Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes aus Anlass des Open Data Days: Digitalisierung braucht Genderkompetenz!

  • Dritter Gleichstellungsbericht
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05.03.2022

„Werden datenbasierte Entscheidungen getroffen, für die geschlechtsbezogene Daten relevant sind, ohne dass diesen Entscheidungen geschlechtsbezogene Daten zugrunde liegen, werden die Lebenswirklichkeit, die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und weiblich gelesenen Personen nicht berücksichtigt. So werden im Gesundheitswesen, in der Pflege oder auch bei der Polizeilichen Kriminalstatistik, beispielsweise im Bereich Hasskriminalität, Daten noch nicht ausreichend nach Geschlecht erfasst. Werden dagegen datenbasierte Entscheidungen getroffen, für die geschlechtsbezogene Daten keine Relevanz haben dürfen, bei denen die Daten aber den Gender-Bias unsichtbar in sich tragen, wird Diskriminierung bestätigt und fortgeschrieben – ein bekanntes Problem im Bereich Arbeits- und Personalrecht. […]

Unverzichtbare Grundlage für eine Digitalpolitik, die gleichstellungspolitischen Anforderungen genügen will, ist der Dritte Gleichstellungsbericht „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“. Der djb verweist außerdem auf seine Ausführungen zur Digitalisierung in den djb-Wahlforderungen und auf seine ausführliche Stellungnahme zum aktuellen Entwurf der EU-KI-Verordnung.“

Link zur Pressemitteilung: https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/pm22-07