Mehr als ein Bericht: 15 Jahre Gleichstellungsberichte der Bundesregierung
2026 ist ein besonderes Jahr für die Bundesstiftung Gleichstellung. Wir feiern nicht nur das 5-jährige Bestehen der Bundesstiftung, sondern auch den 15. Geburtstag des Ersten Gleichstellungsberichts.
Pioniergeist im Ersten Gleichstellungsbericht
Im Juni 2011 wurde der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf veröffentlicht. Beauftragt wurde er von der damaligen Bundesgleichstellungsministerin Dr. Ursula von der Leyen. Der Bericht stellte erstmals Daten und Fakten zum Stand der Gleichstellung von Männern und Frauen kompakt zusammen. Eine Grundlage für eine evidenzbasierte Gleichstellungspolitik wurde geschaffen. Zudem war es damals ein Novum, den gesamten Lebensverlauf in den Blick zu nehmen – von der frühkindlichen Bildung über Erwerbsarbeit bis zur Rente.
Eva Maria Welskop-Deffaa, heute Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, war von 2006 bis 2012 Abteilungsleiterin für Gleichstellung im BMFSFJ und damit maßgeblich für die Beauftragung und Begleitung des Berichts zuständig. Sie erinnert sich:
Die Gleichstellungsberichte werden verstetigt
Nach Veröffentlichung des Ersten Gleichstellungsberichts wurde die Gleichstellungsberichterstattung auf Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP verstetigt. Seitdem ist die Bundesregierung durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat verpflichtet, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland vorzulegen.
Verwaltung, Politik, Gesetzgebung und Zivilgesellschaft erhalten mit den Berichten wissenschaftlich fundierte Daten und Fakten zum Stand der Gleichstellung, zu Handlungsbedarfen sowie konkrete Handlungsempfehlungen. So kann Gleichstellungspolitik evidenzbasiert und wirkungsvoll gestaltet werden.
Wichtige Impulse für die Gleichstellung
Inzwischen gibt es drei weitere Gleichstellungsberichte, die Erkenntnisse des Ersten Gleichstellungsberichts aufgreifen und operationalisieren, aber auch neue Entwicklungen thematisieren.
- Der Zweite Gleichstellungsbericht (2017) fokussiert das Thema Erwerbs- und Sorgearbeit. Hier wurde erstmals der Gender Care Gap, die Sorgelücke zwischen Männern und Frauen, berechnet. Der Indikator ist heute ein fester Bestandteil vieler Gleichstellungsdebatte.
- Der Dritte Gleichstellungsbericht (2021) zeigt gleichstellungsrelevante Chancen und Risiken der Digitalisierung auf. 101 konkrete Handlungsempfehlungen machen deutlich, wie alle Menschen beim digitalen Wandel mitgenommen werden können.
- Der Vierte Gleichstellungsbericht (2025) thematisiert die Auswirkungen von Klimaschutz und Klimaanpassung auf die Geschlechterverhältnisse. Er liefert wichtige Empfehlungen vom Schutz vor zunehmender Hitze über klimafreundliche Energieerzeugung bis zur Verkehrs- und Stadtplanung, die Gleichstellungsaspekte berücksichtigt.
Die Gleichstellungsberichte kommen an
Wo Handlungsempfehlungen in die öffentliche Debatte, in Parteiprogramme, Koalitionsverträge oder Gesetze eingeflossen sind, kann in den Bilanzierungen der Gleichstellungsberichte nachgelesen werden. Den ersten beiden Gleichstellungsberichten sind sie als Anlage beigefügt. Die Bilanzierung des Ersten Gleichstellungsberichts zeigt zum Beispiel, dass sich der Koalitionsvertrag der damaligen 18. Legislaturperiode auf das Konzept einer Gleichstellungspolitik im Lebensverlauf bezieht. Die Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts stellt dar, dass sich neben Verwaltung und Politik auch die Zivilgesellschaft und die Presse ausführlich mit den Ergebnissen des Berichts befassten. In der Bilanzierung des Dritten Gleichstellungsberichts zu Digitalisierung wird deutlich, dass Empfehlungen wie Schutz vor digitaler Gewalt oder Teilhabe von Frauen an der Digitalbranche noch im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (2025-2029) aufgegriffen wurden.
Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen unterstützen zudem die Gleichstellungsarbeit auf kommunaler Ebene.
Das Angebot des Bereichs Gleichstellungsberichte
Seit 2022 ist die Begleitung der Gleichstellungsberichte dauerhaft in der Bundesstiftung Gleichstellung angesiedelt. Der Bereich Gleichstellungsberichte unterstützt die Sachverständigenkommission wissenschaftlich und organisatorisch. Mit Vorträgen, Veranstaltungen und Publikationen trägt das Team zudem maßgeblich zur Verbreitung der Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft bei. Auf unserer Webseite, die alle Gleichstellungsberichte zusammenführen, bekommen Sie alle Informationen auf einen Blick. In Kurzfassungen können Sie sich kompakt über die Erkenntnisse der Gleichstellungsberichte informieren. In wissenschaftlichen Studien, Expertisen und Hintergrundpapieren finden Sie weitergehende Analysen. Die Themenblätter zum Zweiten, Dritten und Vierten Gleichstellungsbericht bereiten zudem einzelne Themen der Berichte übersichtlich auf: als Materialien für die Arbeit vor Ort (gleichstellungsbericht.de/veroeffentlichungen). Zudem können Sie sich jederzeit über aktuelle Entwicklungen und Veranstaltungen zu den Gleichstellungsberichten informieren (gleichstellungsbericht.de/aktuelles).
Und wie können Sie die Gleichstellungsbericht für Ihre Arbeit nutzen?
Was die Berichte genau sind, wie sie entstehen und warum sie auch für Ihre Arbeit relevant sein können, erklärt unser Film zu den Gleichstellungsberichten.
#Schauen Sie mal rein!