassende Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt zu erheben.

Einrichtung eines „Digitalen Schutzschilds“

Eine zentrale Handlungsempfehlung der Sachverständigenkommission ist die Einführung und Ausgestaltung eines umfassenden Schutzschirms bei digitaler Gewalt. Ein solches „digitales Schutzschild“ soll in akuten Bedrohungssituationen zügig und ohne hohe bürokratische Hürden zum Einsatz kommen. Dazu könnte in jedem Fall mit einer unabhängigen Stelle, zum Beispiel aus der Zivilgesellschaft, das bestehende Risiko für die jeweilige Person eingeschätzt werden. Auf dieser Grundlage könnten dann gemeinsam mit der betroffenen Person, mit Behörden und den beteiligten Unternehmen die notwendigen Schritte zum Schutz veranlasst werden, ohne dass ein Weg über die Gerichte notwendig ist.

Schritt in die richtige Richtung, aber weiterer Handlungsbedarf

Die Eckpunkte greifen damit nur einige der Handlungsempfehlungen auf. Insbesondere bleibt für Betroffene nach wie vor der Weg über die Gerichte notwendig.

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie HateAid und die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) begrüßen das Eckpunktepapier als Vorstoß für mehr Schutz vor Gewalt im digitalen Raum. Allerdings sehen sie Verbesserungspotentiale, beispielsweisebei den Möglichkeiten von NGOs, gegen Accounts vorzugehen.

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e. V. (bff) sieht Handlungsbedarf vor allem bei der personellen und finanziellen Ausstattung von Beratungsstellen. Nur eine ausfinanzierte Beratungsinfrastruktur ermöglicht es, sich den Menschen, die Hass im Netz ausgesetzt sind, voll zu widmen.

Mitwirkung der Zivilgesellschaft gefragt

Die Zivilgesellschaft hat nun die Gelegenheit, zum Eckpunktepapier Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können bis zum 26. Mai 2023 beim BMJ eingereicht werden.

Weitere Informationen

Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt, April 2023 (PDF, 321 KB)

Erläuterungspapier zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt, April 2023 (PDF, 312 KB)

Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten, BT-Drucks.19/30750, 10.4.2021 (PDF, 3,2 MB)

Regina Frey, Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum. Eine qualitative Analyse der Erscheinungsformen, Betroffenheiten und Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte, 2020.

Hate Aid, Stellungnahme zu den Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums der Justiz, April 2023 (PDF, 382 KB)

Podcast „Justitias Töchter“, Thema Hate Speech, Folge 9, Januar 2021

 

Klage der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auftakt der mündlichen Verhandlung

Am 29. März 2023 findet die öffentliche Anhörung der Klimaklage der KlimaSeniorinnen Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) statt. Dabei handelt es sich um die erste Klimaklage, über die öffentlich vor dem EGMR in Straßburg verhandelt wird.

Mit ihrer Klage wollen die Schweizerinnen erreichen, dass die Schweiz ihren Beitrag zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen leistet. Sie fordern ganz konkrete Maßnahmen, wie die Reduzierung der inländischen Emissionen bis 2030 um mehr als 60 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990.

Nach Ansicht des Vereins, der im August 2016 gegründet wurde und über 2.000 Schweizerinnen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren als Mitglieder zählt, ergibt sich diese Pflicht der Schweizer Regierung aus den Menschenrechten der älteren Frauen. Die Seniorinnen berufen sich unter anderem auf ihr Recht auf Leben aus Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein Recht auf eine saubere Umwelt ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht direkt festgeschrieben.

Die Klägerinnen sind aus ihrer Sicht von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen, weil hitzebedingte Todesfälle häufig ältere Menschen und vor allem Frauen betreffen. Hintergrund ist, dass es klimabedingt vermehrt zu Hitzewellen kommt, die zu lebensgefährlichen Erkrankungen der Hirngefäße, des Herzkreislaufs oder der Atemwege führen können. Die Schweizerinnen berufen sich dabei auf verschiedene Studien (z. B. der WHO).

Die KlimaSeniorinnen Schweiz rufen für den 29. März 2023 zur Unterstützung auf. Ihre Klage ist die erste, aber nicht die einzige Klimaklage, die vor dem EGMR verhandelt wird. Weitere Klimaklagen warten auf ihre öffentliche Anhörung, zum Beispiel eine Klage junger Menschen aus Portugal.

