Prof. Dr. Melanie Jäger-Erben zum Recht auf Reparatur

  • Vierter Gleichstellungsbericht
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16.06.2026
„Das Recht auf Reparatur muss alltagsnah ausgelegt werden, denn Reparatur im Haushalt ist Teil von Care‑Arbeit[…]. Eine gleichstellungsorientierte Umsetzung müsste daher Care- und Reparaturarbeit zusammendenken[…]. “

Prof. Dr. Melanie Jäger-Erben, Sachverständige des Vierten Gleichstellungsberichts

„Mit der Umsetzung der EU Recht-auf-Reparatur-Richtlinie schafft Deutschland erstmals verbindliche Vorgaben zu längerer Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturinformationen und einer gesetzlichen Reparaturpflicht für bestimmte Produktgruppen.
Das ist ein wichtiger Schritt für Ressourcenschutz und die Rechte von Konsument*innen. Positiv ist, dass Reparatur explizit als Alternative zum Neukauf rechtlich aufgewertet und über verlängerte Gewährleistungsfristen zusätzlich angereizt wird. Zugleich bleibt das Recht auf Reparatur bislang hinter dem Anspruch zurück, technische Selbstbestimmung alltagsnah zu stärken.
Ein echtes Recht auf Eigenreparatur müsste Nutzer*innen ermöglichen, Geräte ohne Herstellerhürden zu öffnen, Ersatzteile zu fairen Preisen zu beziehen und Zugang zu Reparaturinformationen zu erhalten. Das Recht auf Reparatur muss alltagsnah ausgelegt werden, denn Reparatur im Haushalt ist Teil von Care‑Arbeit: Dinge warten, Kleidung flicken, Ersatzteile einbauen – Kleinstreparaturen kosten viel Zeit und Mühe, bleiben aber oft unsichtbar und sind ungleich verteilt.

Eine gleichstellungsorientierte Umsetzung müsste daher Care- und Reparaturarbeit zusammendenken: Reparaturcafés und Förderprogramme, die gendersensibel ansetzen, Bildungsangebote, die Mädchen und Frauen explizit in technische Eigenreparatur einbeziehen, sowie eine soziale Absicherung und Aufwertung haushaltsnaher Reparaturleistungen, etwa über kommunale Angebote oder steuerliche Anreize. Nur so wird das Recht auf Reparatur nicht zum Privileg technisch versierter Gruppen, sondern zu einem Baustein geschlechtergerechter Alltagsinfrastruktur.“