Dr. Johanna Wenckebach, Hugo Sinzheimer Institut in der Hans-Böck­ler-Stif­tung: Schriftliche Stellungnahme zum Recht auf Mobiles Arbeiten, Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales

  • Dritter Gleichstellungsbericht
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03.03.2021

„Ein gesetzlich geregelter, individueller Anspruch bietet beiden Seiten des Arbeitsvertrags, aber auch den Betriebsparteien einen klaren Kompass. […] Mögliche Ablehnungsgründe sollten im Gesetz explizit genannt werden. Sinnvoll ist es, analog zur Elternzeit für die Ablehnung dringende betriebliche Gründe zu verlangen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit einerseits aus dringenden Gründen herrührt. Diesen Vorschlag macht die Kommission 3. Gleichstellungsbericht in ihrer Stellungnahme (dort S. 6) und verweist auf Sorgepflichten gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.“

Link zur Stellungnahme: https://www.bundestag.de/resource/blob/838460/d47cf8ace691ab06abf5c7f6cd1c21d0/19-11-1073-SN-ESV-Wenckebach-data.pdf