Die Anhörung, die von 9:15 bis 11:30 Uhr stattfindet, ist ab 14:30 online abrufbar.

Auch der aktuelle Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Schwerpunkt „Gleichstellung in der ökologischen Transformation“ wird sich mit den besonderen Auswirkungen des Klimawandels auf die Geschlechter beschäftigen.

Weitere Informationen

Homepage der Klimaseniorinnen Schweiz

Übersicht über die drei aktuell beim EGMR anhängigen Klimaklagen

Gemeinsame Medienmitteilung von KlimaSeniorinnen Schweiz und Greenpeace Schweiz, 10.02.2023

Interview mit der Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen Rosmarie Wydler-Wälti und Anwältin Cordelia Bähr, 10.12.2022

 

 

 

Wissen zu Antifeminismus hilft Opfern von Hassgewalt

Empfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts

Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) bietet seit Februar 2023 unter www.antifeminismus-melden.de die Möglichkeit, antifeministische Übergriffe zu melden. Mit dem Portal wurde eine Anlaufstelle für Betroffene geschaffen. Die anonymisierten Daten ermöglichen zudem ein Monitoring geschlechtsbezogener digitaler Gewalt – mit dem Ziel, mehr Wissen zu dieser Form von Gewalt zu sammeln. Diese Maßnahmen setzen zentrale Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung um. Jetzt wurden das Portal und die AAS selbst Zielscheibe von Hass und Falschmeldungen.

Nachdem die Meldestelle online ging, war die Aufregung bei einigen Medien groß: Es war u. a. die Rede davon, die Stelle ebne „einer Kultur der Denunziation den Weg“ (Augsburger Allgemeine). „Der Spiegel“ behauptete, es werde „mit staatlicher Hilfe eine Liste mit Meinungen erstellt, die aus dem öffentlichen Diskurs herausgedrängt werden sollten“ (Spiegel). Auf Twitter ist in diesem Zusammenhang das Wort „Stasi“ zu lesen. Tatsächlich soll das Portal eine Anlaufstelle für Betroffene sein, Erfahrungen sichtbar machen und Unterstützungsangebote vermitteln. Eine weitere Aufgabe ist es, Erscheinungsformen von Antifeminismus abzubilden. Daher werden Fälle anonymisiert dokumentiert, Namen und personenbezogene Daten werden nicht gespeichert oder weitergegeben.

Die Rede von einer vermeintlichen Denunziation zeugt von einer Sichtweise, der es nicht um die Opfer von Antifeminismus geht, sondern um diejenigen, die sich eventuell antifeministisch äußern könnten. Eine solche Perspektive verstellt den Blick darauf, dass Antifeminismus ein Problem ist, unter dem Menschen konkret leiden. Denn seit langer Zeit gibt es im Netz auf antifeministischen Portalen Namenslisten mit Personen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit engagieren. Das demokratische Recht dieser Menschen, sich öffentlich zu äußern, wird durch antifeministischen Hass und Drohungen eingeschränkt. Genau deshalb bietet die AAS auf Wunsch auch Beratung für die von Hass Betroffenen an – auch dies eine Empfehlung der Sachverständigen des Dritten Gleichstellungsberichts.

Das Sachverständigengutachten befasst sich im Zusammenhang mit digitaler Gewalt u. a. mit antifeministischen Vorfällen (S. 197f.). Dazu gehören Hass gegen Feminist*innen, queere Menschen, Frauen, trans* Personen und andere, die sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen. Die Sachverständigen stellen fest: „Es besteht (…) großer Forschungsbedarf, um die Ursachen, die Erscheinungsformen und die Verbreitung geschlechtsbezogener digitaler Gewalt zu erfassen und um Handlungsstrategien zum Schutz der Betroffenen zu entwickeln.“ (S. 206)
„www.antifeminismus-melden.de“ ist Teil des Verbundprojekts „Antifeminismus begegnen – Demokratie stärken“ und wird von der AAS, dem Gunda-Werner-Institut und Dissens e. V. (Institut für Bildung und Forschung) betrieben.

