Dr. Immanuel Stieß zum Gebäudemodernisierungs-
gesetz

  • Vierter Gleichstellungsbericht
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25.06.2026

Die Gleichstellungslücke im neuen Heizungsgesetz

Im Juni wurde des Gebäudemodernisierungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf (Bundestag 2026) erfährt aus ökologischen und rechtlichen Gründen viel Kritik (Bundesrat 2026, Callies 2026, Deutsche Umwelthilfe e.V. 2026). Wenig Beachtung erhalten bislang die möglichen Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter. Art. 3 Abs. 2 GG verpflichtet den Staat aktiv die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Deshalb muss das zuständige Ministerium nach §§ 2, 43 Abs. 1 Nr. 5 , 44 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorab gleichstellungsrelevante Auswirkungen der neuen Regelungen prüfen. Im Gesetzentwurf heißt es dazu lediglich, dass das Gesetz nach den gleichstellungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Gleichstellung hätte (Bundestag 2026: 94).

Der 2025 veröffentlichte Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung kommt zu einem anderen Ergebnis: Frauen sind aufgrund ihres geringeren Einkommens und Vermögens besonders von steigenden Wohn- und Energiekosten betroffen (Bundesregierung 2025: 109). Werden geschlechterspezifische Unterschiede in Gesetzen wie dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht berücksichtigt, kann dies die finanzielle Belastung und das Risiko von Energiearmut insbesondere für alleinlebende Frauen und Alleinerziehende weiter verschärfen.

„Der Anstieg der Energiekosten ist ein wesentlicher Grund für Energiearmut, von der Frauen in besonderem Maße betroffen sind. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verschärft dieses Risiko, da es zu einer Erhöhung der Energiekosten führt. Daran ändert auch die Aufteilung der Mehrkosten zwischen Mietenden und Vermietenden nichts, da Mietende die Hälfte der Mehrkosten für biogene Brennstoffe sowie die Hälfte der CO2-Kosten tragen müssen.“

Dr. Immanuel Stieß, Sachverständiger des Vierten Gleichstellungsberichts

Dr. Immanuel Stieß

Dr. Immanuel Stieß: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist ein zentrales Instrument für die Steigerung der Energieeffizienz und die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung im Gebäudebestand. Die Wärmeversorgung ist ein unerlässlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge aller Haushalte. Das Gesetz greift daher in den Alltag von Bürger*innen ein, seine Auswirkungen betreffen sowohl Wohneigentümer*innen als auch Mieter*innen.

Im Unterschied zum bisherigen Gebäudeenergiegesetz erlaubt der Entwurf des GMG weiterhin den Einbau fossiler Heizungen. Er sieht dabei allerdings eine verpflichtende Quote biogener Brennstoffe vor, die stufenweise steigen und 2029 bei 30 Prozent liegen soll. Die daraus entstehenden Mehrkosten sollen zwischen Mietenden und Wohneigentümer*innen aufgeteilt werden.  Im Referentenentwurf der GMG-Novelle ist vorgesehen, dass diese Mehrkosten ab 1. Januar 2029 zwischen Vermietenden und Mietenden je zur Hälfte getragen werden. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zu einem Anteil des biogenen Brennstoffs von maximal 30 Prozent am insgesamt verbrauchten Brennstoff. Bei einem höheren Anteil biogener Brennstoffe müssen die Mieter*innen die Mehrkosten allein tragen.

Auch für die Aufteilung der CO2-Kosten sowie der Gasnetzentgelte ist ab dem 1. Januar 2028 eine hälftige Aufteilung der Mehrkosten zwischen Mietenden und Vermietenden vorgesehen. Diese Regelung gilt für alle Gebäude, die weiterhin mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Die vorgesehene Verteilung der Mehrkosten für biogene Brennstoffe und der CO2-Kosten soll die finanzielle Belastung von Mietenden begrenzen. Dennoch führt das GMG zu einer Erhöhung der Energiekosten, da Mietende die Hälfte der Mehrkosten für biogene Brennstoffe tragen müssen. Auch die hälftige Aufteilung der CO2-und der Gasnetz-Kosten ist mit dem Risiko einer erhöhten Energiekostenbelastung verbunden. Für Mietende in schlecht sanierten Gebäuden bedeutet dies eine Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden nach dem energetischen Standard des Gebäudes vorsieht. Die hälftige Aufteilung der Gasnetzentgelte stellt kurzfristig eine Entlastung der Mietenden dar. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Gasnetzentgelte im Zuge der zunehmenden Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien deutlich steigen werden (Agora Energiewende 2023). Daher ist mittelfristig eine zusätzliche Belastung der Mietenden absehbar.