Weitere Informationen

Amadeu Antonio Stiftung: Antworten auf Vorwürfe gegen Meldestelle Antifeminismus

Übermedien: Aufregung über „Meldestelle Antifeminimus“ – Völlig schriller Alarm-Journalismus gemeldet!

taz.de: Projekte gegen Antifeminismus: Vernetzen, melden, wehrhaft sein

Frey, Regina (2020): Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum. Eine qualitative Analyse der Erscheinungsformen, Betroffenheiten und Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte. Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.

Bundesregierung: Digitalisierung Geschlechtergerecht Gestalten. Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 19/30750, 10. Juni 2021, Berlin. (PDF, 3,2 MB)

Startschuss für den Vierten Gleichstellungsbericht: Sachverständigenkommission und Geschäftsstelle nehmen Arbeit auf

Mit der Berufung der Sachverständigen für den Vierten Gleichstellungsbericht am 13. März durch Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, nehmen die Kommission und die Geschäftsstelle ihre Arbeit auf. Die Gleichstellungsberichterstattung ist ab sofort dauerhaft in der Bundesstiftung Gleichstellung angesiedelt. Thema des Vierten Gleichstellungsberichts ist „Gleichstellung in der ökologischen Transformation“.

Den Vorsitz der interdisziplinär besetzten Kommission übernimmt Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik an der Hochschule Bremen. Bei der konstituierenden Sitzung betonte sie: „Die Durchsetzung von Gleichstellungspolitik war eine transformative Erfahrung für Staat und Politik. Die Suche nach Strategien, den Klimawandel und seine Folgen einzudämmen, ist hier sehr ähnlich. Auch hier geht es darum, die impliziten Zusammenhänge zwischen unserer Lebens- und Produktions- und Wirtschaftsweise und den daraus folgenden Schäden für die ökologische Umwelt sichtbar zu machen. Als Politikwissenschaftlerin ist es für mich eine große Ehre, Politikvorschläge für eine (geschlechter-)gerechte ökologische Transformation erarbeiten zu dürfen.“

Für die Kommission beginnt nun eine intensive Arbeitsphase, in der die Sachverständigen ein Gutachten erarbeiten, das der Bundesregierung konkrete Handlungsempfehlungen für eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der ökologischen Transformation an die Hand geben soll.

Das Thema des Vierten Gleichstellungsberichts wird international und national von zahlreichen gleichstellungspolitischen Akteur*innen als wichtiges Zukunftsthema hervorgehoben. Wie wichtig eine geschlechtergerechte Gestaltung der Transformation ist, verdeutlicht auch Bundesministerin Lisa Paus in ihrer Pressemitteilung und weist u. a. darauf hin, dass nahezu alle Aspekte des Klimawandels und der Klimapolitik gleichstellungsrelevant sind.

Die Geschäftsstelle für den Vierten Gleichstellungsbericht ist nun erstmals im Bereich Gleichstellungsberichte der Bundesstiftung Gleichstellung verankert. Sie wird die Sachverständigenkommission bei der Erstellung des Gutachtens unterstützen.

„Wir freuen uns sehr, dass die Gleichstellungsberichterstattung von nun an dauerhaft in der Bundesstiftung Gleichstellung angesiedelt ist“, so die Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, Lisi Maier, während der konstituierenden Sitzung der Sachverständigenkommission. „Diese Kontinuität ermöglicht es, besser an das Wissen vorangegangener Berichte anzuknüpfen und über eine Legislaturperiode hinaus im Blick zu behalten, ob und wie die Handlungsempfehlungen der Berichte umgesetzt werden. Der Bereich Gleichstellungsberichte ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Stiftung, um Wissen und Kompetenzen zu bündeln und bereitzustellen.“

Die Bundesstiftung Gleichstellung informiert auf ihrer Webseite regelmäßig über die Arbeit der Sachverständigenkommission. Zudem werden News zu den Handlungsempfehlungen der vorherigen Gleichstellungsberichte veröffentlicht.

Wie kann die Gleichstellungs­­­­berichterstattung weiterentwickelt werden?

Anregungen vom 1. Gleichstellungstag

Unter dem Motto „Gleichstellungsberichte der Bundesregierung – Seismografen und Motoren für Veränderung?“ diskutierten gleichstellungspolitische Akteur*innen im Rahmen des 1. Gleichstellungstags über eine Weiterentwicklung der Gleichstellungsberichterstattung.