Bereits heute sind die Energiekosten ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt, wie der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ (Bundesregierung 2025: 109) zeigt. Die Kosten für Wohnen bilden vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen den größten Ausgabeposten im Haushaltsbudget. Der Anteil der Wohnkosten (Miete und Nebenkosten ohne Heizung) am verfügbaren Einkommen stieg von 2020 bis 2023 von 21,5 auf 25,2 Prozent (Destatis 2024). Der starke Anstieg der Energiekosten führte in den vergangenen Jahren zu einer zusätzlichen Erhöhung der Wohnkosten und verschärfte die Wohnkostenbelastung in den unteren und mittleren Einkommensgruppen.

Haushalte mit einer Haushaltsvorständin sind von dieser Entwicklung aufgrund ihres geringen Einkommens besonders betroffen. Alleinwohnende und alleinerziehende Frauen müssen einen höheren Anteil ihres Einkommens für Wärme und Strom aufbringen als Männer in vergleichbaren Haushaltstypen (Kenkmann et al. 2025: 16). Dies gilt für Mieterinnen ebenso wie für Wohneigentümerinnen.

Der Anstieg der Energiekosten ist ein wesentlicher Grund für Energiearmut, von der Frauen in besonderem Maße betroffen sind. Frauen haben einen höheren Energiebedarf durch das Mehr an Zeit, die sie wegen ihres größeren Anteils an unbezahlter Sorgearbeit in ihrer Wohnung verbringen. Je nach Haushaltstyp sind Frauen einem höheren Risiko für Energiearmut ausgesetzt (Toro et al. 2024). Zum Beispiel geben in Deutschland Frauen deutlich häufiger als Männer an, dass steigende Energiekosten für sie ein Problem sind. Überdurchschnittlich viele Alleinerziehende berichten, dass sie ihre Wohnung nicht angemessen heizen können (Eurostat 2024).

Vor diesem Hintergrund ist eine vertiefte Folgenabschätzung des Gebäudemodernisierungsgesetz unerlässlich, um die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Gleichstellung der Geschlechter zu überprüfen und Nachteile zu vermeiden.“

 

Literatur

Agora Energiewende (2023): Ein neuer Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze. Analysen und Handlungsoptionen für eine bezahlbare und klimazielkompatible Transformation.

Bundesrat (2026): Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich. BT-Drs. 21/6565.

Bundesregierung (2025): Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation. Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, BT-Drs.  Drucksache 20/15106.

Bundestag (2026): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich, BT-Drs. 21/6278.

Callies, Christian (2026): Das Heizungsgesetz, die Demokratie und der Rechtsstaat. Zur Debatte um ein umweltrchtliches Verschlechterungsverbot. VerfBlog, 03.06.2026.

DeutscheUmwelthilfe e.V. (2026): Gebäudemodernisierungsgesetz und Neubau von Gaskraftwerken im Kabinett: Deutsche Umwelthilfe kritisiert fossile Rolle rückwärts bei Wärme und Strom.

Destatis – Statistisches Bundesamt (2024): Wohnkostenanteil und Wohnkostenüberbelastung.

Eurostat (2024): Unfähigkeit, die Unterkunft angemessen warm zu halten. EU SILC-Survey.

Kenkmann, Tanja/Kreye, Konstantin/Schumacher, Katja/ Unger, Nelly (2025): Geschlechtergerechte Gestaltung von Energiewende und Klimaschutz im Bereich Wohnen und Mobilität. Expertise für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin.

Toro, Francisca/Fernández-Vázquez, Esteban/Serrano, Mònica (2024): Who Brings Emissions Home? Comparing Female and Male Breadwinner Households by Matching Techniques. In: Energy Policy, 190.