Eine Gruppe von Menschen diskutiert in einem Raum vor einem Publikum

Perspektiven aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik

Teilnehmende des Podiums waren Akteur*innen aus der Politik (Ariane Fäscher, MdB, SPD-Fraktion), Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung, der Verwaltung  (Dr. Petra Follmar-Otto, Abteilungsleitung Gleichstellung im BMFSFJ) und der Zivilgesellschaft (Dr. Barbara Stiegler, Mitglied im Stiftungsbeirat der Bundesstiftung Gleichstellung). Zudem beteiligten sich Sachverständige aus den Kommissionen der drei bisherigen Gleichstellungberichte (Prof. Dr. Thomas Gegenhuber, Mitglied der Kommission für den Dritten Gleichstellungsbericht; Prof. Dr. Eva Kocher, Vorsitzende der Kommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht sowie Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Mitglied der Kommission für den Ersten und Zweiten Gleichstellungsbericht).

Dr. Ulrike Spangenberg, Leiterin des Bereichs Gleichstellungsberichterstattung der Bundesstiftung Gleichstellung, moderierte die Diskussion.

Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen durch Monitoring sicherstellen

Die Teilnehmenden des Podiums, aber auch die Gäste waren sich weitgehend einig über die gute Qualität und Verbreitung der Gleichstellungsberichte. Die Inhalte würden bei gleichstellungspolitischen Akteur*innen breit rezipiert und flössen auf politischer Ebene auch in Koalitionsverträge ein. Dennoch – so die Kritik – fehle es an einer stringenten politischen Umsetzung bisheriger Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus den bisherigen drei Gleichstellungsberichten sei noch deutlich verbesserungswürdig, befanden Podiums-Mitglieder auf der Veranstaltung. Umsetzungslücken wurden z. B. bei der ausstehenden Aufwertung der sogenannten SAHGE-Berufe (Berufe der Sozialen Arbeit, haushaltsnahen Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) festgestellt sowie bei der Reform der Mini-Jobs, die mehrheitlich von Frauen übernommen werden.

Zivilgesellschaftliche Akteur*innen forderten eine „nachhaltige“ Gleichstellungsberichterstattung, die die Umsetzung der Handlungsempfehlungen über eine Legislaturperiode hinaus in den Blick nimmt. Diese Art von Monitoring müsse mit verbindlichen gleichstellungspolitischen Strategien (z. B. dem Gender Mainstreaming) und Instrumenten (wie z. B. der Gesetzesfolgenabschätzung) verknüpft sein und dazu führen, dass Handlungsempfehlungen wirklich umgesetzt würden. Für die konzeptionelle Erarbeitung des Monitorings wurde vorgeschlagen, bei der Bundesstiftung Gleichstellung einen Fachbeirat einzurichten.

Gleichstellungswissen, Strategien und die Gesetzesfolgenabschätzung verzahnen

Notwendig – so eine der Teilnehmerinnen – sei eine Gleichstellungsarchitektur, die Gleichstellungswissen, Strategien und die Gesetzesfolgenabschätzung verzahnt. Die Gleichstellungsberichte sollten dabei als Wissensbasis dienen und so z. B. Gleichstellungswissen für das Instrument des „Gleichstellungschecks“ liefern. Synergien könnten sich zudem durch die Zusammenarbeit der Bereiche „Gleichstellungsberichte“ und „Wissen, Beratung und Innovation“ in der Bundesstiftung Gleichstellung ergeben.

Übergabe des Staffelstabs

Die Veranstaltung endete mit der Übergabe des „Staffelstabs“ für die Gleichstellungsberichte seitens der Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht am Institut für Sozialarbeit und Sozialpolitik e. V. (ISS) an die Geschäftsstelle für den Vierten Gleichstellungsbericht in der Bundesstiftung. Der Bereich Gleichstellungberichte ist nun langfristig bei der Bundesstiftung Gleichstellung angesiedelt und kann von dort die Gleichstellungsberichterstattung auch über einzelne Berichtsperioden hinaus begleiten.

Ein erster Schritt ist die Rubrik „News Gleichstellungsberichte“ auf der Webseite des Bereichs Gleichstellungsberichte. Hier wird mit Blick auf alle Gleichstellungsberichte über aktuelle Entwicklungen informiert. Im Fokus stehen dabei insbesondere Maßnahmen zur Durchsetzung der Handlungsempfehlungen.